Wieviel Arbeitslosengeld in der Ehe???
19.05.2010 09:58
Ich steig da nich mehr durch:
Bin verheiratet und beende nächsten Monat am 19. meine Ausbildung. Mein Mann hat einen Job auf 400 € Basis, der allerdings auch über das Amt läuft. Im Monat kommt er auch nicht auf die 400 €. Jetzt ist meine Frage, wieviel Arbeitslosengeld steht mir zu???
Mein Mann meinte, dass uns 1.200 € zustehen, sodass ich die Differenz zu seinem "Gehalt" bekomme.
Bin verheiratet und beende nächsten Monat am 19. meine Ausbildung. Mein Mann hat einen Job auf 400 € Basis, der allerdings auch über das Amt läuft. Im Monat kommt er auch nicht auf die 400 €. Jetzt ist meine Frage, wieviel Arbeitslosengeld steht mir zu???
Mein Mann meinte, dass uns 1.200 € zustehen, sodass ich die Differenz zu seinem "Gehalt" bekomme.
19.05.2010 10:02
also normal beträgt dein arbeitslosengeld 67% vom nettogehalt bzw bruttogehalt weiss das nich so genau... und es kommt auch noch drauf an welche steuerklasse du bist wenn ich da richtig informiert bin...
19.05.2010 10:52
Ich würde einfachmal beim Amt anrufen und fragen ob sie so nett sind und dir die Rechnung erklären + wieviel dir dadurch wohl zustehen wird..
19.05.2010 11:04
du must ( soweit ich weiß ) 12 monate ohne unterbrechung in einem Versicherungspflichtigen arbeitsverhältnis gestanden haben
und dann hast du 67 % von deinem Durchschnittsgehalt
und das wieder rum auch befristet für 6 mon oder so
aber du kannst das geld auch nur dann vom amt bezeihen wenn du dich dem arbeitsmarkt zu verfühgung stellst
und dann kommt es wohl noch drauf an wieveile wochenstunden du arbeiten kannst / willst
bei vollzeit bekommst die 67 %
bei halbzeit dementsperchend weniger
und dann hast du 67 % von deinem Durchschnittsgehalt
und das wieder rum auch befristet für 6 mon oder so
aber du kannst das geld auch nur dann vom amt bezeihen wenn du dich dem arbeitsmarkt zu verfühgung stellst
und dann kommt es wohl noch drauf an wieveile wochenstunden du arbeiten kannst / willst
bei vollzeit bekommst die 67 %
bei halbzeit dementsperchend weniger
19.05.2010 11:11
Wenn man veheiratet ist, bekommt man mehr Arbeitslosengeld?
19.05.2010 11:18
Zitat von Alra:
du must ( soweit ich weiß ) 12 monate ohne unterbrechung in einem Versicherungspflichtigen arbeitsverhältnis gestanden haben
falsch. Sie muss in den letzten 24 Monaten nachweisbar mind.12 Monate gearbeitet haben (ob am Stück oder nich, ist dabei egal)
§123 Anwartschaftszeit § 124 Rahmenfrist SGB III
und dann hast du 67 % von deinem Durchschnittsgehalt
und das wieder rum auch befristet für 6 mon oder so
bei Paaren/ Arbeitslose mit Kind 67 %
übrige Arbeitslose ohne Kind 60 %
§ 129 Abs. 1 und 2 SGB III
§ 127 Abs1 Satz 1: Die Dauer des Anstpruchs auf Arbeitslosengeld richtes sich 1. nach der Dauer der Versicherungspflichtverhältnisse innerhalb der um drei Jahre erweiterten Rahmenfrist.
d.h. sie könnnte in den letzten 5 Jahren schauen, ob sie gearbeitet hat. Es sei denn sie war zwischenzeitlich Arbeitslos.
12 Monate Arbeit = 6 Monate ALG
16 Mo = 8 Monate ALG
das geht bis 24 Monate Arbeit, dann hätte sie einen Anspruch auf 12 Monate ALG.
Einen höheren Anspruch für Arbeitslose und 50 Jahren gibt es nicht.
Wenn sie noch einen Restanspruch ALG von einem alten Arbeislosverhältnis hat, so kann sie es hinzurechnen. Allerdings darf die Gesamtbezugsdauer 12 Monate nicht übersteigen.
§ 127 Abs 4
aber du kannst das geld auch nur dann vom amt bezeihen wenn du dich dem arbeitsmarkt zu verfühgung stellst
richtig. Das ist Grundvorraussetzung nach 118 SGB III
und dann kommt es wohl noch drauf an wieveile wochenstunden du arbeiten kannst / willst
bei vollzeit bekommst die 67 %
bei halbzeit dementsperchend weniger
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19.05.2010 15:20
Zitat von kitcat:
Zitat von Alra:
aber du kannst das geld auch nur dann vom amt bezeihen wenn du dich dem arbeitsmarkt zu verfühgung stellst
richtig. Das ist Grundvorraussetzung nach 118 SGB III
und dann kommt es wohl noch drauf an wieveile wochenstunden du arbeiten kannst / willst
bei vollzeit bekommst die 67 %
bei halbzeit dementsperchend weniger
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der punkt trifft schonmal nich auf mich zu, da ich schwanger bin und mein mutterschutz in die probezeit fällt würde ich keine stelle bekommen und danach geh ich erstmal zwei jahre in die elternzeit
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