Wie verschiebt sich die Mutterschutzfrist?
26.07.2009 17:29
Hallo,
hat jemand von euch da vielleicht Ahnung von?
Also bisher hab ich ALG 1 bekommen, seit dem 02.07. bin ich in Mutterschutz. Jetzt hat die Krankenkasse mir mein Mutterschaftsgeld überwiesen vom 02.07. - 13.08.. Da ich ja am 31.07. per Wunsch KS entbinde, müsste sich die Mutterschutzfrist bei mir verkürzen oder nicht?
Ich hab am Freitag bei der Krankenkasse angerufen und die sagten mir, meine Frist würde sich dann nach hinten verkürzen auf Ende September. Ich hätte ja normalerweise schon ab Mitte Juni dann in den Mutterschutz gehen müssen. Was mach ich dann jetzt mit dem Geld was die mir gezahlt haben?
Vom 02.07. bis 31.07. stehen mir 745 Euro zu und für den 01.08. bis 13.08. haben die mir 345 Euro überwiesen. Muss ich dann jetzt das Geld ans Amt zurück zahlen? Die Frau von der Krankenkasse meint nein.
Ich hoffe jemand versteht mein Kauderwelsch.
hat jemand von euch da vielleicht Ahnung von?
Also bisher hab ich ALG 1 bekommen, seit dem 02.07. bin ich in Mutterschutz. Jetzt hat die Krankenkasse mir mein Mutterschaftsgeld überwiesen vom 02.07. - 13.08.. Da ich ja am 31.07. per Wunsch KS entbinde, müsste sich die Mutterschutzfrist bei mir verkürzen oder nicht?
Ich hab am Freitag bei der Krankenkasse angerufen und die sagten mir, meine Frist würde sich dann nach hinten verkürzen auf Ende September. Ich hätte ja normalerweise schon ab Mitte Juni dann in den Mutterschutz gehen müssen. Was mach ich dann jetzt mit dem Geld was die mir gezahlt haben?
Vom 02.07. bis 31.07. stehen mir 745 Euro zu und für den 01.08. bis 13.08. haben die mir 345 Euro überwiesen. Muss ich dann jetzt das Geld ans Amt zurück zahlen? Die Frau von der Krankenkasse meint nein.
Ich hoffe jemand versteht mein Kauderwelsch.
26.07.2009 17:34
Zitat von jokerbunny:
Hallo,
hat jemand von euch da vielleicht Ahnung von?
Also bisher hab ich ALG 1 bekommen, seit dem 02.07. bin ich in Mutterschutz. Jetzt hat die Krankenkasse mir mein Mutterschaftsgeld überwiesen vom 02.07. - 13.08.. Da ich ja am 31.07. per Wunsch KS entbinde, müsste sich die Mutterschutzfrist bei mir verkürzen oder nicht?
Ich hab am Freitag bei der Krankenkasse angerufen und die sagten mir, meine Frist würde sich dann nach hinten verkürzen auf Ende September. Ich hätte ja normalerweise schon ab Mitte Juni dann in den Mutterschutz gehen müssen. Was mach ich dann jetzt mit dem Geld was die mir gezahlt haben?
Vom 02.07. bis 31.07. stehen mir 745 Euro zu und für den 01.08. bis 13.08. haben die mir 345 Euro überwiesen. Muss ich dann jetzt das Geld ans Amt zurück zahlen? Die Frau von der Krankenkasse meint nein.
Ich hoffe jemand versteht mein Kauderwelsch.
Die zahlen dir dann nach der Entbindung 14 Tage weniger! Meine Maus kam eine Woche später, also habe ich nach der Entbindung eine Woche mehr bekommen. Du bekommst ja vor der Et das Geld für die 6 Wochen und nach der Et das Geld für die acht wochen.
26.07.2009 17:35
Gut, also krieg ich dann praktisch einfach für 14 tage weniger geld.
26.07.2009 19:52
Ich hab auch gleich noch ne Frage.
Das sind ja 6 wochen vor und 8 wochen nach ET was die zahlen und zwar 13 Euro pro tag.
Ist das egal ob man arbeitet oder nicht?
Also bleibt es bei 13 Euro pro tag 6 wochen vor und 8 wochen nach ET???????????
Das sind ja 6 wochen vor und 8 wochen nach ET was die zahlen und zwar 13 Euro pro tag.
Ist das egal ob man arbeitet oder nicht?
Also bleibt es bei 13 Euro pro tag 6 wochen vor und 8 wochen nach ET???????????
26.07.2009 22:41
Mh, also da ich die letzten 4 Monate nicht arbeiten gegangen bin, ist mein Mutterschaftsgeld eine Ersatzleistung, ich bekomme genau den Tagessatz, den ich auch bekommen hab als ich noch ALG 1 bezog.
Wenn man Hartz 4 bekommt, dann kriegt man ja kein Geld von der KK.
Wenn du arbeiten gehst, dann bekommst du 13 Euro pro Tag von der KK und den Arbeitgeberanteil.
Wenn man Hartz 4 bekommt, dann kriegt man ja kein Geld von der KK.
Wenn du arbeiten gehst, dann bekommst du 13 Euro pro Tag von der KK und den Arbeitgeberanteil.
26.07.2009 23:25
Zitat von Milchen:
Ich hab auch gleich noch ne Frage.
Das sind ja 6 wochen vor und 8 wochen nach ET was die zahlen und zwar 13 Euro pro tag.
Ist das egal ob man arbeitet oder nicht?
Also bleibt es bei 13 Euro pro tag 6 wochen vor und 8 wochen nach ET???????????
Wenn Du arbeitest, bist Du nicht in Mutterschutz.
Also entweder arbeiten, und volles Geld verdienen oder
zu Hause bleiben und für den Lohn"ausfall" von der
Krankenkasse unterstützt werden.
Das Mutterschaftsgeld ist ja nur da, dass Du zu Hause bleiben
kannst, ohne gleich in den wirtschaftlichen Ruin zu geraten, weil
plötzlich kein Einkommen mehr da ist.
edit: Das es Dir freisteht, ob Du weiter arbeiten gehst, gilt
im übrigen nur für die 6 Wochen vor der Entbindung.
Die 8 Wochen nach der Entbindung müssen eingehalten werden.
27.07.2009 10:29
Zitat von Marja:
Zitat von Milchen:
Ich hab auch gleich noch ne Frage.
Das sind ja 6 wochen vor und 8 wochen nach ET was die zahlen und zwar 13 Euro pro tag.
Ist das egal ob man arbeitet oder nicht?
Also bleibt es bei 13 Euro pro tag 6 wochen vor und 8 wochen nach ET???????????
Wenn Du arbeitest, bist Du nicht in Mutterschutz.
Also entweder arbeiten, und volles Geld verdienen oder
zu Hause bleiben und für den Lohn"ausfall" von der
Krankenkasse unterstützt werden.
Das Mutterschaftsgeld ist ja nur da, dass Du zu Hause bleiben
kannst, ohne gleich in den wirtschaftlichen Ruin zu geraten, weil
plötzlich kein Einkommen mehr da ist.
edit: Das es Dir freisteht, ob Du weiter arbeiten gehst, gilt
im übrigen nur für die 6 Wochen vor der Entbindung.
Die 8 Wochen nach der Entbindung müssen eingehalten werden.
kapier ich nicht
Also ich arbeite noch, bzw. ja jetzt nicht mehr, bekomm ja mein Baby in 4 Wochen.
Also bin ich ja auch jetzt im Mutterschutz und bekomm von der Krankenkasse Geld für die 6 Wochen.
Aber wie ist das nach der Geburt mit den 8 Wochen.
Weil mein Vertrag läuft ende september aus. Bekomm ich trotzdem die 8 Wochen voll?
Und woher bekomm ich dann dern Rest, also die differenz, die mir momentan noch der Arbeitgeber zahlt??
Weil sobald der 01. Oktober ist, bin ich ohne Beschäftigung und er zahlt mir nix mehr???
Man ich kapier mal gar nix mehr
27.07.2009 14:10
Zitat von Milchen:
Zitat von Marja:
Zitat von Milchen:
Ich hab auch gleich noch ne Frage.
Das sind ja 6 wochen vor und 8 wochen nach ET was die zahlen und zwar 13 Euro pro tag.
Ist das egal ob man arbeitet oder nicht?
Also bleibt es bei 13 Euro pro tag 6 wochen vor und 8 wochen nach ET???????????
Wenn Du arbeitest, bist Du nicht in Mutterschutz.
Also entweder arbeiten, und volles Geld verdienen oder
zu Hause bleiben und für den Lohn"ausfall" von der
Krankenkasse unterstützt werden.
Das Mutterschaftsgeld ist ja nur da, dass Du zu Hause bleiben
kannst, ohne gleich in den wirtschaftlichen Ruin zu geraten, weil
plötzlich kein Einkommen mehr da ist.
edit: Das es Dir freisteht, ob Du weiter arbeiten gehst, gilt
im übrigen nur für die 6 Wochen vor der Entbindung.
Die 8 Wochen nach der Entbindung müssen eingehalten werden.
kapier ich nicht
Also ich arbeite noch, bzw. ja jetzt nicht mehr, bekomm ja mein Baby in 4 Wochen.
Also bin ich ja auch jetzt im Mutterschutz und bekomm von der Krankenkasse Geld für die 6 Wochen.
Aber wie ist das nach der Geburt mit den 8 Wochen.
Weil mein Vertrag läuft ende september aus. Bekomm ich trotzdem die 8 Wochen voll?
Und woher bekomm ich dann dern Rest, also die differenz, die mir momentan noch der Arbeitgeber zahlt??
Weil sobald der 01. Oktober ist, bin ich ohne Beschäftigung und er zahlt mir nix mehr???
Man ich kapier mal gar nix mehr
Bist du denn defintiv arbeitslos wenn dein Vertrag ausläuft? Dann würde ich mich an deiner Stelle jetzt schonmal arbeitslos melden beim Amt, nicht das du eine Sperre bekommst. Aber es ist eh zu spät eine Teilsperre wirst du bekommen, du muss dich mindestens 3 Monate vor Ablauf deines Vertrags beim Amt gemeldet haben. Mein Freund hat damals ne Sperre von 1 Woche bekommen.
Dir stehen diese 13 Euro insgesamt 14 Wochen zu, also 6 Wochen vor der Entbindung und 8 Wochen danach. Den Differenzbetrag muss dir dein Arbeitgeber zahlen!
27.07.2009 15:47
Zitat von jokerbunny:
Zitat von Milchen:
Zitat von Marja:
Zitat von Milchen:
Ich hab auch gleich noch ne Frage.
Das sind ja 6 wochen vor und 8 wochen nach ET was die zahlen und zwar 13 Euro pro tag.
Ist das egal ob man arbeitet oder nicht?
Also bleibt es bei 13 Euro pro tag 6 wochen vor und 8 wochen nach ET???????????
Wenn Du arbeitest, bist Du nicht in Mutterschutz.
Also entweder arbeiten, und volles Geld verdienen oder
zu Hause bleiben und für den Lohn"ausfall" von der
Krankenkasse unterstützt werden.
Das Mutterschaftsgeld ist ja nur da, dass Du zu Hause bleiben
kannst, ohne gleich in den wirtschaftlichen Ruin zu geraten, weil
plötzlich kein Einkommen mehr da ist.
edit: Das es Dir freisteht, ob Du weiter arbeiten gehst, gilt
im übrigen nur für die 6 Wochen vor der Entbindung.
Die 8 Wochen nach der Entbindung müssen eingehalten werden.
kapier ich nicht
Also ich arbeite noch, bzw. ja jetzt nicht mehr, bekomm ja mein Baby in 4 Wochen.
Also bin ich ja auch jetzt im Mutterschutz und bekomm von der Krankenkasse Geld für die 6 Wochen.
Aber wie ist das nach der Geburt mit den 8 Wochen.
Weil mein Vertrag läuft ende september aus. Bekomm ich trotzdem die 8 Wochen voll?
Und woher bekomm ich dann dern Rest, also die differenz, die mir momentan noch der Arbeitgeber zahlt??
Weil sobald der 01. Oktober ist, bin ich ohne Beschäftigung und er zahlt mir nix mehr???
Man ich kapier mal gar nix mehr
Bist du denn defintiv arbeitslos wenn dein Vertrag ausläuft? Dann würde ich mich an deiner Stelle jetzt schonmal arbeitslos melden beim Amt, nicht das du eine Sperre bekommst. Aber es ist eh zu spät eine Teilsperre wirst du bekommen, du muss dich mindestens 3 Monate vor Ablauf deines Vertrags beim Amt gemeldet haben. Mein Freund hat damals ne Sperre von 1 Woche bekommen.
Dir stehen diese 13 Euro insgesamt 14 Wochen zu, also 6 Wochen vor der Entbindung und 8 Wochen danach. Den Differenzbetrag muss dir dein Arbeitgeber zahlen!
Aber wieso soll ich mich denn Arbeitslos melden???
Bin ich doch gar nicht, hab doch 1 Jahr Elternzeit, wo ich meine 67% bekomme.
Hab doch 2 Jahre gearbeitet...
Also muß mein Arbeitgeber definitiv die differenz für die 8 wochen bezahlen, obwohl ich nach ca. 4 wochen nicht mehr bei ihm unter Vertrag stehe????
27.07.2009 16:37
mh, das wird mir dann zu schwierig.
ich würde mich arbeitslos melden, du muss ja von irgendwas leben. ich hab ja bisher auch nur alg 1 bekommen und bekomme ab oktober dann alg 2 weil ich dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehe.
ich würde mich arbeitslos melden, du muss ja von irgendwas leben. ich hab ja bisher auch nur alg 1 bekommen und bekomme ab oktober dann alg 2 weil ich dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehe.
27.07.2009 19:58
Naja du mußt ja von irgendwas leben ist schon richtig...
Ich werde ja von dem Elterngeld leben 1 Jahr ( 67% des Nettogehaltes)
Aber mir ist dieses ganze Thema ehrlich gesagt auch viel zu komplitziert...
Ich werde ja von dem Elterngeld leben 1 Jahr ( 67% des Nettogehaltes)
Aber mir ist dieses ganze Thema ehrlich gesagt auch viel zu komplitziert...
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