Weiterbildungsgeld bei Umschulung. Anspruch JA oder NEIN?
19.09.2024 13:04
Hallo,
wie im Titel bereits erwähnt, stellt sich mir die Frage, ob ich für meine demnächst beginnende Umschulung einen Anspruch auf die 150 EUR Weiterbildungsgeld habe oder nicht. Im Netz finde ich dazu widersprüchliche Informationen. Laut SGB III und der Seite der Arbeitsagentur sollte ich einen Anspruch darauf haben, aber ich habe auch gelesen, dass nur ALG 1 oder Bürgergeldempfänger diesen Bonus bekommen. Meine Beraterin hat mir heute mitgeteilt, dass ich von Ihnen ja keine Leistungen erhalte, also wirklich gar nichts. Aber die Umschulung wird durch die Arbeitsagentur (Bildungsgutschein) gefördert und somit sind eigentlich die Voraussetzungen laut SGB III §87a i.v.m. § 81 meiner Ansicht nach erfüllt. Da steht auch nicht, dass man dafür im Leistungsbezug sein muss, was ich nämlich nicht bin.
https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterb ildung/bildungsgutschein
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__87a.htm l
Also ich wüsste nun schon gern, ob ich das beantragen kann bzw. ob ein Anspruch besteht.
Vllt. kennt sich hier jemand aus oder arbeitet zufällig in diesem Bereich.
Lg und danke schonmal
wie im Titel bereits erwähnt, stellt sich mir die Frage, ob ich für meine demnächst beginnende Umschulung einen Anspruch auf die 150 EUR Weiterbildungsgeld habe oder nicht. Im Netz finde ich dazu widersprüchliche Informationen. Laut SGB III und der Seite der Arbeitsagentur sollte ich einen Anspruch darauf haben, aber ich habe auch gelesen, dass nur ALG 1 oder Bürgergeldempfänger diesen Bonus bekommen. Meine Beraterin hat mir heute mitgeteilt, dass ich von Ihnen ja keine Leistungen erhalte, also wirklich gar nichts. Aber die Umschulung wird durch die Arbeitsagentur (Bildungsgutschein) gefördert und somit sind eigentlich die Voraussetzungen laut SGB III §87a i.v.m. § 81 meiner Ansicht nach erfüllt. Da steht auch nicht, dass man dafür im Leistungsbezug sein muss, was ich nämlich nicht bin.
https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterb ildung/bildungsgutschein
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__87a.htm l
Also ich wüsste nun schon gern, ob ich das beantragen kann bzw. ob ein Anspruch besteht.
Vllt. kennt sich hier jemand aus oder arbeitet zufällig in diesem Bereich.
Lg und danke schonmal
Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:
privat
19.09.2024 13:32
Im Zweifel einfach beantragen. Bei der Ablehnung müssen sie dir ja die Ablehungs-Gründe mitteilen.
Auf dem ersten Blick kommt allerdings überall das man Bürgergeld oder ALG 1 beziehen muss.
Auf dem ersten Blick kommt allerdings überall das man Bürgergeld oder ALG 1 beziehen muss.
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