Weihnachtsgeld von der Zeitarbeitsfirma
06.11.2009 00:31
Hallo
habe mal ein frage an euch. Hoffe ihr versteht was ich meine.
Habe vor ein paar Tagen mall gegoogelt ob ich Weihnachtsgeld bekomme. Bin über eine Zeitarbeitsfirma angestellt.
Auf deren Inet seite habe ich jetzt folgegenden Text dazu gefunden
[quote=]§ 15.1 Ab dem zweiten Jahr des
ununterbrochenen
Bestehens des
Beschäftigungsverhältnisses
hat der
Mitarbeiter Anspruch auf Jahressonderzahlungen
in Form von zusätzlichem
Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Ab dem
01.01.2006 entsteht der Anspruch auf
diese Jahressonderzahlungen nach
6 Monaten ununterbrochenen Bestehens
des Beschäftigungsverhältnisses.
Die Auszahlung des Urlaubsgeldes erfolgt
mit der Abrechnung für den Monat
Juni eines jeden Jahres, die Auszahlung
des Weihnachtsgeldes erfolgt
mit der Abrechnung für den Monat
November eines jeden Jahres.
Das Urlaubs- und Weihnachtsgeld erhöht
sich mit zunehmender Dauer der
Betriebszugehörigkeit, berechnet auf
die Stichtage 30. Juni und 30. November.[/quote]
So ich bin da nun seit dem 5.5 dieses jahr angestellt. Nun versteh ich aber nicht was die folgendem satz meinen "ununterbrochenen Bestehens
des Beschäftigungsverhältnisses" heist das man darf nicht krank sein oder wie versteh ich das??
Wäre super wenn ihr mir helfen könntet. Wenn ihr nicht versteht was ich meine hab ich wohl pech
habe mal ein frage an euch. Hoffe ihr versteht was ich meine.
Habe vor ein paar Tagen mall gegoogelt ob ich Weihnachtsgeld bekomme. Bin über eine Zeitarbeitsfirma angestellt.
Auf deren Inet seite habe ich jetzt folgegenden Text dazu gefunden
[quote=]§ 15.1 Ab dem zweiten Jahr des
ununterbrochenen
Bestehens des
Beschäftigungsverhältnisses
hat der
Mitarbeiter Anspruch auf Jahressonderzahlungen
in Form von zusätzlichem
Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Ab dem
01.01.2006 entsteht der Anspruch auf
diese Jahressonderzahlungen nach
6 Monaten ununterbrochenen Bestehens
des Beschäftigungsverhältnisses.
Die Auszahlung des Urlaubsgeldes erfolgt
mit der Abrechnung für den Monat
Juni eines jeden Jahres, die Auszahlung
des Weihnachtsgeldes erfolgt
mit der Abrechnung für den Monat
November eines jeden Jahres.
Das Urlaubs- und Weihnachtsgeld erhöht
sich mit zunehmender Dauer der
Betriebszugehörigkeit, berechnet auf
die Stichtage 30. Juni und 30. November.[/quote]
So ich bin da nun seit dem 5.5 dieses jahr angestellt. Nun versteh ich aber nicht was die folgendem satz meinen "ununterbrochenen Bestehens
des Beschäftigungsverhältnisses" heist das man darf nicht krank sein oder wie versteh ich das??
Wäre super wenn ihr mir helfen könntet. Wenn ihr nicht versteht was ich meine hab ich wohl pech
06.11.2009 00:40
nein wenn du 2 jahre in dem betriebe angestellt bist bekommst du das..also ununterbrochen durch zb. kündigung...net wg. krankheit..es geht darum das der vertrag 2 jahre ununterbrochen laufen muss bzw. dann verlängert wird nach dem ersten jahr..ist clever gemacht sie können theoretisch deinen vertrag( wenn du einen 1 jahres vertrag hast) den auslaufen lassen und dir n tag später einen neuen geben wieder für ein jahr und somit sind die aus der weihnachtsgeldzahlung raus
06.11.2009 00:49
Zitat von Snowwhite79:
nein wenn du 2 jahre in dem betriebe angestellt bist bekommst du das..also ununterbrochen durch zb. kündigung...net wg. krankheit..es geht darum das der vertrag 2 jahre ununterbrochen laufen muss bzw. dann verlängert wird nach dem ersten jahr..ist clever gemacht sie können theoretisch deinen vertrag( wenn du einen 1 jahres vertrag hast) den auslaufen lassen und dir n tag später einen neuen geben wieder für ein jahr und somit sind die aus der weihnachtsgeldzahlung raus
Ja ich habe am 5.5 dort angefangen und der vertrag lief bis zum 30.9 die haben die aber schon mitte september bis nächstes jahr ende september verlängert dieser satz machte mich nur etwas stutzig "Ab dem
01.01.2006 entsteht der Anspruch auf
diese Jahressonderzahlungen nach
6 Monaten ununterbrochenen Bestehens
des Beschäftigungsverhältnisses."
06.11.2009 01:04
Es gibt, was Weihnachtsgeld und sonstige Sonderzahlungen angeht, einen sogenannten Gleichbehandlungsgrundsatz. Das heisst, wenn die Firma einem Mitarbeiter Weihnachtsgeld bezahlt, muss sie allen Mitarbeitern bezahlen.
So ist zumindestens die Rechtslage.
So ist zumindestens die Rechtslage.
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