Was würde mir zustehen?
20.02.2009 16:23
He Mädels,
z.Zt. bin ich noch 40 Stunden arbeiten jedoch hat mein Arbeitgeber Insolvenz angemeldet.
Ich soll zwar nächste Woche einen neuen Arbeitsvertrag in einer anderen Firma bekommen aber man weiß ja nie.
Was würde mir dann zustehen?
Nach dem Insolvenzgeld würde ich doch Arbeitslosengeld 1 bekommen oder kann ich noch etwas beantragen weil meine kleine erst 3 monate ist? elterngeld gibt es doch nur für Leute die arbeiten gehen. würde mich dann eher der kinderbetreuung meiner kleinen widmen wollen aber das jahr mit dem arbeitslosengeld wäre ja dann weg...
Kann mir jemand helfen?
z.Zt. bin ich noch 40 Stunden arbeiten jedoch hat mein Arbeitgeber Insolvenz angemeldet.
Ich soll zwar nächste Woche einen neuen Arbeitsvertrag in einer anderen Firma bekommen aber man weiß ja nie.
Was würde mir dann zustehen?
Nach dem Insolvenzgeld würde ich doch Arbeitslosengeld 1 bekommen oder kann ich noch etwas beantragen weil meine kleine erst 3 monate ist? elterngeld gibt es doch nur für Leute die arbeiten gehen. würde mich dann eher der kinderbetreuung meiner kleinen widmen wollen aber das jahr mit dem arbeitslosengeld wäre ja dann weg...
Kann mir jemand helfen?
20.02.2009 16:29
das wußte ich nicht.
Gibt es da einen unterschied zwischen arbeitslosen und berufstätigen?
Also könnte ich jetzt ein Jahr elterngeld nehmen und es würde sich nach meinem gehalt richten (hab ja noch kein arbeitslosengeld)?
Gibt es da einen unterschied zwischen arbeitslosen und berufstätigen?
Also könnte ich jetzt ein Jahr elterngeld nehmen und es würde sich nach meinem gehalt richten (hab ja noch kein arbeitslosengeld)?
20.02.2009 16:37
wenn du arbeitslosen geld bekommst , musst du auch für den arbeitsmarkt zurverfügugt stehen.
denke das willst du wohl noch nicht wenn dein baby zwei wochen alt ist...
oder?
also musst du alg2 beantragen. und wenn du wieder arbeiten willst kannst du dein restlkichen anspruch auf alg1 beantragen ...
denke das willst du wohl noch nicht wenn dein baby zwei wochen alt ist...
oder?
also musst du alg2 beantragen. und wenn du wieder arbeiten willst kannst du dein restlkichen anspruch auf alg1 beantragen ...
20.02.2009 18:01
Wenn du Elterngeld bekommst und davor gearbeitet hast, oder jetzt Elterngeld beziehen möchtest und danach dein Arbeitsplatz aus z.B. genannten Gründen nicht mehr verfügbar ist, bekommst du ALG 1 im Anschluß an das Elterngeld, wenn du dem Arbeitsmarkt dann wieder zur Verfügung stehen willst. Und zwar so lange bis du entweder einen neuen Arbeitsplatz hast, oder die Zeit des ALG 1 ausgelaufen ist.
Entweder je nachdem ein halbes Jahr oder ein Jahr, gibts ALG 1.
Als ich damals im 6 Monat umzog, bekam ich bis zum Mutterschutz ALG 1, dann nach 3 Jahren Erziehungsurlaub, bekam ich die restlichen Monate ALG 1 bis ich wieder in Arbeit stand.
Damals gab es noch kein ALG 2, doch das mit dem ALG 1 hat sich nicht geändert, lt. meiner Info.
.
.
.
Nachtrag: Wenn du alleinstehend bist und/oder dein ALG 1 bzw. das Elterngeld zum Leben nicht ausreicht, kannst du ergänzend ALG 2 beantragen, ebenso Wohngeld und/oder Kindergeldzuschlag.
Entweder je nachdem ein halbes Jahr oder ein Jahr, gibts ALG 1.
Als ich damals im 6 Monat umzog, bekam ich bis zum Mutterschutz ALG 1, dann nach 3 Jahren Erziehungsurlaub, bekam ich die restlichen Monate ALG 1 bis ich wieder in Arbeit stand.
Damals gab es noch kein ALG 2, doch das mit dem ALG 1 hat sich nicht geändert, lt. meiner Info.
.
.
.
Nachtrag: Wenn du alleinstehend bist und/oder dein ALG 1 bzw. das Elterngeld zum Leben nicht ausreicht, kannst du ergänzend ALG 2 beantragen, ebenso Wohngeld und/oder Kindergeldzuschlag.
20.02.2009 18:04
@ andrea : also das hat mir die frau von der caritas anders erzählt. und ich war vor zwei wochen dort...
sobald du ein kind hast und erst mal hausfrau und mutti sein willst ...solltest du alg2 beantragen..
weil wenn alg1 bekommt und dein kind ist zwei wochen alt musst du auch für den arbeitsmarkt zurverfügung stehen.
bei alg2 ist wäre das nicht so.
und wen du wieder arbeiten gehen willst. kannst du dein rest abspruch auf alg1 beantragen
sobald du ein kind hast und erst mal hausfrau und mutti sein willst ...solltest du alg2 beantragen..
weil wenn alg1 bekommt und dein kind ist zwei wochen alt musst du auch für den arbeitsmarkt zurverfügung stehen.
bei alg2 ist wäre das nicht so.
und wen du wieder arbeiten gehen willst. kannst du dein rest abspruch auf alg1 beantragen
20.02.2009 18:10
da du doch 12 monate vor der entbindung arbeiten gegangen bist kannst du doch elterngeld in höhe von 67% deines nettolohnes beantragen...
20.02.2009 18:21
Zitat von yasemin2oo9:
@ andrea : also das hat mir die frau von der caritas anders erzählt. und ich war vor zwei wochen dort...
sobald du ein kind hast und erst mal hausfrau und mutti sein willst ...solltest du alg2 beantragen..
weil wenn alg1 bekommt und dein kind ist zwei wochen alt musst du auch für den arbeitsmarkt zurverfügung stehen.
bei alg2 ist wäre das nicht so.
und wen du wieder arbeiten gehen willst. kannst du dein rest abspruch auf alg1 beantragen
Nicht viel anders habe ich das geschrieben, sie kann Elterngeld beantragen und wenn es nicht reicht ergänzend ALG 2 etc..
Doch wenn sie nach der Elternzeit dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung steht und so lange sie keinen Job hat, kann sie für die Zeit auf ALG 1 zurück greifen (natürlich muß sie in dieser Zeit einzugliedern sein).
Egal wie, wenn es nicht reicht, kann sie und jeder andere ergänzend noch ALG 2, Wohngeld u/o. Kinderzuschlag beantragen, ob nun ALG 1, Student oder Hausfrau ja selbst im Arbeitsstand
23.02.2009 09:47
hier steht immer soviel über ALG 2? Möchte doch kein Hartz 4 bekommen. bin seit 2005 durchweg arbeiten also über das 1 Jahr schon längst hinaus. Meine Kleine wird in 4 Tagen 3 Monate, sollte es keine weitere beschäftigungsmöglichkeit geben,möchte ich erstmal ein Jahr Elternzeit nehmen.
daher müßte es sich doch nach meinem Gehalt richten, weil ich doch keine anderen richtzahlen habe...hab ja keine anderen leistungen bezogen????
und kann ich das jetzt überhaupt noch beantragen? hab mich nie damit beschäftigt, weil mir mein platz sicher vor kam und jetzt sind tausend fragen offen
daher müßte es sich doch nach meinem Gehalt richten, weil ich doch keine anderen richtzahlen habe...hab ja keine anderen leistungen bezogen????
und kann ich das jetzt überhaupt noch beantragen? hab mich nie damit beschäftigt, weil mir mein platz sicher vor kam und jetzt sind tausend fragen offen
- Dieses Thema wurde 0 mal gemerkt