Mütter- und Schwangerenforum

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sweetjess
112 Beiträge
09.08.2010 15:36
Hallo alle zusammen

ich habe hier mal eine Frage für meinen Mann. Wir sind uns grade am trennen und haben zwei Kinder zusammen. Er zieht aus und hat aus seinem Bekanntenkreis gehört (wo es wohl auch der Fall war) das ihm vom Amt mehr qm zustehen und somit die Kaltmiete sich auch erhöht, wenn er die Kinder alle zwei Wochen wochenende bei sich hat. Wer kennt sich damit aus und kann da näheres zu sagen, da das Amt sagt nein das gibt es nicht. und wenn das stimmt wer hat dazu einen Gesetzesauszug???

Ich hoffe auf viele Rückmeldungen

Mit freundlichen Gruß

Jessica
Wuschel-Puschel
746 Beiträge
09.08.2010 16:00
beim amt anrufen und nachfragen

die können da denke ich mehr zu sagen
BlödmannVomDienst
25940 Beiträge
09.08.2010 16:55
Zitat von Wuschel-Puschel:

beim amt anrufen und nachfragen

die können da denke ich mehr zu sagen


Die haben doch schon gesagt, dass es das nicht gibt....
Steht doch im Text oben oder hab ich das falsch verstanden??!?
Und die Leute, die beim Amt sitzen, haben eh keine Ahnung....
Ich streite mcih jetzt seit Monaten mit der Familienkasse wegen Kinderzuschlag, weil da keiner weiß, wie mans rechnen muss, jedes Mal bekomme ich ne andere Berechnung mit Ablehnung....
Und dabei weiß ICH genau, wie es gerechnet wird, aber so oft ich denen das schon schriftlich erklärt habe, die raffen das einfach net....
Dabei hab ich extra noch alle Paragraphen und Fachanweisungen der BA angegeben und zitiert und trotzdem wird es immer wieder falsch gemacht....
Also was ich damit eigentlich sagen will, was dir beim Amt erzählt wird, würde ich nie ungesehen ohne entsprechende schriftliche Beweise durch Paragraphen oder Dienstanweisungen glauben....
Soll heißen, meine erste Frage würde immer lauten: Wo steht das?!?
DieOhneNamen
29338 Beiträge
09.08.2010 17:04
Huhu,

also ich weiß nix genaues, aber fänd ich auch logisch, denn wenn er zB. nur ein 1Ziappartment holen würde, wäre das ja echt zu eng mit 2 Kindern.auch wenn sie nur alle 2 Wochen da wären sollen sie es ja gemütlich haben...die aufm Amt geben einem nie ne richtige Antwort/Info....

hoffe hier weiß noch jemand genauer Bescheid.

lg
nölke
12399 Beiträge
09.08.2010 17:10
bei meinem ex war es auch so, dass er dadurch 2 zimmer statt nur 1 bekommen hat. (ist nicht mein kind, dessen Vater er ist)
sweetjess
112 Beiträge
10.08.2010 10:16
Zitat von cj_190580:

Zitat von Wuschel-Puschel:

beim amt anrufen und nachfragen

die können da denke ich mehr zu sagen


Die haben doch schon gesagt, dass es das nicht gibt....
Steht doch im Text oben oder hab ich das falsch verstanden??!?
Und die Leute, die beim Amt sitzen, haben eh keine Ahnung....
Ich streite mcih jetzt seit Monaten mit der Familienkasse wegen Kinderzuschlag, weil da keiner weiß, wie mans rechnen muss, jedes Mal bekomme ich ne andere Berechnung mit Ablehnung....
Und dabei weiß ICH genau, wie es gerechnet wird, aber so oft ich denen das schon schriftlich erklärt habe, die raffen das einfach net....
Dabei hab ich extra noch alle Paragraphen und Fachanweisungen der BA angegeben und zitiert und trotzdem wird es immer wieder falsch gemacht....
Also was ich damit eigentlich sagen will, was dir beim Amt erzählt wird, würde ich nie ungesehen ohne entsprechende schriftliche Beweise durch Paragraphen oder Dienstanweisungen glauben....
Soll heißen, meine erste Frage würde immer lauten: Wo steht das?!?


hallo

du hast recht amt hat nein gesagt. Ich bin ja grad auf der Suche danach aber finder nichts. das ist ja grad mein problem ...

Zu dem Kinderzuschlag ... wer kriegt den eigentlich ... ??? frage nebenbei .

lg Jessica
BlödmannVomDienst
25940 Beiträge
10.08.2010 10:25
Zitat von sweetjess:

Zitat von cj_190580:

Zitat von Wuschel-Puschel:

beim amt anrufen und nachfragen

die können da denke ich mehr zu sagen


Die haben doch schon gesagt, dass es das nicht gibt....
Steht doch im Text oben oder hab ich das falsch verstanden??!?
Und die Leute, die beim Amt sitzen, haben eh keine Ahnung....
Ich streite mcih jetzt seit Monaten mit der Familienkasse wegen Kinderzuschlag, weil da keiner weiß, wie mans rechnen muss, jedes Mal bekomme ich ne andere Berechnung mit Ablehnung....
Und dabei weiß ICH genau, wie es gerechnet wird, aber so oft ich denen das schon schriftlich erklärt habe, die raffen das einfach net....
Dabei hab ich extra noch alle Paragraphen und Fachanweisungen der BA angegeben und zitiert und trotzdem wird es immer wieder falsch gemacht....
Also was ich damit eigentlich sagen will, was dir beim Amt erzählt wird, würde ich nie ungesehen ohne entsprechende schriftliche Beweise durch Paragraphen oder Dienstanweisungen glauben....
Soll heißen, meine erste Frage würde immer lauten: Wo steht das?!?


hallo

du hast recht amt hat nein gesagt. Ich bin ja grad auf der Suche danach aber finder nichts. das ist ja grad mein problem ...

Zu dem Kinderzuschlag ... wer kriegt den eigentlich ... ??? frage nebenbei .

lg Jessica


Kinderzuschlag bekommt man nur, wenn man KEIN HartzIV bezieht....
Und gezahlt wird es an die kindergeldberechtigte Person....
sweetjess
112 Beiträge
10.08.2010 10:28
Also mein noch ehemann ist ja hartz 4 Empfänger ich gehe arbeiten . Also würde ich es nicht kriegen da mein mann Hartz 4 empfängt.... mit anderen Worten . Wie wird das denn dann berechnet wenn wir nun endgültig getrennt leben ?
Teufelchendamian
3557 Beiträge
10.08.2010 10:34
Also wenn ihr getrennt wohnt dann wird errechnet ob du noch was bekommst zu deiner arbeit für die kinder was ich aber nicht denke denke eher du bekommst unterhaltsvorschuss (er kann ja nicht zahlen), Kindergeld, Wohngeld erst wenn das allles nicht reicht bekommst du es auf gestockt.

Er würde sein Hartz regelsatz bekommen.
BlödmannVomDienst
25940 Beiträge
10.08.2010 10:34
Zitat von sweetjess:

Also mein noch ehemann ist ja hartz 4 Empfänger ich gehe arbeiten . Also würde ich es nicht kriegen da mein mann Hartz 4 empfängt.... mit anderen Worten . Wie wird das denn dann berechnet wenn wir nun endgültig getrennt leben ?



Wenn ihr getrennt lebt, dann werdet ihr auch getrennt berechnet, d.h. du gehst arbeiten und hättest damit nen Anspruch auf Kinderzuschlag und Wohngeld, wenn du zu wenig Einkommen beziehst...
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