Mütter- und Schwangerenforum

wie viel geld zum elterngeld?? bitte gebt mir rat

16.01.2009 21:29
hallo ihr lieben

ich habe da mal eine frage und zwar wüsste ich mal gerne, ob man wenn man elterngeld bekommt einen 400 euro job annehmen darf???
da ich während der schwangerschaft entlassen wurde im juni und seit dem dann arbeitslosengeld1 bekommen habe.
ich wäre nämlich daran interresiert mir für samstags oder so etwas ganz kleines zu suchen. irgendwann werde ich ja vielleicht auch mal wegen meinem elterngeld bescheid bekommen. den habe ich leider erst ende november abgegeben und das arbeitsamt und die krankenkasse hatten da mist gebaut. ich sollte eigentlich anfang januar einen brief bekommen, wo drin steht was jetzt wegen dem arbeitsamt und der krankenkasse heraus gekommen wäre. denn das wollten die auf der elterngelststelle klären.

liebe grüße angelina
SabbelKönigin
1905 Beiträge
16.01.2009 21:30
nimmst du elternzeit????? wenn jaa dann nicht....ichbekomme elterngeld und hab 2 jahre elternzeit ich darf in der zeit nicht arbeiten
atomic-a
7291 Beiträge
16.01.2009 21:31
Wenn du mehr wie 300€ Elterngeld bekommst dann darfst du bis zu 30std/Woche arbeiten. Es wird dir dann aber größtenteils angerechnet. Wenn du die gesetzlichen 300€ Elterngeld bekommst darfst du auf 400€ arbeiten gehen ohne das es angerechnet wird
16.01.2009 21:36
Zitat von atomic-a:
Wenn du mehr wie 300€ Elterngeld bekommst dann darfst du bis zu 30std/Woche arbeiten. Es wird dir dann aber größtenteils angerechnet. Wenn du die gesetzlichen 300€ Elterngeld bekommst darfst du auf 400€ arbeiten gehen ohne das es angerechnet wird

also ich bekomme nicht das gesetzliche die 300 euro. bei mir wird es mit dem lohn ausgerechnet und da werde ich wohl auf ca 350 euro kommen laut dem elterngeld rechner. das heisst weil ich dann 50 euro mehr bekommen würde dürfte ich nichts zusätzliches verdienen?????
verstehe ich das so richtig?
atomic-a
7291 Beiträge
16.01.2009 21:40
Zitat von Angelina:
Zitat von atomic-a:
Wenn du mehr wie 300€ Elterngeld bekommst dann darfst du bis zu 30std/Woche arbeiten. Es wird dir dann aber größtenteils angerechnet. Wenn du die gesetzlichen 300€ Elterngeld bekommst darfst du auf 400€ arbeiten gehen ohne das es angerechnet wird

also ich bekomme nicht das gesetzliche die 300 euro. bei mir wird es mit dem lohn ausgerechnet und da werde ich wohl auf ca 350 euro kommen laut dem elterngeld rechner. das heisst weil ich dann 50 euro mehr bekommen würde dürfte ich nichts zusätzliches verdienen?????
verstehe ich das so richtig?


Du darfst natürlich schon, aber das wird dir aufs Elterngeld angerechnet.
16.01.2009 21:42
diese frage hab ich mir auch schon gestellt da ich ab sommer etwas arbeiten gehen will... aushilfe ....
nur ich bekomme die 67 % vom gehalt auf 2 jahre und das is echt wenig auf diese zeit verteilt, also darf ich 30 std/woche - 120 std, im monat arbeiten? ist ja wie ne teilzeitstelle ? oder versteh ich das falsch ..und weiss einer wieviel einem etwa abgezogen wird?
atomic-a
7291 Beiträge
16.01.2009 21:45
Zitat von maria1408:
diese frage hab ich mir auch schon gestellt da ich ab sommer etwas arbeiten gehen will... aushilfe ....
nur ich bekomme die 67 % vom gehalt auf 2 jahre und das is echt wenig auf diese zeit verteilt, also darf ich 30 std/woche - 120 std, im monat arbeiten? ist ja wie ne teilzeitstelle ? oder versteh ich das falsch ..und weiss einer wieviel einem etwa abgezogen wird?


Du verstehst es schon richtig Wieviel einem da abgezogen wird weiß ich aber so nicht. Ich hatte es mir mal ausrechnen lassen und ich hätte mehr an Spritkosten um zur Arbeiit zu kommen gehabt, wie das ich mehr Geld hätte. Dementsprechend gehe ich natürlich nicht arbeiten.

Du wirst dann nicht mehr soviel Elterngeld bekommen, also es lohnt sich wirklich kaum.
atomic-a
7291 Beiträge
16.01.2009 21:50
Zitat von http://www.elterngeld.com/elterngeld-arbeiten-nach -der-geburt.html

Arbeiten nach der Geburt

Oft stellt sich die Frage, wie viel während der Elterngeld – Bezugsdauer dazuverdient werden darf. Beim Elterngeld gibt es keine Freibeträge, somit wird alles, was dazuverdient wird, auf das Elterngeld angerechnet. Es gibt dann 67 Prozent der Differenz des Einkommens vor und nach der Geburt. Ein Beispiel: Frau A. hat vor der Geburt ein für das Elterngeld relevantes Einkommen in Höhe von 1.400 Euro gehabt. Sie erhält also 67 Prozent von 1.400 Euro, also 938 Euro Elterngeld. Würde Frau A. nach der Geburt wieder Teilzeit arbeiten gehen und dabei 800 Euro verdienen, so würde sie Elterngeld in Höhe von 402 Euro erhalten. (1.400 – 800 = 600 Euro, davon 67 Prozent = 402 Euro) Geht Frau A. also arbeiten, so hat sie 1.202 Euro zur Verfügung (402 € Elterngeld + 800 € Verdienst). Bleibt sie zu Hause, hat sie 938 Euro zur Verfügung, knapp 260 Euro weniger. Tipp: Genau nachrechnen, ob sich eine Tätigkeit während des Bezugszeitraumes lohnt; dabei zwar auch, aber nicht nur aufs Finanzielle schauen.
16.01.2009 22:09
dann lohnt sich das ja gar nicht richtig. trotzdem verstee ich das immernoch nicht richtig. das beispiel geht jetzt davon aus wenn man über 100 euro verdient hatte. ich hatte 8 monate nur 900 euro verdient netto und die letzten monate war ich nicht mehr erwerbsfähig.
BlödmannVomDienst
25940 Beiträge
17.01.2009 02:00
Zitat von maria1408:
diese frage hab ich mir auch schon gestellt da ich ab sommer etwas arbeiten gehen will... aushilfe ....
nur ich bekomme die 67 % vom gehalt auf 2 jahre und das is echt wenig auf diese zeit verteilt, also darf ich 30 std/woche - 120 std, im monat arbeiten? ist ja wie ne teilzeitstelle ? oder versteh ich das falsch ..und weiss einer wieviel einem etwa abgezogen wird?


Woher hast du das, das es das zwei Jahre gibt, ich dachte eigentlich nur 1 Jahr??? Oder eben 2 Jahre, aber dann eben halbiert.
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