Mütter- und Schwangerenforum

Wie beantragt man Mutterschutzgeld als Zahnarzthelferin wenn man freigestellt ist?

Nina5
70 Beiträge
22.09.2013 22:20
Hallo ich bin Zahnarzthelferin und auch freigestellt, kennt sich jemand damit aus wie es in Sache Mutterschutzgeld da aussieht ? Ich bekomm ja momentan mein Gehalt ganz normal weiter obwohl ich seit der 9 SSw Zuhause bin.
anakey
6743 Beiträge
22.09.2013 22:32
freigestellt? also BV?
ich glaub ich hab nur das Schreiben für die Krankenkasse abgeschickt. evt hat das aber auch mein AG gemacht.. (ist schon zu lang her )
LoisLane
4828 Beiträge
22.09.2013 22:50
Spielt doch keine Rolle. Geht doch eh über die Krankenkasse ?! Kann's dir leider nicht genau sagen, weil ich privat versichert bin - da läufts dann anders.
nicky2608
64 Beiträge
22.09.2013 22:54
Hallo,

das mutterschaftsgeld bekommst du ganz normal, sobald du den wisch vodeinem frauenarzt bekommen hast. Den füllst du aus und schickst ihn an die krankenkasse. Diese zahlt dir dann die 13€ am tag und der rest bekommst vom arbeitgeber. Die krankenkasse setzt sich nach dem sie den zettel von dir hat mit deinem arbeitgeber auseinander. da musst du gar nicht mehr machen. Das ist wie wenn du arbeiten würdest mit beschäftigungsverbot oder freistellung. Da musst du dir keine sorgen machen. Nach der geburt krankenkasse und arbeitgeber entbindungsdatum mitteilen. Das wars dann aber auch schon.

Liebe grüße
TiniBini
10038 Beiträge
22.09.2013 22:56
Du bekommst in der 33/34 SSW die Bescheinigung vom Fa, die füllst du aus bzw. läßt du von deinem AG ausfüllen und schickst es an die KK.
Auch wenn du im BV bist, hast du doch bestimmt Kontakt zu deinem AG oder?
iceangel29
8193 Beiträge
23.09.2013 07:14
also ich war ebenfalss im BV und es läuft ganz regulär so als würdest du noch arbeiten . Du bekommst in der 33/34ssw einen gelben schein vom FA und den schickst du zur Krankenkasse . Die setzen sich dann mit deinen AG in Verbindung (so war es bei mir)und dann bekommst du ganz normal dein Mutterschutzgeld .
nancy0209
1087 Beiträge
23.09.2013 08:23
Zitat von iceangel29:

also ich war ebenfalss im BV und es läuft ganz regulär so als würdest du noch arbeiten . Du bekommst in der 33/34ssw einen gelben schein vom FA und den schickst du zur Krankenkasse . Die setzen sich dann mit deinen AG in Verbindung (so war es bei mir)und dann bekommst du ganz normal dein Mutterschutzgeld .


der mutterschaftszettel ist aber rot und nicht gelb oder?
iceangel29
8193 Beiträge
23.09.2013 10:05
Zitat von nancy0209:

Zitat von iceangel29:

also ich war ebenfalss im BV und es läuft ganz regulär so als würdest du noch arbeiten . Du bekommst in der 33/34ssw einen gelben schein vom FA und den schickst du zur Krankenkasse . Die setzen sich dann mit deinen AG in Verbindung (so war es bei mir)und dann bekommst du ganz normal dein Mutterschutzgeld .


der mutterschaftszettel ist aber rot und nicht gelb oder?


bei mir war er gelb
23.09.2013 14:10
Zitat von nicky2608:

Hallo,

das mutterschaftsgeld bekommst du ganz normal, sobald du den wisch vodeinem frauenarzt bekommen hast. Den füllst du aus und schickst ihn an die krankenkasse. Diese zahlt dir dann die 13€ am tag und der rest bekommst vom arbeitgeber. Die krankenkasse setzt sich nach dem sie den zettel von dir hat mit deinem arbeitgeber auseinander. da musst du gar nicht mehr machen. Das ist wie wenn du arbeiten würdest mit beschäftigungsverbot oder freistellung. Da musst du dir keine sorgen machen. Nach der geburt krankenkasse und arbeitgeber entbindungsdatum mitteilen. Das wars dann aber auch schon.

Liebe grüße


Hallo.

Du kannst einfach zur Krankenkasse gehen und die macht dann alles fertig (nimmt alles auf).Ich brauchte dieses Jahr nicht das Schreiben vom Doc. Sie meinte es wäre neu.

Liebe Grüße und eine schöne Kugelzeit.
Nina5
70 Beiträge
23.09.2013 23:13
Hallo vielen Dank für eure Info.
Stefanie2013
21 Beiträge
15.10.2013 07:07
dies geht alles über die krankenkasse der ag hat nicht mehr damit zu tun
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