wichtige frage zu elterngeld
02.03.2009 19:01
hab da mal ne frage, also ich habe als jonah zur welt kam das elterngeld für mich für ein jahr beantragt und bekomme es auch. Jetzt ist es aber so das mein mann auf grund der wirtschaftskrise seinen job verloren hat und er auch keine stelle findet weil überall kurzarbeit herrscht. Jetzt habe ich mir überlegt wieder volzeit arbeiten zu gehen. könnte ich denn jetzt nch für meinen mann das elterngeld beantragen, also so das er das bekommt und nicht jmehr ich, oder das er die 2 monate die man ja beantragen kann jetzt nich bekommt? kann man das nachträglich machen? kennt sich jemand aus?? wäre ganz toll
02.03.2009 19:06
Mh?Das kann ich dir leider nicht sagen ob du das jetzt noch für deinen Mann beantragen kannst.
Kann dir aber sagen das du während deiner Elternzeit also ab sofort quasi bis zu 30Std. in der Woche arbeiten gehen darfst.
Und ansonsten frag doch mal bei deiner Elterngeldstelle nach,ob das mit deinem Mann geht,obwohl ich mir das eigentlich nicht vorstellen kann??!
Kann dir aber sagen das du während deiner Elternzeit also ab sofort quasi bis zu 30Std. in der Woche arbeiten gehen darfst.
Und ansonsten frag doch mal bei deiner Elterngeldstelle nach,ob das mit deinem Mann geht,obwohl ich mir das eigentlich nicht vorstellen kann??!
02.03.2009 19:06
Sowas geht glaub nur in besonderen Ausnahmefällen. ob ihr da dazu gehört weiß ich nicht, würde bei der zuständigen Bank anrufen, da gibt es ja Hotlines!!!
02.03.2009 19:06
Hi hi
soweit ich mich auskenne kannst das umschreiben lassen musst aber ein extra antrag ausfüllen..am besten rufst mal bei der elterngeldstelle an..
soweit ich mich auskenne kannst das umschreiben lassen musst aber ein extra antrag ausfüllen..am besten rufst mal bei der elterngeldstelle an..
02.03.2009 19:07
Ich habe gehört das man nichtg mehr wie 400Euro verdienen darf??
30Stunden in der Woche oder im Monat??
30Stunden in der Woche oder im Monat??
02.03.2009 19:08
Im Nachhinein kann man das Elterngeld nicht mehr neu auf den Partner ummünzen lassen. So steht es zumindest in meinem Ratgeber von der Bundesregierung und ich fürchte die haben Recht.
Du darfst mit deiner wöchentlichen Stundenzahl nicht über 30 Stunden kommen, sonst wird dir das Elterngeld gestrichen.
Liebe Grüße
Tina
Du darfst mit deiner wöchentlichen Stundenzahl nicht über 30 Stunden kommen, sonst wird dir das Elterngeld gestrichen.
Liebe Grüße
Tina
02.03.2009 19:09
Zitat von Motti24:
Ich habe gehört das man nichtg mehr wie 400Euro verdienen darf??
30Stunden in der Woche oder im Monat??
Also ich war erste vor einigen Wochen bei unserer Elterngeldstelle und habe mich erkundigt,weil ich eigentlich auch wieder arbeiten wollte aber da kam ja nun der Nachwuchs dazwischen
30Std in der WOCHE und man darf mehr wie 400€ verdienen du darfst halt nur nicht mehr wie 30Std.in der WOCHE arbeiten
02.03.2009 19:09
Dann werd ich morgen mal telefonieren. Super, vielen dank für eure antworten
02.03.2009 19:09
Dann werd ich morgen mal telefonieren. Super, vielen dank für eure antworten
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