wo was beantragen?
06.11.2014 14:56
hallo ihr lieben,hoffe einer von euch kann mir helfen.bin zum ersten mal schwanger und mein mini hat es mit dem perfekten timing.? mal kurz zu den fakten.ich gehe ab 9.2. in den mutterschutz und ganz günstig läuft am 10.2. mein befristeter Arbeitsvertrag aus.nun stellt sich mir die frage ob ich in dieser zeit nur die 13€ mutterschutzgeld von der kk bekomme?das Arbeitsamt meinte heute das meine chefs noch zahlen müssten da mein mutterschutz noch in der zeit vom vertrag beginnt.stimmt das?ab wann könnte ich alg2 beantragen weil mein elterngeld wird ja nicht die summe sein.ich hoffe irgendwer von euch hat eine idee. vielen dank euch
06.11.2014 15:54
So weit ich weiß, steht dir Alg 2 und Elterngeld nicht gleichzeitig zu, da du ja in der Zeit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst. Wenn du heute schon bei der Arbeitsagentur warst, hättest du auch fix nochmal fragen können. Du könntest aber versuchen für dich und dein Kind Wohngeld zu bekommen.
06.11.2014 16:10
Wenn du ALG 2 haben willst, musst du Elterngeld beantragen. Das wird dann verrechnet, und dein EG ggf mit ALG 2 aufgestockt.
06.11.2014 16:16
für wohnged musst du ein mindesteinkommen haben. kenne die grenze nicht, aber wir haben zb kein anspruch auf wohngeld, da wir unsere kosten selbst nicht decken können
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06.11.2014 17:31
Zitat von maxmaja:
So weit ich weiß, steht dir Alg 2 und Elterngeld nicht gleichzeitig zu, da du ja in der Zeit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst. Wenn du heute schon bei der Arbeitsagentur warst, hättest du auch fix nochmal fragen können. Du könntest aber versuchen für dich und dein Kind Wohngeld zu bekommen.
alg II schon, für alg I muss man dem arbetismarkt zur verfügung stehen.
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alg II kannst du theoretisch immer beantragen wenn du und dein partner, falls es den gibt nicht gengu einkommen habt.
mir allerdings war das zu blöd und ich bin nach dem jahr elternzeit wieder arbeiten gegangen.
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06.11.2014 17:34
achja wohngeld könntest du beantragen. da gibts rechner im internet da siehst du ob dir was zusteht. kinderzuschlag gibts auch noch. den wollte ich mal beantragen aber hab ihn nicht bekommen weil wir angeblich zu wenig verdienen, der herr meinte wir müssten hartz IV beantragen, was wir aber nicht wollten... komischerweise hat unser verdients gereicht um ein haus zu kaufen
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06.11.2014 18:40
das ich nur anspruch auf alg1 haben wenn ich dem arbeitsmarkt zur verfügung stehe.aber will ja wenigstens das eine jahr die zeit mit dem mini genießen. mehr sorgen macht mir der Übergang von job zum Mutterschutz weil mit 13euro am tag komm ich leider nicht so weit. den papa gibt es aber wir wohnen nicht zusammen was die Sache mit dem geld ein wenig erschwertm
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