Was tun wenn Vater keinen Unterhalt zahlt( Volljährigkeit )
25.03.2025 14:19
Zitat von Anonym 1 (211840):
Zitat von Ella-Bella:
Die Kosten für einen Anwalt übernimmt die Gerichtskostenhilfe, wenn er sich selbst keinen leisten kann. Er kann sich auch an das Jugendamt wenden.
Lebt er denn noch zu Hause?
Ja der Jugendliche lebt noch zu Hause hat aber trotzdem seine Kosten sprich Versicherung, Auto kosten usw.
Ja und trotzdem kann er Gerichtskosten beantragen und muss das dann selbst einklagen.
25.03.2025 19:10
Zitat von Poca:
Off topic.
Ein bisschen weniger Ausrufezeichen. Dadurch wirkt es sehr aggressiv was du schreibst.
Ich schreibe nicht aggressiv!
Es sind Satzzeichen!
Satzzeichen sind doch zum setzen da?
Oder soll ich einfach ohne Punkt und Komma schreiben?
25.03.2025 19:18
Zitat von Seesternchen_2.0:
In unserem Staat kann man nicht sagen, ich zahle nur das was ich kann aber der andere soll mehr bezahlen. Das funktioniert nicht.
Ist sie moch Schülerin? Studentin? Noch in der Findungsphase? Das ist wichtig zu wissen um zu schauen wer wieviel zahlen muss.
Es geht nicht darum was ich zahlen muss! Wie gesagt ich zahle das was ich muss und kann.
Es geht darum das der Vater wieder einfach so seinen Unterhalt eingestellt hat bzw. zahlt wenn er Lustig ist, dass geht schon seid Jahren so. Aber jetzt springt ja nicht mehr die UvgStelle ein.
25.03.2025 19:31
Zitat von Anonym 1 (211840):
Zitat von Poca:
Off topic.
Ein bisschen weniger Ausrufezeichen. Dadurch wirkt es sehr aggressiv was du schreibst.
Ich schreibe nicht aggressiv!
Es sind Satzzeichen!
Satzzeichen sind doch zum setzen da?
Oder soll ich einfach ohne Punkt und Komma schreiben?
Punkt ist auch ein Satzzeichen.

Und ansonsten: du hast mal wieder viele Tipps bekommen. Einfach mal umsetzen.
25.03.2025 20:26
Zitat von Anonym 1 (211840):
Zitat von Seesternchen_2.0:
In unserem Staat kann man nicht sagen, ich zahle nur das was ich kann aber der andere soll mehr bezahlen. Das funktioniert nicht.
Ist sie moch Schülerin? Studentin? Noch in der Findungsphase? Das ist wichtig zu wissen um zu schauen wer wieviel zahlen muss.
Es geht nicht darum was ich zahlen muss! Wie gesagt ich zahle das was ich muss und kann.
Es geht darum das der Vater wieder einfach so seinen Unterhalt eingestellt hat bzw. zahlt wenn er Lustig ist, dass geht schon seid Jahren so. Aber jetzt springt ja nicht mehr die UvgStelle ein.
Ich gebe es auf! Immer wieder versuche ich dir nett zu antworten aber du weißt es besser. Ich habe deine Anonymität echt respektiert aber nun schießt du dich wieder ins Aus.
Ich könnte mit dir diskutieren dass es sehr wohl darum geht was du zahlen musst. Warum soll hier mit zweierlei Maß gemessen werden? Dein Kind klagt beim Vater Unterhalt ein weil es sich das Auto trotz Nebenjob nicht leisten kann. Ein Auto das DU für sie gekauft hast. Sie wohnt zu hause, keine Ahnung was sie aktuell ausser den Nebenjob noch macht. Sie wohnt zu hause hat prinzipiell keine fixen Kosten da sie seit über 18 Jahren eh schon immer bei dir lebte.
Was zur Hölle braucht ein Teenager an Geld wenn es ein Nebenjob hat von 200-550 € plus 255€ Kindergeld. Dann muss sie eben mehr arbeiten, vollzeit von mir aus. Aber warum soll der Vater Unterhalt zahlen damit sie sich ihr Auto finanzieren kann mit dem wahrscheinlich (nur meine Vermutung!!!!!) du die ganze Zeit durch die Gegend fährst.
Ich bin raus meine Liebe! Bin es echt leid! Denn im Endeffekt ist es so: Wir sezten uns hin, geben dir Ratschläge und am Ende haben wir keine Ahnung und bei dir läuft es exakt genau andersrum als bei allen anderen.
In diesem Sinne „have a nice life“
25.03.2025 21:45
Zitat von Anonym 1 (211840):
Zitat von Seesternchen_2.0:
In unserem Staat kann man nicht sagen, ich zahle nur das was ich kann aber der andere soll mehr bezahlen. Das funktioniert nicht.
Ist sie moch Schülerin? Studentin? Noch in der Findungsphase? Das ist wichtig zu wissen um zu schauen wer wieviel zahlen muss.
Es geht nicht darum was ich zahlen muss! Wie gesagt ich zahle das was ich muss und kann.
Es geht darum das der Vater wieder einfach so seinen Unterhalt eingestellt hat bzw. zahlt wenn er Lustig ist, dass geht schon seid Jahren so. Aber jetzt springt ja nicht mehr die UvgStelle ein.
Ja und nein... Bei einem volljährigen wird aber anhand eurer beider Einkommen der gesamt Unterhalt errechnet und dann prozentual auf euch verteilt.
Du musst deine Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate inklusive Steuererklärung usw. auch abgeben genauso wie der Vater.
Dein Einkommen ist für die Berechnung also ebenso Weichheit wie das des Vaters.
25.03.2025 22:16
Zitat von Anonym 1 (211840):
Zitat von Poca:
Off topic.
Ein bisschen weniger Ausrufezeichen. Dadurch wirkt es sehr aggressiv was du schreibst.
Ich schreibe nicht aggressiv!
Es sind Satzzeichen!
Satzzeichen sind doch zum setzen da?
Oder soll ich einfach ohne Punkt und Komma schreiben?
Gerne Punkte

26.03.2025 07:18
Ab 18 Jahren sind beide Eltern barunterhaltspflichtig.
Um den Unterhalt zu berechnen werden die Nettoeinkünfte beider Eltern zusammengerechnet und dann bei dieser Summe in der Düsseldorfer Tabelle der Unterhalt ermittelt.
Dieser Unterhalt wird dann von beiden Eltern im Verhältnis ihrer Einkommen an das Kind gezahlt.
Um den Unterhalt zu berechnen werden die Nettoeinkünfte beider Eltern zusammengerechnet und dann bei dieser Summe in der Düsseldorfer Tabelle der Unterhalt ermittelt.
Dieser Unterhalt wird dann von beiden Eltern im Verhältnis ihrer Einkommen an das Kind gezahlt.
26.03.2025 12:02
Zitat von Anonym 1 (211840):
Was kann man tun wenn der Vater dem jugengen Menschen schreibt ich kann dir bis auf weiteres keinen Unterhalt zahlen...( zahlt " nur 50"euro).
Uvg gibt es ja nicht mehr und Geid für Anwalt hat der Jugendliche auch nicht.
Aber trotzdem auch seine Kosten!
Wurde ja schon gesagt. Beratungshilfeschein beim örtlich zuständigen Amtsgericht holen und damit beim Anwalt ausrechnen lassen/über diesen den Vater anschreiben lassen.
26.03.2025 14:48
By the way, wenn sie nichts macht, also keine Schule, Ausbildung, Studium, kommst sie ihrer Pflicht nicht nach und somit muss er keinen Unterhalt zahlen. Ab 18 ist sie verpflichtet, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, wenn sie keine Ausbildung macht, sei es beruflich oder schulisch.
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