wer kennt sich gut mit Elterngeld aus??
25.09.2009 10:21
Hallo!
Hab gerade bei der Elterngeldberatugsstellen angerufen, bin aber nicht schlauer geworden. Hoffe ihr könnt mir helten.
also ich bekommen seit Januar 2009 Elterngeld. Da ich vorher gearbeitet hab und gut verdient hab, konnten wir das Elterngeld auf 2 Jahre splitten.
Jetzt überlegen wir uns wann wir das 2 Kind bekommen sollen?! Ich hab immer gedacht, dass ich nach 2 Jahren Elterngeld mind. 1 Jahr arbeiten gehen muss, damit ich wieder das Elterngeld bekommen was ich jetzt krieg. Wenn ich nach 2 Jahren Elternzeit schwanger werden würde, würde ich nur 300€ auf 1 Jahr bekommen.
So nun hat ne Bekannte gemeint, man kriegt dann wieder 67% vom Elterngeld! hmmm stimmt das??
wenn ja dann vom ganzen Elterngeld oder vom gespliteten (ganzes wäre 1300€, gesplittet 600€)
Die Frau von der Beratung hat mich ganz verwirrt. Sie meinte es ist am besten für das Elterngeld, wenn man Kinder im Abstand von 14-15 Monaten kriegt. Je weiter Kinder aus einander desto weniger Geld.
Könnt ihr mir helfen??
Was steht mir dann zu, wenn ich nächstes Jahr ein Baby kriegen würde.
Vielen Dank schon mal!!
Hab gerade bei der Elterngeldberatugsstellen angerufen, bin aber nicht schlauer geworden. Hoffe ihr könnt mir helten.
also ich bekommen seit Januar 2009 Elterngeld. Da ich vorher gearbeitet hab und gut verdient hab, konnten wir das Elterngeld auf 2 Jahre splitten.
Jetzt überlegen wir uns wann wir das 2 Kind bekommen sollen?! Ich hab immer gedacht, dass ich nach 2 Jahren Elterngeld mind. 1 Jahr arbeiten gehen muss, damit ich wieder das Elterngeld bekommen was ich jetzt krieg. Wenn ich nach 2 Jahren Elternzeit schwanger werden würde, würde ich nur 300€ auf 1 Jahr bekommen.
So nun hat ne Bekannte gemeint, man kriegt dann wieder 67% vom Elterngeld! hmmm stimmt das??
wenn ja dann vom ganzen Elterngeld oder vom gespliteten (ganzes wäre 1300€, gesplittet 600€)
Die Frau von der Beratung hat mich ganz verwirrt. Sie meinte es ist am besten für das Elterngeld, wenn man Kinder im Abstand von 14-15 Monaten kriegt. Je weiter Kinder aus einander desto weniger Geld.
Könnt ihr mir helfen??
Was steht mir dann zu, wenn ich nächstes Jahr ein Baby kriegen würde.
Vielen Dank schon mal!!
25.09.2009 10:23
hallo ,leider kann ich dir da garnicht weiter helfen ,da ich noch das alte elterngeld damals bekommen habe ..
was mich aber sehr intressiert ob man allgemein das elterngeld splitten kann ??
was mich aber sehr intressiert ob man allgemein das elterngeld splitten kann ??
25.09.2009 10:33
Zitat von _Chantal_:
hallo ,leider kann ich dir da garnicht weiter helfen ,da ich noch das alte elterngeld damals bekommen habe ..
was mich aber sehr intressiert ob man allgemein das elterngeld splitten kann ??
ja spillten kannst du auf 2 Jahre. lohnt sich aber erst wenn du mehr als 300€ Elterngeld kriegst.
25.09.2009 10:38
Also ich bekomme 491 EURO. Meines Erachtens bekommt man, wenn man das dann auf 2 Jahre splitten lässt, nur 300 Euro. ?!
25.09.2009 10:40
Zitat von Ela:
Also ich bekomme 491 EURO. Meines Erachtens bekommt man, wenn man das dann auf 2 Jahre splitten lässt, nur 300 Euro. ?!
ne auf 2 jahre gesplittet würdest du monatlich 245,50 € bekommen
25.09.2009 12:12
sry da kenn ich mich leider nicht aus!
aber ich schieb nochmal für dich
aber ich schieb nochmal für dich
25.09.2009 12:22
HI,
ich kenne mich ein wenig damit aus, schauen wir mal ob es hilft.
Wenn du vor der Geburt gearbeitet hast, erhälst du nach dem Mutterschutz Elterngeld. Etwa 67 % vom letzten Nettogehalt.
Beispiel:
Netto 1200 €, Elterngeld 804 € Bezugsdauer 1 Jahr. Du kannst den Bezug auf 2 Jahre splitten, das heißt du bekommst dann 402 € pro Monat. Für Geringverdiener oder arbeitslose gibt es einen Regelbetrag von 300 € bei einer einjährigen Bezugsdauer.
Wenn man verheiratet ist, kann der Partner auch noch mal 2 Monate in Anspruch nehmen. Entweder zu Beginn oder am Ende deines Bezuges.
Hilft das etwas weiter?
ich kenne mich ein wenig damit aus, schauen wir mal ob es hilft.
Wenn du vor der Geburt gearbeitet hast, erhälst du nach dem Mutterschutz Elterngeld. Etwa 67 % vom letzten Nettogehalt.
Beispiel:
Netto 1200 €, Elterngeld 804 € Bezugsdauer 1 Jahr. Du kannst den Bezug auf 2 Jahre splitten, das heißt du bekommst dann 402 € pro Monat. Für Geringverdiener oder arbeitslose gibt es einen Regelbetrag von 300 € bei einer einjährigen Bezugsdauer.
Wenn man verheiratet ist, kann der Partner auch noch mal 2 Monate in Anspruch nehmen. Entweder zu Beginn oder am Ende deines Bezuges.
Hilft das etwas weiter?
25.09.2009 12:24
Ach und wenn du Mutterschaftsgeld bezogen hast, dann wird das von der Zeit des Elterngeldbezuges abgezogen. Gemein, aber leider wahr.
Ich habe Anfang Mai 2008 entbunden, und mein Anspruch endet Anfang Januar, also keine vollen zwei Jahre.
Ich habe Anfang Mai 2008 entbunden, und mein Anspruch endet Anfang Januar, also keine vollen zwei Jahre.
25.09.2009 12:46
Zitat von Vatanile:
HI,
ich kenne mich ein wenig damit aus, schauen wir mal ob es hilft.
Wenn du vor der Geburt gearbeitet hast, erhälst du nach dem Mutterschutz Elterngeld. Etwa 67 % vom letzten Nettogehalt.
Beispiel:
Netto 1200 €, Elterngeld 804 € Bezugsdauer 1 Jahr. Du kannst den Bezug auf 2 Jahre splitten, das heißt du bekommst dann 402 € pro Monat. Für Geringverdiener oder arbeitslose gibt es einen Regelbetrag von 300 € bei einer einjährigen Bezugsdauer.
Wenn man verheiratet ist, kann der Partner auch noch mal 2 Monate in Anspruch nehmen. Entweder zu Beginn oder am Ende deines Bezuges.
Hilft das etwas weiter?
nja das ist schon klar aber sie frägt ja wegen elterngeld vom elterngeld...
also das sie dann fürs zweite elterngeld bekommt wenn sie noch elterngeld fürs erste bekommt...wie ist das dann da? 67% von 67% (bzw bwi ihr dann eig 67% von der hälfte von 67% weil sies ja splitten hat lassen?)
25.09.2009 13:26
ja genau das mit dem "normalem" Elterngeld ist schon klar, krieg ich grad ja auch.
aber wie ist es wenn ich in der Elternzeit ein zweites Baby kriegen würde? Was krieg ich dann? 67% von den 67% was ich jetzt krieg oder nur Mindestsatz von 300€?
Mein Elterngeld läuft noch bis Januar 2011, wenn ich im Februar 2011 ein Baby krieg, bin ich wieder in Elternzeit und was steht mir da zu?
Versteht ihr was ich mein?
aber wie ist es wenn ich in der Elternzeit ein zweites Baby kriegen würde? Was krieg ich dann? 67% von den 67% was ich jetzt krieg oder nur Mindestsatz von 300€?
Mein Elterngeld läuft noch bis Januar 2011, wenn ich im Februar 2011 ein Baby krieg, bin ich wieder in Elternzeit und was steht mir da zu?
Versteht ihr was ich mein?
25.09.2009 15:30
achso, das habe ich natürlich übersehen
wenn du vorher nicht mehr arbeiten gehst, wobei die letzten 12 versicherungspflichtigen monate zur rechnung gezogen werden, bekommst du nur den sockelbetrag von 300 € + geschwisterbonus wenn das geschwisterchen unter 3 jahre ist.
klartext, hast du in den 12 monaten vor der geburt nicht gearbeitet, gibt es nur den sockelbetrag.
wäre ja auch irgendwie unfair, wenn man dein elterngeld als grundlage nehmen würde. dann würde ja jeder gleich hintereinander kinder machen.
wenn du vorher nicht mehr arbeiten gehst, wobei die letzten 12 versicherungspflichtigen monate zur rechnung gezogen werden, bekommst du nur den sockelbetrag von 300 € + geschwisterbonus wenn das geschwisterchen unter 3 jahre ist.
klartext, hast du in den 12 monaten vor der geburt nicht gearbeitet, gibt es nur den sockelbetrag.
wäre ja auch irgendwie unfair, wenn man dein elterngeld als grundlage nehmen würde. dann würde ja jeder gleich hintereinander kinder machen.
25.09.2009 15:34
Zitat von kikunja:
Zitat von _Chantal_:
hallo ,leider kann ich dir da garnicht weiter helfen ,da ich noch das alte elterngeld damals bekommen habe ..
was mich aber sehr intressiert ob man allgemein das elterngeld splitten kann ??
ja spillten kannst du auf 2 Jahre. lohnt sich aber erst wenn du mehr als 300€ Elterngeld kriegst.
ich denke wir bekommen nur 300 ..aber splitten will ich es trotzdem ... danke
25.09.2009 16:06
Zitat von Vatanile:
achso, das habe ich natürlich übersehen
wenn du vorher nicht mehr arbeiten gehst, wobei die letzten 12 versicherungspflichtigen monate zur rechnung gezogen werden, bekommst du nur den sockelbetrag von 300 € + geschwisterbonus wenn das geschwisterchen unter 3 jahre ist.
klartext, hast du in den 12 monaten vor der geburt nicht gearbeitet, gibt es nur den sockelbetrag.
wäre ja auch irgendwie unfair, wenn man dein elterngeld als grundlage nehmen würde. dann würde ja jeder gleich hintereinander kinder machen.
hmmm das ist irgendwie voll kompliziert.
hab im Internet geschaut und auf manchen Seiten steht,dass man nur den Mindestsatz bekommt
und auf den anderen wiederrum, dass man wieder Elterngeld bekommen, berechnet vom letzten Einkommen
Zitat:
Elterngeld für Geschwisterkinder:
Familien mit mehr als einem Kind können einen Geschwisterbonus erhalten. Hier werden bei der Einkommensermittlung vor der Geburt des zweiten oder eines weiteren Kindes die vorherigen Zeiten mit Mutterschaftsgeld und mit Elterngeld nicht mitberücksichtigt. Das danach zustehende Elterngeld wird um zehn Prozent, mindestens aber um 75 Euro im Monat erhöht.
Der Mindestbetrag erhöht sich ebenfalls von monatlich 300 Euro auf 375 Euro. Altersgrenzen für den Anspruch auf den Geschwisterbonus:
· bei zwei Kindern im Haushalt, bis das ältere Geschwisterkind drei Jahre alt ist;
· bei drei und mehr Kindern im Haushalt genügt es, wenn mindestens zwei Kinder noch nicht sechs Jahre alt sind;
· bei einem behinderten Geschwisterkind im Haushalt, bis das Kind vierzehn Jahre alt ist.
Für adoptierte oder mit dem Ziel der Adoption aufgenommene Kinder gilt als Alter der Kinder der Zeitraum seit der Aufnahme der Kinder in den Haushalt der elterngeldberechtigten Person.
Mit dem Ende des Monats, in dem das ältere Geschwisterkind das jeweilige oben genannte Alter erreicht hat, entfällt der Geschwisterbonus. Der Grundbetrag des Elterngeldes bleibt bis zum Ende des Bezugszeitraums von zwölf oder 14 Monaten bestehen.
und auf der bmfsfj.de kann man das ausrechen und da würde ich wieder 67% von meinem alten Gehalt bekommen.
ähhh ich blick gar nichts mehr
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