Mütter- und Schwangerenforum

Wieviel Wohnfläche steht mir zu ?

kullerkeks74
3015 Beiträge
09.08.2024 06:34
Meine derzeitige Wohnung ist zu groß und ich wurde aufgefordert umzuziehen.

Ich wsr damals froh eine preiswerte Wohnung im Erdgeschoss mit ebenerdiger Duschen gefunden zu haben.
Zu den Zeitpunkt noch zu 2.
63 qm 464 wsrm

Wieviel steht mit jetzt maximal zu.
Noch im Bürgergeld .
nilou
14336 Beiträge
09.08.2024 06:53
https://www.buergergeld.org/news/buergergeld-so-ho ch-darf-miete-wohnung-sein/

Das scheint wohl unterschiedlich zu sein. Hier steht was von 45-50 qm.

Lass dir von deinem Jobcenter deren Richtwerte geben.

Dokumentiere deinen ganze Suche, d.h. Welche Wohnungen hast du angeschrieben/angerufen, was kam raus.

Ohne neue Wohnung können sie dich nicht zum Auszug zwingen und von jetzt auf gleich auch nicht die Zahlungen verringern. Je nach Ort ist die Wohnungssituation fürchterlich und ob du für eine kleinere Wohnung dann auch weniger zahlst ist ja auch wichtig.
Tifa
8646 Beiträge
09.08.2024 07:03
Das ist unterschiedlich.
Bei uns im Ort interessiert das Jobcenter nur der preis - die Wohnfläche ist egal, im ort wo meine Mutter wohnt steht einem allein 45qm zu, im ort wo oma lebt 50qm…
Da musst du schauen was das Jobcenter bei euch im ort für Vorgaben hat, steht meistens auf der Website
kullerkeks74
3015 Beiträge
09.08.2024 07:09
Bisher wurde ich erstmal nur angeschrieben. Das ich Stellungnahme nehmen soll. Bzw bis sie bis max Dez ( sldo 6 Monate die jetzige Miete übernehmen.

Wohne in Sachsen.

Ich habe pflegegrad 2 und 90 gdb . Würde mir da ein bisschen mehr qm zustelhen ?.
kullerkeks74
3015 Beiträge
09.08.2024 07:11
Zitat von Tifa:

Das ist unterschiedlich.
Bei uns im Ort interessiert das Jobcenter nur der preis - die Wohnfläche ist egal, im ort wo meine Mutter wohnt steht einem allein 45qm zu, im ort wo oma lebt 50qm…
Da musst du schauen was das Jobcenter bei euch im ort für Vorgaben hat, steht meistens auf der Website


Mir wurde geschrieben das die qm zu viel sind und eigentlich schon 3 qm zu viel wären auch schon für 2 Personen.
( das war beim Einzug allerdings kein Problem)
Tifa
8646 Beiträge
09.08.2024 07:38
Sie können Dich jedenfalls nicht zum Auszug zwingen solange du keine neue (angemessene) Wohnung hast.
Dokumentier Deine suche - wen hast du wann angeschrieben/angerufen, wann hast du welche Wohnung besichtigt, absagen speichern,… wenn Du nachweisen kannst das Du suchst aber nichts findest, MÜSSEN sie weiter zahlen (sagen sie dir natürlich nicht, die wollen ja auch weniger zahlen)
JuRa1014
6190 Beiträge
09.08.2024 07:38
Schau im Internet nach KDU in deinem Gebiet.
kullerkeks74
3015 Beiträge
09.08.2024 07:55
Ich korrigiere die jetzige Warmmiete beträgt 446 Euro warm .
Bei 63 €
3 Raum

Preiswerter gehts ksum.

Klar due wm ist jetz alleine zu hoch
.
Aber hier gibt es dsnn nur 1 Raum 38 qm ca ( echt sehr klein)

Oder 2 eUm ca 50-55 1qm meidt ab 500 warm und nicht unbedingt geeignet
Sommerglanz
818 Beiträge
09.08.2024 08:05
Guten Morgen!
Schau mal hier unter dem Link "Richtwerte für die Unterkunft und Heizung (Stand 01/24)": https://jobcenter-leipzig.de/geldleistungen/unterk unft-und-heizung/

Da stehen rechts auch die Richtwerte für Personen mit einem Grad der Behinderung und Merkzeichen. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, wohnst du in Leipzig.
kullerkeks74
3015 Beiträge
09.08.2024 09:40
Zitat von Sommerglanz:

Guten Morgen!
Schau mal hier unter dem Link "Richtwerte für die Unterkunft und Heizung (Stand 01/24)": https://jobcenter-leipzig.de/geldleistungen/unterk unft-und-heizung/

Da stehen rechts auch die Richtwerte für Personen mit einem Grad der Behinderung und Merkzeichen. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, wohnst du in Leipzig.


Danke.
Leider habe ich nur die pflegegrad 2

Und gdb 90

Merkzeichen wurde mir nicht anerkannt.

Sommerglanz
818 Beiträge
09.08.2024 09:55
Zitat von kullerkeks74:

Zitat von Sommerglanz:

Guten Morgen!
Schau mal hier unter dem Link "Richtwerte für die Unterkunft und Heizung (Stand 01/24)": https://jobcenter-leipzig.de/geldleistungen/unterk unft-und-heizung/

Da stehen rechts auch die Richtwerte für Personen mit einem Grad der Behinderung und Merkzeichen. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, wohnst du in Leipzig.


Danke.
Leider habe ich nur die pflegegrad 2

Und gdb 90

Merkzeichen wurde mir nicht anerkannt.

Ruf mal beim Jobcenter an oder geh (wenn es dir möglich ist) mal in den Sprechzeiten zu deinem Fallmanager der Leistungsgewährung. Da muss doch irgendwas zu machen sein!

Vielleicht hast du auch einen Betreuer, der dich begleiten kann und für dich sprechen kann.

Ich wünsche dir alles erdenklich Gute!
schoko_keks1234
3523 Beiträge
09.08.2024 10:10
Hol dir einen Rechtsberatungsschein und lass dich von einem Anwalt für Sozialrecht beraten.

Falls es eine Chance gibt, dass du die Wohnung behalten kannst und die Kosten weiterhin übernommen werden, wird ein Anwalt die einzige Chance sein.
DieW
3651 Beiträge
09.08.2024 11:55
Ach je,das tut mir leid und ist eine beschi**ene Situation .

Ich würde mir auch jemanden vom Fach zur Seite nehmen.

Sicher muss es Richtlinen geben ,aber so schnell bei dem Mangel an bezahlbaren Wohnraum,ist schon arg.

Hier bekommt man übrigens für das Geld keine 3 Zimmerwohnungen mit den Quadratmetern.
Das ist absolut utopisch.

Alles Gute für Dich!
Sommerglanz
818 Beiträge
24.08.2024 08:20
Hallo ,
wie ist denn mittlerweile der Stand der Dinge? Hast du Antwort auf deine E-Mail bekommen?
Mimiminime
1794 Beiträge
24.08.2024 21:35
Zitat von kullerkeks74:

Bisher wurde ich erstmal nur angeschrieben. Das ich Stellungnahme nehmen soll. Bzw bis sie bis max Dez ( sldo 6 Monate die jetzige Miete übernehmen.

Wohne in Sachsen.

Ich habe pflegegrad 2 und 90 gdb . Würde mir da ein bisschen mehr qm zustelhen ?.


Nennt sich SKDU, Senkung der Kosten der Unterkunft. Du hast nur eine Anhörung bekommen, das ist doch Prima.
Schreib eine Stellungnahme,dass ihr zu zweit eingezogen seid, die Miete günstig ist und aufgrund deiner Erkrankung leidensgerecht, und dass ein Umzug aufgrund deines Grad der Behinderung auch die Behörde viel Geld kosten würde. Am besten lässt du dir vom Arzt noch ein Attest geben auf den er bescheinigt,dass ein Umzug für dich und deine Gesundheit nicht gut wäre ,du dort sein Umfeld hast. Viel Erfolg und alles Gute.
Es kann gut sein,dass es ausreichend ist und dann nichts mehr kommt und du Wohnem bleiben kannst
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