Mütter- und Schwangerenforum

Wie kann ich die Elternzeit verlängern?

anny86
3139 Beiträge
03.11.2014 10:34
Hallo Mädels

Ich habe folgernde Frage. Ich habe für meinen Sohn 1 Jahr elternzeit beantragt. Jetzt ist es so das diese ja am 11.12 endet und damit auch das Elterngeld. Danach gibt es ja Betreuungsgeld von 150€.

Kann ich irgendwie meine Elternzeit verlängern und steht mir dann irgendwelches Geld zu? Oder elternzeit verlängern und Teilzeit arbeiten? Bzw was ist der unterschied zw elternzeit und arbeiten und einfach so wieder arbeiten?

Ich hab schon einiges gelesen steige da aber nicht durch.

Danke!

Wohne in BW

03.11.2014 10:37
Ich habe zwei Jahre beantragt bei meinem Arbeitgeber. Als es dann so weit ware, habe ich 10 Wochen (ich meine die Frist ist 8 wochen) bei meinem Arbeitgeber beantragt, das letzte Jahr noch zu nehmen.
brini88
7786 Beiträge
03.11.2014 10:39
Ich hab auch nur ein Jahr beantragt, werde jetzt aber doch 3 Jahre zu Hause bleiben. Ich muss nur meiner Arbeit einen 2Zeiler schreiben, dass ich die Elternzeit verlängere und gut ist. Das Elterngeld hab ich ab dem 7. Lebensmonat halbiert um es länger zu bekommen, ging ohne Probleme und danach bekomme ich das Betreuungsgeld und ich glaub Landeserziehungsgeld

Ich wohne übrigens in Bayern.
AmyPixie
8693 Beiträge
03.11.2014 10:47
Soweit ich weiß musst du 7 Wochen vor ende der elternzeit verlängern. Wäre also schon bisschen spät. Anspruch auf geld hast du nicht mehr (außer betreuungsgeld). Soweit ich weiß müsstest du nach der ez wieder vollzeit einsteigen. In elternzeit muss dein ag dich teilzeit arbeiten lassen. Kommt natürlich auf den ag an. Hier kann man auch nach der ez teilzeit arbeiten gehen. Dazu ist der ag aber nicht verpflichtet. Er muss dir nach der ez nur eine gleichzustellende stelle geben wie davor
babyjuli2014
1051 Beiträge
03.11.2014 11:06
Zitat von AmyPixie:

Soweit ich weiß musst du 7 Wochen vor ende der elternzeit verlängern. Wäre also schon bisschen spät. Anspruch auf geld hast du nicht mehr (außer betreuungsgeld). Soweit ich weiß müsstest du nach der ez wieder vollzeit einsteigen. In elternzeit muss dein ag dich teilzeit arbeiten lassen. Kommt natürlich auf den ag an. Hier kann man auch nach der ez teilzeit arbeiten gehen. Dazu ist der ag aber nicht verpflichtet. Er muss dir nach der ez nur eine gleichzustellende stelle geben wie davor
sorry muss hier widersprechen
Laut Teilzeitgesetz steht jedem ein Arbeitsplatz in Teilzeit zu, wenn die Firma mehr als 15 Mitarbeiter hat und mindestens 6monatiger Betriebszugehörigkeit. Muss allerdings 3 Monate vorher beantragt werden. Das Schreiben sollte auch die gewünschte Verteilung der Stunden beinhalten.
nilou
14369 Beiträge
03.11.2014 11:11
Wenn du 1 Jahr Elternzeit beantragt hast geht eine Verlängerung nur mit Zustimmung deines Arbeitgebers. Etwas anderes wäre es wenn du 2 Jahre hättest, dann kannst du das 3 ohne Zustimmung beantragen. Grund ist das lt. Gesetz du dich nach der Geburt für die ersten 2 Jahre festlegen musst.

Anspruch auf Teilzeit hast du - die Frage ist b dein Arbeitgeber für eine Stelke bieten kann. Er ist nicht verpflichtet eine für dich zu schaffen.

Geld - Kindergeld + Betreuungsgeld + evtl. Arbeitslohn.

Rede doch am besten Mal mit deinem Arbeitgeber was möglich ist.
nilou
14369 Beiträge
03.11.2014 11:12
Sorry für die Schreibfehler - Autokorrektur.
anny86
3139 Beiträge
03.11.2014 16:22
Danke euch Mensch das ist so kompliziert

Ich habe meinem ag gesagt das ich erst Mitte januar komme dann ist das mit den 7 Wochen noch nicht knapp oder?
Mama2015
784 Beiträge
03.11.2014 20:36
Du kannst die elternzeit verlängern, wenn dein AG damit einverstanden ist. Hast du dir das komplette Elterngeld im 1 Jahr ausbezahlen lassen gibt es
nichts mehr.

Das Erziehungsgeld gibt es ab dem 15 lebensmonat aber auch nur wenn dein Kind in keiner Krippe ist die staatlich gefördert ist.

Es gibt noch das Landeserziehungsgeld das du nach dem Elterngeld beantragen kannst, das gibt es aber nur, wenn dein Mann zb wenig verdient. Ich glaube bei uns liegt das bei 1200 Euro bin mit aber bei dem Betrag nicht ganz sicher.

Du kannst während deiner Elternzeit natürlich 30 Stunden die Eoche arbeiten, sollte dies aber nicht in deinem Betrieb sein brauchst du eine Erlaubnis deines Arbeitgebers. Meine Freundin hat das erst durch... Ziemliches durcheinander
anny86
3139 Beiträge
03.11.2014 21:29
Zitat von Mama2015:

Du kannst die elternzeit verlängern, wenn dein AG damit einverstanden ist. Hast du dir das komplette Elterngeld im 1 Jahr ausbezahlen lassen gibt es
nichts mehr.

Das Erziehungsgeld gibt es ab dem 15 lebensmonat aber auch nur wenn dein Kind in keiner Krippe ist die staatlich gefördert ist.

Es gibt noch das Landeserziehungsgeld das du nach dem Elterngeld beantragen kannst, das gibt es aber nur, wenn dein Mann zb wenig verdient. Ich glaube bei uns liegt das bei 1200 Euro bin mit aber bei dem Betrag nicht ganz sicher.

Du kannst während deiner Elternzeit natürlich 30 Stunden die Eoche arbeiten, sollte dies aber nicht in deinem Betrieb sein brauchst du eine Erlaubnis deines Arbeitgebers. Meine Freundin hat das erst durch... Ziemliches durcheinander


Ok danke das hat mir jetzt viel gebracht. Habe das Geld auf ein Jahr bekommen und mein Mann verdient wohl auch zu gut....
Das Problem ist ja nur das ich momentan knapp 800€ Elterngeld bekomme wenn ich aber auf 25% arbeiten gehen werde dann sind das nur ca 500€.
Ich weiß nicht wie ich mehr arbeiten soll mit dem kleinen und eigentlich mag ich ihn nirgends in eine Krippe oder ahnliches geben
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