wer ist für mich zuständig arbeitsamt oder sozialamt?
06.04.2010 21:49
hallo liebe mütter,vielleicht kann mir jemand helfen?
ich habe vor der geburt unseres sohnes 03.06.09
genau 1 jahr als verkäuferin gearbeitet,das arbeitsverhältnis ändete mit der fristgerechten kündigung (wurde für 1 jahr eingestellt) als unser sohn schon geboren war,nun bekomme ich ja das elterngeld was ich mir für 1 jahr auszahlen lassen habe (kann man ja auf 3 jahre hinziehen).
nun endet das elterngeld am 02.06.10 und wer ist denn jetzt nun für mich zuständig?
arbeitsamt? bekomme ich denn danach arbeitslosengeld?
oder ist jetzt das sozialamt für mich zuständig?kennt sich vielleicht jemand aus und kann mir was dazu sagen?
vielen dank für antworten.
ich habe vor der geburt unseres sohnes 03.06.09
genau 1 jahr als verkäuferin gearbeitet,das arbeitsverhältnis ändete mit der fristgerechten kündigung (wurde für 1 jahr eingestellt) als unser sohn schon geboren war,nun bekomme ich ja das elterngeld was ich mir für 1 jahr auszahlen lassen habe (kann man ja auf 3 jahre hinziehen).
nun endet das elterngeld am 02.06.10 und wer ist denn jetzt nun für mich zuständig?
arbeitsamt? bekomme ich denn danach arbeitslosengeld?
oder ist jetzt das sozialamt für mich zuständig?kennt sich vielleicht jemand aus und kann mir was dazu sagen?
vielen dank für antworten.
06.04.2010 21:59
Das Arbeitsamt ist für Dich zuständig, soweit ich weiß hast du ja noch Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Einfach mal anfragen
06.04.2010 22:02
Hallo!
Wer für Dich zuständig ist hängt davon ab, ob Du Dich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen willst. Vom Arbeitsamt bekommst Du nur Arbeitslosengeld, wenn Du auch angibst wieder arbeiten zu wollen und Dich auch zur VErfügung stellst. Allerdings bekommst Du nur in der Höhe Arbeitslosengeld für wieviel Stunden Du Dich zur Verfügung stellst.
Arbeitslosengeld 2/ HartzIV kannst Du auch beantragen, ohne DIch zur Verfügung zu stellen. Ich glaube bis zum 3. Lebensjahr musst Du Dich nicht zur Verfügung stellen. Ob Du Leistungen bekommst hängt aber davon ab, was Ihr sonst für Einkommen zu Hause habt. Am besten Du wendest Dich mal an die ARGE/ Stadt und erkundigst Dich, ob Du einen Anspruch auf ALG II hast und wenn ja in welcher Höhe...
Wer für Dich zuständig ist hängt davon ab, ob Du Dich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen willst. Vom Arbeitsamt bekommst Du nur Arbeitslosengeld, wenn Du auch angibst wieder arbeiten zu wollen und Dich auch zur VErfügung stellst. Allerdings bekommst Du nur in der Höhe Arbeitslosengeld für wieviel Stunden Du Dich zur Verfügung stellst.
Arbeitslosengeld 2/ HartzIV kannst Du auch beantragen, ohne DIch zur Verfügung zu stellen. Ich glaube bis zum 3. Lebensjahr musst Du Dich nicht zur Verfügung stellen. Ob Du Leistungen bekommst hängt aber davon ab, was Ihr sonst für Einkommen zu Hause habt. Am besten Du wendest Dich mal an die ARGE/ Stadt und erkundigst Dich, ob Du einen Anspruch auf ALG II hast und wenn ja in welcher Höhe...
06.04.2010 22:10
hm das ist ja seltsam,ich habe bereits im arbeitsamt angerufen und nachgefragt,da sagte mir die bearbeiterin das das sozialamt für mich zuständig wäre,und als ich die angerufen habe,sagten die mir die sind für mich nicht zuständig?was nun?
ich habe ja 1 volles jahr gearbeitet vor der geburt,dann müsste ich doch teoretisch arbeitslosengeld bekommen oder?
nun werden wir aber auch jetzt im mai heiraten und wie ist es dann?hat das was damit zu tun ob ich was bekomme oder nicht?ich blicke garnicht mehr durch!!
danke für eure antworten!!!
ich habe ja 1 volles jahr gearbeitet vor der geburt,dann müsste ich doch teoretisch arbeitslosengeld bekommen oder?
nun werden wir aber auch jetzt im mai heiraten und wie ist es dann?hat das was damit zu tun ob ich was bekomme oder nicht?ich blicke garnicht mehr durch!!
danke für eure antworten!!!
06.04.2010 22:28
Einen Anspruch auf Arbeitslosengeld müsstest Du grundsätzlich haben. Hast Du allerdings vorher Vollzeit gearbeitet und stellst Dich nun nur noch Teilzeit zur Verfügung, bekommst Du auch nur "Teilzeit" Arbeitslosengeld. Kannst Du Dich gar nicht zur Verfügung stellen, weil die Kindesbetreuung nicht sichergestellt ist, bist Du nicht verfügbar und Dir würde auch kein Arbeitslosengeld gezahlt werden.
Sollte kein Arbeitslosengeld gezahlt werden, weil Du keine Kindebetreuung hast, oder sollte das Arbeitslosengeld nicht ausreichen kannst Du Arbeitslosengeld II beantragen. Da wird aber das Einkommen der gesamten BEdarfsgemeinschaft, also die deines baldigen Ehemannes bzw- ggf. das Arbeitslosengeld mit berücksichtigt. Stehen Euch z.B. zum Leben, Miete, Nebenkosten lt. Gesetz z.B. 1500 Euro zu und IHr hättet derzeit ein Gesamteinkommen von 1200 Euro wird der Differenzbetrag als Arbeitslosengeld II/ HartzIV gezahlt.
Wo Du zuerst hin musst, hängt also davon ab, ob Du Dich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen möchtest oder nicht
Sollte kein Arbeitslosengeld gezahlt werden, weil Du keine Kindebetreuung hast, oder sollte das Arbeitslosengeld nicht ausreichen kannst Du Arbeitslosengeld II beantragen. Da wird aber das Einkommen der gesamten BEdarfsgemeinschaft, also die deines baldigen Ehemannes bzw- ggf. das Arbeitslosengeld mit berücksichtigt. Stehen Euch z.B. zum Leben, Miete, Nebenkosten lt. Gesetz z.B. 1500 Euro zu und IHr hättet derzeit ein Gesamteinkommen von 1200 Euro wird der Differenzbetrag als Arbeitslosengeld II/ HartzIV gezahlt.
Wo Du zuerst hin musst, hängt also davon ab, ob Du Dich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen möchtest oder nicht
06.04.2010 22:33
Wenn du nicht grad nicht arbeitsunfähig bist ist immer das JobCenter zuständig. Entweder du bekommst Arbeitslosengeld 1, dann sowieso das JobCenter, oder Arbeitslosengeld 2, und dann auch JobCenter, dass Sozialamt ist nicht dafür zuständig.
06.04.2010 22:52
Zitat von lotti1812:
Einen Anspruch auf Arbeitslosengeld müsstest Du grundsätzlich haben. Hast Du allerdings vorher Vollzeit gearbeitet und stellst Dich nun nur noch Teilzeit zur Verfügung, bekommst Du auch nur "Teilzeit" Arbeitslosengeld. Kannst Du Dich gar nicht zur Verfügung stellen, weil die Kindesbetreuung nicht sichergestellt ist, bist Du nicht verfügbar und Dir würde auch kein Arbeitslosengeld gezahlt werden.
Sollte kein Arbeitslosengeld gezahlt werden, weil Du keine Kindebetreuung hast, oder sollte das Arbeitslosengeld nicht ausreichen kannst Du Arbeitslosengeld II beantragen. Da wird aber das Einkommen der gesamten BEdarfsgemeinschaft, also die deines baldigen Ehemannes bzw- ggf. das Arbeitslosengeld mit berücksichtigt. Stehen Euch z.B. zum Leben, Miete, Nebenkosten lt. Gesetz z.B. 1500 Euro zu und IHr hättet derzeit ein Gesamteinkommen von 1200 Euro wird der Differenzbetrag als Arbeitslosengeld II/ HartzIV gezahlt.
Wo Du zuerst hin musst, hängt also davon ab, ob Du Dich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen möchtest oder nicht
Genau so isses....
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