Mütter- und Schwangerenforum

welche pflichten hat der vermieter???

Mötley
1451 Beiträge
19.04.2010 19:24
hallo mädel`s,
ich bin mir nicht sicher ob dass das richtige forum ist, aber egal..
und zwar geht es darum,das wir in eine größere wohnung umziehen wollen und wir heute für die auserkorene eine besichtigung hatten ..naja, was soll ich sagen..der zustand dieser hütte ist mein schlimmster albtraum..leider
es sollte aber trotzdem genau DIE wohnung sein.
nun wollte ich fragen was der vermieter alles neu machen muss und wo er selbst die kosten trägt..
das fängt an mit löchern im boden des balkons, weiter zu rissen in der wand, dann ist der flur gelb gestrichen und eine wand im WZ froschgrün *würg*, das bad ist furchtbar,ohne fliesen usw.
so, das ich eine neue wanne und ein neues tö kriegen kann das weiß ich schon...
mir gehts eher so um die risse und löcher...ich kann das ja nicht alles selbst machen müssen...
wäre schön ,wenn jemand ahnung hat
lieben gruß
mütze
12031 Beiträge
19.04.2010 19:34
Zitat von Mötley:

hallo mädel`s,
ich bin mir nicht sicher ob dass das richtige forum ist, aber egal..
und zwar geht es darum,das wir in eine größere wohnung umziehen wollen und wir heute für die auserkorene eine besichtigung hatten ..naja, was soll ich sagen..der zustand dieser hütte ist mein schlimmster albtraum..leider
es sollte aber trotzdem genau DIE wohnung sein.
nun wollte ich fragen was der vermieter alles neu machen muss und wo er selbst die kosten trägt..
das fängt an mit löchern im boden des balkons, weiter zu rissen in der wand, dann ist der flur gelb gestrichen und eine wand im WZ froschgrün *würg*, das bad ist furchtbar,ohne fliesen usw.
so, das ich eine neue wanne und ein neues tö kriegen kann das weiß ich schon...
mir gehts eher so um die risse und löcher...ich kann das ja nicht alles selbst machen müssen...
wäre schön ,wenn jemand ahnung hat
lieben gruß

Für den Bodenbelag ist der V.mieter zuständig,im besten Fall nach Absprache mit dir.Jedoch ist er nicht verpflichtet deine Wünsche zu berücksichtigen-du mußt auch den Billigteppich akzeptieren.
Wandfarben/Tapete ist dein Bier und kannst nach deinem Geschmack gestalten.
Was für Wände sind denn im Bad wens keine Fliesen sind?
Da würde ich dir auf jeden Fall ne abwaschbare Farbe empfehlen wen keine reinkommen.
Löcher und Risse ,ob Balkon,Wand,Böden solltest du unbedingt bemängeln und ihn zur renovierung bitten - kommt halt auf die Tiefe an,unbedingt vorher abfotografieren!
Türrahmen,Fensterrahmen innen und diese Bodenschienen sind auch deine Sachen.
Alles VOR der Whg.seine (also splittrige Haustüre usw.).
Klingelknopf/Lichtschalter ist sein Ding.Ordentliche Wasseranschlüße für Waschma.auch.Amaturen müssen funktionieren,ansonsten reklamieren.
Das ganze gilt auch für Kellerräume,Dachboden.
.....viel Spaß!
goldfisch
2673 Beiträge
19.04.2010 19:45
ich glaub, dass das gar nicht so einfach ist, da die sachen ja jetzt schon vor eurem einzug nicht in ordnung sind. ich meine euch zwingt ja keiner da einzuziehen, da kann ich mir nicht vorstellen, dass man den vermieter zur renovierung zwingen kann.
und wenn ihr die wohnung trotz besichtigung nehmt, dann wisst ihr ja worauf ihr euch einlasst.
klar er muss dafür sorgen, dass von der wohnung keine gefahr ausgeht, also kein schimmel und auch keine löcher im balkon und warmwasserversorgung, strom etc. muss gewährleistet sein.
kann mir aber nicht vorstellen, dass man ihn dazu zwingen kann etwas an der wohnung zu verändern, das bereits vor eurem einzug so war, die mängel auch bei der besichtigung offensichtlich waren und nicht versteckt und er auch nichts versprochen hat
habt ihr ihn mal angesprochen, ob und wenn ja was er an der wohnung renovieren möchte??
Yogi_Baer
39802 Beiträge
19.04.2010 19:48
Zitat von Mötley:

hallo mädel`s,
ich bin mir nicht sicher ob dass das richtige forum ist, aber egal..
und zwar geht es darum,das wir in eine größere wohnung umziehen wollen und wir heute für die auserkorene eine besichtigung hatten ..naja, was soll ich sagen..der zustand dieser hütte ist mein schlimmster albtraum..leider
es sollte aber trotzdem genau DIE wohnung sein.
nun wollte ich fragen was der vermieter alles neu machen muss und wo er selbst die kosten trägt..
das fängt an mit löchern im boden des balkons, weiter zu rissen in der wand, dann ist der flur gelb gestrichen und eine wand im WZ froschgrün *würg*, das bad ist furchtbar,ohne fliesen usw.
so, das ich eine neue wanne und ein neues tö kriegen kann das weiß ich schon...
mir gehts eher so um die risse und löcher...ich kann das ja nicht alles selbst machen müssen...
wäre schön ,wenn jemand ahnung hat
lieben gruß


also ich kann da jetzt nur als zukünftiger Vermieter reden, aber mein Dad hat das immer so das fliesen ganz ordentlich sein müssen ohne sprung etc. Löcher in den Wänden sind immer verputzt und auch risse sind gemacht. Jeder Meiter kann sich die Wand so gestalten wie er will daher lässt mein Dad die, die ausziehen nicht streichen das machen dann die, die einziehen.
Wenn in Zimmertüren Macken sind oder siese Verzogen sind muss das auch gemacht werden!
Zum Balkon kann ich auch nur sagen das sollte schon der vermieter machen
mütze
12031 Beiträge
19.04.2010 19:50
@Goldfisch,
eine Besichtigung dient nur dazu die Whg.zu zeigen und zu erklären.
Alles andere,Renorvierungen ect.bespricht man dann hinterher.
Ausserdem hat der V.mieter gesetzliche Vorlagen zu erfüllen was z.B.gerade den Bodenbelag betrifft.
Auch muß er einen Nebenkostenpass seit neuestem vorzeigen aus dem hervorgeht wie hoch in etwas die Nebenkosten ausfallen.
Man kann sich an Standartmietverträge halten(gibt i.jedem Schreibwarengeschäft) und/oder frei aushandeln was man macht u.was nicht.
Klar zwingt einen keinen diese Whg.zu nehmen.Trotzdem hat jeder Vermieter auch Pflichten und nicht nur Rechte.Genauso wie der Mieter auch!
kleines285
1294 Beiträge
19.04.2010 19:53
Ein kleiner Tipp....wir hatten selbst ssseehr viele probs mit unsserem Vermieter....sind dann durch ne´n guten Ratschag..dem Mieterverein Heidelberg beigetreten..zahlen Jährlich 45 euro....bei allen problemen ist der Verein für uns da...setzt auch schreiben auf...und bei bedarf bekommt man auch ne´n Rechtsanwalt..alles OHNE zusätzliche kosten. Ist super..haben zur Zeit auch deshalb was am laufen über ne Rechtsanwältin unseres Mietvereins.

Lg Natascha
JessysBlue
354 Beiträge
19.04.2010 20:04
Ich wuerde sagen sprich doch erstmal mit dem Vermieter, was er denn gewillt ist zu tun.
Bodenbelag muss er noch nicht mal machen...

Nebenkostenpass? Ich dachte das wäre der Energiepass...Oo

Schlussendlich kommt es drauf an wie ihr euch einigt, kann auch heissen du renovierst selbst und er gewährt dir Kaltmietfreies wohnen. Muss er aber auch nicht.
Im Prinzip gilt genommen-wie gesehen.

Aber egal, wie ihr euch einigt... schreibt alles in den Mietvertrag rein, nicht das er dir irgendwann mal blöde kommt, auch den kleinsten mangel... und nicht klammheimlich erst nach Einzug.
goldfisch
2673 Beiträge
19.04.2010 20:08
Zitat von mütze:

@Goldfisch,
eine Besichtigung dient nur dazu die Whg.zu zeigen und zu erklären.
Alles andere,Renorvierungen ect.bespricht man dann hinterher.
Ausserdem hat der V.mieter gesetzliche Vorlagen zu erfüllen was z.B.gerade den Bodenbelag betrifft.
Auch muß er einen Nebenkostenpass seit neuestem vorzeigen aus dem hervorgeht wie hoch in etwas die Nebenkosten ausfallen.
Man kann sich an Standartmietverträge halten(gibt i.jedem Schreibwarengeschäft) und/oder frei aushandeln was man macht u.was nicht.
Klar zwingt einen keinen diese Whg.zu nehmen.Trotzdem hat jeder Vermieter auch Pflichten und nicht nur Rechte.Genauso wie der Mieter auch!

eine besichtigung ist auch nicht einfach nur dazu da um mal ne wohnung anzusehen, sonder natürlich auch um diese genau unter die lupe zu nehmen. denn wenn jemand eine wohnung anmietet, ohne diese vorher besichtigt zu haben, dann kann er offensichtliche mängel auch nicht anzeigen, da ihm diese ja aufgefallen wären.

und klar muss der vermieter bestimmte pflichten erfüllen, die hängen aber eben auch stark vom vertrag ab.
wenn der vermieter einen guten zustand der wohnung zusichert, muss sie eben auch in einem guten zustand sein. aber wenn dazu im vertrag nichts geregelt ist oder gar sowas wie vermietet wie besichtigt steht, dann kann man nicht ne neu renovierte wohnung verlangen.

gemäß § 536 b BGB kann ein mieter keine mängel geltend machen, wenn er diese bereits zuvor kannte.
und wenn er keine mängel geltend machen kann gibts auch keine möglichkeit die miete zu mindern.

und was ist wenn man zwar mängel anzeigt, aber der vermieter weigert sich???
man könnte die miete einbehalten, aber das lässt der vermieter sicher nicht zu. und dann??? vor gericht???
19.04.2010 20:17
Zitat von Mötley:

hallo mädel`s,
ich bin mir nicht sicher ob dass das richtige forum ist, aber egal..
und zwar geht es darum,das wir in eine größere wohnung umziehen wollen und wir heute für die auserkorene eine besichtigung hatten ..naja, was soll ich sagen..der zustand dieser hütte ist mein schlimmster albtraum..leider
es sollte aber trotzdem genau DIE wohnung sein.
nun wollte ich fragen was der vermieter alles neu machen muss und wo er selbst die kosten trägt..
das fängt an mit löchern im boden des balkons, weiter zu rissen in der wand, dann ist der flur gelb gestrichen und eine wand im WZ froschgrün *würg*, das bad ist furchtbar,ohne fliesen usw.
so, das ich eine neue wanne und ein neues tö kriegen kann das weiß ich schon...
mir gehts eher so um die risse und löcher...ich kann das ja nicht alles selbst machen müssen...
wäre schön ,wenn jemand ahnung hat
lieben gruß


Löcher im Balkon können zu größeren führen, muss der Hauseigentümer also sanieren.
Risse in der Wand muss ebenfalls der Hauseigentümer beseitigen, vorallem aber sollte er dann auch checken lassen woher diese Risse kommen.

Das mit den Farben an den Wänden kann dem Eigentümer egal sein, denn Mietswohnungen müssen laut neuem Gesetz nur besenrein hinterlassen werden und brauchen nicht mehr gestrichen zu werden.

Fliesenlegerarbeiten sollte ebenfalls der Eigentümer vornehmen lassen, da er somit den Mietpreis oder besser gesagt den Wert des Objektes steigert.

Wenn der das so alles nicht macht, dann sucht euch ne andere Wohnung, klingt ja nun ehrlich gesagt nicht nach einer Traumwohnung.
mütze
12031 Beiträge
19.04.2010 20:18
Zitat von goldfisch:

Zitat von mütze:

@Goldfisch,
eine Besichtigung dient nur dazu die Whg.zu zeigen und zu erklären.
Alles andere,Renorvierungen ect.bespricht man dann hinterher.
Ausserdem hat der V.mieter gesetzliche Vorlagen zu erfüllen was z.B.gerade den Bodenbelag betrifft.
Auch muß er einen Nebenkostenpass seit neuestem vorzeigen aus dem hervorgeht wie hoch in etwas die Nebenkosten ausfallen.
Man kann sich an Standartmietverträge halten(gibt i.jedem Schreibwarengeschäft) und/oder frei aushandeln was man macht u.was nicht.
Klar zwingt einen keinen diese Whg.zu nehmen.Trotzdem hat jeder Vermieter auch Pflichten und nicht nur Rechte.Genauso wie der Mieter auch!

eine besichtigung ist auch nicht einfach nur dazu da um mal ne wohnung anzusehen, sonder natürlich auch um diese genau unter die lupe zu nehmen. denn wenn jemand eine wohnung anmietet, ohne diese vorher besichtigt zu haben, dann kann er offensichtliche mängel auch nicht anzeigen, da ihm diese ja aufgefallen wären.

und klar muss der vermieter bestimmte pflichten erfüllen, die hängen aber eben auch stark vom vertrag ab.
wenn der vermieter einen guten zustand der wohnung zusichert, muss sie eben auch in einem guten zustand sein. aber wenn dazu im vertrag nichts geregelt ist oder gar sowas wie vermietet wie besichtigt steht, dann kann man nicht ne neu renovierte wohnung verlangen.

gemäß § 536 b BGB kann ein mieter keine mängel geltend machen, wenn er diese bereits zuvor kannte.
und wenn er keine mängel geltend machen kann gibts auch keine möglichkeit die miete zu mindern.

und was ist wenn man zwar mängel anzeigt, aber der vermieter weigert sich???
man könnte die miete einbehalten, aber das lässt der vermieter sicher nicht zu. und dann??? vor gericht???

Nix anderes sage ich doch?!
Mötley
1451 Beiträge
19.04.2010 21:02
Zitat von Maja0407:

Zitat von Mötley:

hallo mädel`s,
ich bin mir nicht sicher ob dass das richtige forum ist, aber egal..
und zwar geht es darum,das wir in eine größere wohnung umziehen wollen und wir heute für die auserkorene eine besichtigung hatten ..naja, was soll ich sagen..der zustand dieser hütte ist mein schlimmster albtraum..leider
es sollte aber trotzdem genau DIE wohnung sein.
nun wollte ich fragen was der vermieter alles neu machen muss und wo er selbst die kosten trägt..
das fängt an mit löchern im boden des balkons, weiter zu rissen in der wand, dann ist der flur gelb gestrichen und eine wand im WZ froschgrün *würg*, das bad ist furchtbar,ohne fliesen usw.
so, das ich eine neue wanne und ein neues tö kriegen kann das weiß ich schon...
mir gehts eher so um die risse und löcher...ich kann das ja nicht alles selbst machen müssen...
wäre schön ,wenn jemand ahnung hat
lieben gruß


Löcher im Balkon können zu größeren führen, muss der Hauseigentümer also sanieren.
Risse in der Wand muss ebenfalls der Hauseigentümer beseitigen, vorallem aber sollte er dann auch checken lassen woher diese Risse kommen.

Das mit den Farben an den Wänden kann dem Eigentümer egal sein, denn Mietswohnungen müssen laut neuem Gesetz nur besenrein hinterlassen werden und brauchen nicht mehr gestrichen zu werden.

Fliesenlegerarbeiten sollte ebenfalls der Eigentümer vornehmen lassen, da er somit den Mietpreis oder besser gesagt den Wert des Objektes steigert.

Wenn der das so alles nicht macht, dann sucht euch ne andere Wohnung, klingt ja nun ehrlich gesagt nicht nach einer Traumwohnung.


eben, wenn ich das bad von ihm fliesen lasse, dann krieg ich das ja auf die miete mit draufgedrückt und da bezahle ich ja ewig . da wäre es sicher besser privat zu fliesen...
achja,momentan ist im bad nackte graue betonwand und kleine braune flies`chen...so wie zu ost-zeiten die böden halt waren ..

naja, werd das mal ansprechen, wenn ich wieder dort bin..
danke euch
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