Mütter- und Schwangerenforum

wieder zurück in Elternzeit/LEISTUNGEN? habt ihr erfahrungen!

10.03.2010 13:16
Hallo liebe Mädels....

bin nach zehn monaten wieder in meinen JOb zurück, Elterngeld habe ich bis dahin eben bekommen, bin verheiratet, meine Frage, ich würde gerne wieder in Elternzeit gehen (hab 3 Jahre angegeben) was würden mir für leistungen zustehen, trotz der Ehe?

Bezirk Bayern Mittelfranken,
Mann hat ein Jahresbruttoeinkommen von 25500€ 35Std Woche
Ich hab ein Jahresbruttoeinkommen von 20400€ 35Std Woche

bin im Beruf seid 07/2006 und war von September08 (nov geburt) bis September 09 in dem Mutterschutz Elternzeit!

Gruß und Danke
10.03.2010 13:30
HAllo also ich will es nicht 100%ig sagen aber ich meine das man nur das erste Jahr überhaupt was bekommt und danach gar nichts,es sei denn du hast es vorher schon auf zwei Jahre aufgeteilt.
c.m.1984
3295 Beiträge
10.03.2010 13:32
Wenn du dein Elterngeld im ersten Jahr voll ausbezahlt bekommen hast dann steht dir nichts weiter zu.
imo2009
16543 Beiträge
10.03.2010 14:12
elterngeld hast du 10 monate bekommen, weiß nicht ob dir da noch was zusteht. wird ja nur die ersten 12 oder 14 monate ausgezahlt.
du kannst noch landererziehungsgeld ab dem 2.lebenjahr 6 monate oder ab 3. lebenjahr 9 monate beantragen. allerdings ist das verdienstabhängig.
alg1 kannst du nicht beantragen wenn du noch elternzeit nehmen möchtest. und dann vielleicht wenn dein verdienst wegfällt wohngeld und kinderzuschlag.h4 wirst nicht bekommen, zumindest müßt dann alles offenlegen.
am besten du gehst zum aa und lässt dich beraten.
11.03.2010 09:52
Also Elterngeld hab ich voll bekommen auf die Zeit!

Ok also ALG1 und Hartz4 steht mir nicht zu. ok..

Landeserziehungsgeld, ist die einkommengrenze bei denen brutto oder netto, das ist dort nicht ersichtlich?!!!

gruß und danke
Schuggel
11466 Beiträge
11.03.2010 09:56
in Ba-Wü ist es

Es gelten die gleichen Einkommensgrenzen wie bisher (1380 Euro bei Paaren und 1125 Euro bei allein Erziehenden), sie werden jedoch für Geburten ab dem Jahr 2010 für Paare auf 1.480 Euro und für allein Erziehende auf 1.225 Euro angehoben.

für jeweils weitere kinder erhöht sich die Einkommensgrenze noch mal um ca 200 euro.

in welchen bundesland wohnst du denn villt. find ich was
11.03.2010 10:00
Zitat von Schuggel:

in Ba-Wü ist es

Es gelten die gleichen Einkommensgrenzen wie bisher (1380 Euro bei Paaren und 1125 Euro bei allein Erziehenden), sie werden jedoch für Geburten ab dem Jahr 2010 für Paare auf 1.480 Euro und für allein Erziehende auf 1.225 Euro angehoben.

für jeweils weitere kinder erhöht sich die Einkommensgrenze noch mal um ca 200 euro.

in welchen bundesland wohnst du denn villt. find ich was


in Bayern Mittelfranken, aber ich glaub die übersteigen wir weil brutto bekommt mein Mann ca 2400 und durch die schichten sind wir dann netto bei 2100€ monatlich und mein Gehalt von Brutto 1700€ also Netto 1179€ fällt dann komplett weg!
Abuja
10218 Beiträge
11.03.2010 10:01
Zitat von bubinelda:

Also Elterngeld hab ich voll bekommen auf die Zeit!

Ok also ALG1 und Hartz4 steht mir nicht zu. ok..

Landeserziehungsgeld, ist die einkommengrenze bei denen brutto oder netto, das ist dort nicht ersichtlich?!!!

gruß und danke


Netto, genau wie beim EG!
Doch das kommt für dich eher nicht in Betracht, da du (und dein Mann) mehr als 30 Std. in der Woche arbeitest und euer Nettoverdienst sicher darüber liegt.
Die Einkommensgrenzen liegen für das Familieneinkommen für (Ehe)Partner bzw. Lebenspartner bei 25.000 Euro
Schuggel
11466 Beiträge
11.03.2010 10:02
www.verwaltung.bayern.de/.../BayerischesLandeserzi ehungsgeld.pdf

das eine Infobroschüre dazu das steht es genau drin
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