Mütter- und Schwangerenforum

Welches Einkommen kommt in die kinderzuschlagsberechnung?

NochOhne32
17976 Beiträge
11.04.2013 19:46
Hallo Mädels,

ich hätte mal an diejenigen unter euch, die den kinderzuschlag erhalten, zwei Fragen.

Wenn man Elterngeld bezieht, sind dann bei Berechnung des KiZu die ersten 300 € frei? Beim Wohngeld ist es ja so.

und

Wird das Kindergeld als Einkommen mit angerechnet? Wird ja beim Wohngeld nicht gemacht.

Im I-net bin ich leider nicht fündig geworden. Und da mir diese Fragen erst jetzt in denn Sinn gekommen sind, hat die zuständige Behörde jetzt natürlich keine Sprechzeit mehr.

lg manu
-Brünni88
23365 Beiträge
11.04.2013 19:49
also wir hatten den nicht bekommen weil wir zu wenig einkomme hatten...
unser bedarf wäre nicht gedeckt gewesen laut denen und wir sollten hartz IV beantragen, was wir aber nicht getan haben. über den 900 euro mindesteinkommen waren wir weit drüber.

ob die 300 euro als einkommen zählen weiß ich nicht. hatten den erst nach dem einen jahr elternzeit beantragt als ich wieder teilzeit arbeiten war.

die berechnen das eh individuell nach deinen ausgaben (kredite, autoverischerung, heizkosten etc) von daher würde ich es einfach probieren. die spanne um das geld zu erhalten ist aber nicht groß. zuerst verdient man zu wenig und mit 200 euro mehr einkommen als das minimum dann zu viel...
NochOhne32
17976 Beiträge
11.04.2013 19:56
Danke.

versuchen werde ich es auf alle fälle.
12.04.2013 20:42
Hallo Ich hatte vor kurzen ein nettes gespräch mit der Eltergeldstelle geführt wegen Zusetzliche Einkommen.
Alles was du weren der Elterzeit Geldmäsiges Verdienst wird angerechnet.
Auser Kindergeld das nicht aber alles andere wird mit 57 % berechnet.
NochOhne32
17976 Beiträge
15.04.2013 03:32
Zitat von bina1988:

Hallo Ich hatte vor kurzen ein nettes gespräch mit der Eltergeldstelle geführt wegen Zusetzliche Einkommen.
Alles was du weren der Elterzeit Geldmäsiges Verdienst wird angerechnet.
Auser Kindergeld das nicht aber alles andere wird mit 57 % berechnet.


hallo und danke fuer deine antwort, aber dies war nicht meine frage.

wohngeld und kindergelzuschlag sind sozialleistungen und werden daher auch nicht auf das elterngeld angerechnet.
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