Mütter- und Schwangerenforum

Wie läuft das mit dem ElterngeldPLUS?

Romina
1547 Beiträge
06.08.2015 08:45
Hallo Ihr Lieben,

wir denken schon seid längerem über ein zweites Kind nach.

Ich habe vor zwei Monaten meine Ausbildung beendet und würden gerne im Oktober anfangen zu hibbeln, damit ich die 12 Monate mit "vollem" Gehalt voll bekomme und somit wird mein Elterngeld auch nicht mehr (wenn auch nur zum Teil) von meinem Azubigehalt berechnet wird.

Wie schon in einem anderen Thread erwähnt, hat mein Chefin mich mit dem Gehalt ja übers Ohr gehauen. Da meine Tochter aber auch immer größer wird, würden wir es gerne so langsam in Angriff nehmen.

So jetzt zu meiner eigentlichen Frage, wie läuft das mit dem Elterngeld bin verwirrt.

Kann ich dann mein Elterngeld auf 2 Jahre splitten und darf ab dem ersten Jahr auf 450 € Basis arbeiten gehen?

LG Romina
MiJu
3258 Beiträge
06.08.2015 08:59
Soweit ich weis darfst du im 2. Jahr 450€ dazu verdienen wenn du den mindestsatz erhältst.
Das mit dem PLUS weis ich leider auch nicht würde mich aber interessieren
Romina
1547 Beiträge
06.08.2015 09:07
Zitat von MiJu:

Soweit ich weis darfst du im 2. Jahr 450€ dazu verdienen wenn du den mindestsatz erhältst.
Das mit dem PLUS weis ich leider auch nicht würde mich aber interessieren


Aso, wie blöd ich dachte bei dem "normalen" Elterngeld dürfte ich auch auf 450 Euro Basis arbeiten. Wenn ich z.B. 1000 € Elterngeld bekommen würde und würden dann auf 2 Jahre splitten, sprich 500 € im Monat Plus dann im zweiten Jahr 450 € dazu verdienen?!

Das würde also nicht gehen?
MiJu
3258 Beiträge
06.08.2015 09:24
Zitat von Romina:

Zitat von MiJu:

Soweit ich weis darfst du im 2. Jahr 450€ dazu verdienen wenn du den mindestsatz erhältst.
Das mit dem PLUS weis ich leider auch nicht würde mich aber interessieren


Aso, wie blöd ich dachte bei dem "normalen" Elterngeld dürfte ich auch auf 450 Euro Basis arbeiten. Wenn ich z.B. 1000 € Elterngeld bekommen würde und würden dann auf 2 Jahre splitten, sprich 500 € im Monat Plus dann im zweiten Jahr 450 € dazu verdienen?!

Das würde also nicht gehen?


Nein weil du während des Bezugzeitraums, sprich 12 Monate kein Einkommen haben darfst welches nicht Ngerechnet werden würde.

Also die sehen die 12 Monate als Bezugzeitraum und nicht die 24 weil das ja deine Sache ist wann du dein Geld bekommst. Heist du darfst erst im 2. Jahr nen Nebenjob mähen ohne dass die abgezogen wird. Das aber auch nur wenn du die 300€ mindestsatz bekommst. So hat es mir meine Sachbearbeiterin erklärt.
Ruf doch einfach mal da an und informier dich, da gibt es auch so ein infotelefon.
Tigger90
3736 Beiträge
06.08.2015 09:42
Es gibt einen Onlinerechner für das Elterngeld Plus. Das Elterngeld Plus ist extra dafür gedacht früh wieder Teilzeit zu arbeiten. Google mal Elterngeld Plus Rechner, da ist auch einiges erklärt
LIttleOne13
26290 Beiträge
06.08.2015 10:09
Zitat von MiJu:

Zitat von Romina:

Zitat von MiJu:

Soweit ich weis darfst du im 2. Jahr 450€ dazu verdienen wenn du den mindestsatz erhältst.
Das mit dem PLUS weis ich leider auch nicht würde mich aber interessieren


Aso, wie blöd ich dachte bei dem "normalen" Elterngeld dürfte ich auch auf 450 Euro Basis arbeiten. Wenn ich z.B. 1000 € Elterngeld bekommen würde und würden dann auf 2 Jahre splitten, sprich 500 € im Monat Plus dann im zweiten Jahr 450 € dazu verdienen?!

Das würde also nicht gehen?


Nein weil du während des Bezugzeitraums, sprich 12 Monate kein Einkommen haben darfst welches nicht Ngerechnet werden würde.

Also die sehen die 12 Monate als Bezugzeitraum und nicht die 24 weil das ja deine Sache ist wann du dein Geld bekommst. Heist du darfst erst im 2. Jahr nen Nebenjob mähen ohne dass die abgezogen wird. Das aber auch nur wenn du die 300€ mindestsatz bekommst. So hat es mir meine Sachbearbeiterin erklärt.
Ruf doch einfach mal da an und informier dich, da gibt es auch so ein infotelefon.


Nee, das ist beim EG Plus anders geregelt. Damit soll man ja früher ohne Einbußen wieder TZ einsteigen können!
Romina
1547 Beiträge
06.08.2015 10:44
Zitat von Tigger90:

Es gibt einen Onlinerechner für das Elterngeld Plus. Das Elterngeld Plus ist extra dafür gedacht früh wieder Teilzeit zu arbeiten. Google mal Elterngeld Plus Rechner, da ist auch einiges erklärt


Vielen Dank, ich lese mich mal rein
Malanea
995 Beiträge
06.08.2015 11:40
je nach dem wie viel du vorher verdient hast, kannst du bis zu einem gewissen Betrag abzugsfrei dazu verdienen.
Aber das kannst dir alles ausrechnen lassen, ist ja doch sehr individuell
hoernchen
3001 Beiträge
06.08.2015 13:17
Zitat von MiJu:

Zitat von Romina:

Zitat von MiJu:

Soweit ich weis darfst du im 2. Jahr 450€ dazu verdienen wenn du den mindestsatz erhältst.
Das mit dem PLUS weis ich leider auch nicht würde mich aber interessieren


Aso, wie blöd ich dachte bei dem "normalen" Elterngeld dürfte ich auch auf 450 Euro Basis arbeiten. Wenn ich z.B. 1000 € Elterngeld bekommen würde und würden dann auf 2 Jahre splitten, sprich 500 € im Monat Plus dann im zweiten Jahr 450 € dazu verdienen?!

Das würde also nicht gehen?


Nein weil du während des Bezugzeitraums, sprich 12 Monate kein Einkommen haben darfst welches nicht Ngerechnet werden würde.

Also die sehen die 12 Monate als Bezugzeitraum und nicht die 24 weil das ja deine Sache ist wann du dein Geld bekommst. Heist du darfst erst im 2. Jahr nen Nebenjob mähen ohne dass die abgezogen wird. Das aber auch nur wenn du die 300€ mindestsatz bekommst. So hat es mir meine Sachbearbeiterin erklärt.
Ruf doch einfach mal da an und informier dich, da gibt es auch so ein infotelefon.


Also das stimmt so nicht. Man darf immer im zweiten Jahr arbeiten gehen. Nur nicht mehr als 30 Stunden in der Woche. Ich selber habe mehr als den mindestsatz bekommen, gesplittet auf zwei jahre und durfte wieder arbeiten gehen im zweiten Jahr
Romina
1547 Beiträge
07.08.2015 08:20
Zitat von hoernchen:

Zitat von MiJu:

Zitat von Romina:

Zitat von MiJu:

Soweit ich weis darfst du im 2. Jahr 450€ dazu verdienen wenn du den mindestsatz erhältst.
Das mit dem PLUS weis ich leider auch nicht würde mich aber interessieren


Aso, wie blöd ich dachte bei dem "normalen" Elterngeld dürfte ich auch auf 450 Euro Basis arbeiten. Wenn ich z.B. 1000 € Elterngeld bekommen würde und würden dann auf 2 Jahre splitten, sprich 500 € im Monat Plus dann im zweiten Jahr 450 € dazu verdienen?!

Das würde also nicht gehen?


Nein weil du während des Bezugzeitraums, sprich 12 Monate kein Einkommen haben darfst welches nicht Ngerechnet werden würde.

Also die sehen die 12 Monate als Bezugzeitraum und nicht die 24 weil das ja deine Sache ist wann du dein Geld bekommst. Heist du darfst erst im 2. Jahr nen Nebenjob mähen ohne dass die abgezogen wird. Das aber auch nur wenn du die 300€ mindestsatz bekommst. So hat es mir meine Sachbearbeiterin erklärt.
Ruf doch einfach mal da an und informier dich, da gibt es auch so ein infotelefon.


Also das stimmt so nicht. Man darf immer im zweiten Jahr arbeiten gehen. Nur nicht mehr als 30 Stunden in der Woche. Ich selber habe mehr als den mindestsatz bekommen, gesplittet auf zwei jahre und durfte wieder arbeiten gehen im zweiten Jahr


Ja genau das meinte ich.

Du hast dann mehr als den Mindestatz bekomme im zweiten Jahr?

Also dir wurde nichts abgezogen?

Das hört sich ja schon besser an
hoernchen
3001 Beiträge
10.08.2015 10:44
Zitat von Romina:

Zitat von hoernchen:

Zitat von MiJu:

Zitat von Romina:

...


Nein weil du während des Bezugzeitraums, sprich 12 Monate kein Einkommen haben darfst welches nicht Ngerechnet werden würde.

Also die sehen die 12 Monate als Bezugzeitraum und nicht die 24 weil das ja deine Sache ist wann du dein Geld bekommst. Heist du darfst erst im 2. Jahr nen Nebenjob mähen ohne dass die abgezogen wird. Das aber auch nur wenn du die 300€ mindestsatz bekommst. So hat es mir meine Sachbearbeiterin erklärt.
Ruf doch einfach mal da an und informier dich, da gibt es auch so ein infotelefon.


Also das stimmt so nicht. Man darf immer im zweiten Jahr arbeiten gehen. Nur nicht mehr als 30 Stunden in der Woche. Ich selber habe mehr als den mindestsatz bekommen, gesplittet auf zwei jahre und durfte wieder arbeiten gehen im zweiten Jahr


Ja genau das meinte ich.

Du hast dann mehr als den Mindestatz bekomme im zweiten Jahr?

Also dir wurde nichts abgezogen?

Das hört sich ja schon besser an


ja ich hab mehr als den mindestsatz bekommen. der liegt ja bei 300€, bzw. 150€ auf zwei jahre. ich hatte mehr als doppeltso viel und ich habe auch mit meiner sachbearbeiterin gesprochen und die sagte mir, dass man nur im ersten jahr (Bezugsjahr) nicht arbeiten darf. danach ist es ihnen völlig egal (o-ton)
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