Was tun wenn Vater keinen Unterhalt zahlt( Volljährigkeit )
25.03.2025 08:15
Was kann man tun wenn der Vater dem jugengen Menschen schreibt ich kann dir bis auf weiteres keinen Unterhalt zahlen...( zahlt " nur 50"euro).
Uvg gibt es ja nicht mehr und Geid für Anwalt hat der Jugendliche auch nicht.
Aber trotzdem auch seine Kosten!
Uvg gibt es ja nicht mehr und Geid für Anwalt hat der Jugendliche auch nicht.
Aber trotzdem auch seine Kosten!
Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:
Weil ich nicht weiß ob es dem Jugendlichen recht ist wenn ich im Internet frage!
25.03.2025 08:40
Die Kosten für einen Anwalt übernimmt die Gerichtskostenhilfe, wenn er sich selbst keinen leisten kann. Er kann sich auch an das Jugendamt wenden.
Lebt er denn noch zu Hause?
Lebt er denn noch zu Hause?
25.03.2025 08:46
Zitat von Ella-Bella:
Die Kosten für einen Anwalt übernimmt die Gerichtskostenhilfe, wenn er sich selbst keinen leisten kann. Er kann sich auch an das Jugendamt wenden.
Lebt er denn noch zu Hause?
Ja der Jugendliche lebt noch zu Hause hat aber trotzdem seine Kosten sprich Versicherung, Auto kosten usw.
25.03.2025 08:51
Zitat von Anonym 1 (211840):
Zitat von Ella-Bella:
Die Kosten für einen Anwalt übernimmt die Gerichtskostenhilfe, wenn er sich selbst keinen leisten kann. Er kann sich auch an das Jugendamt wenden.
Lebt er denn noch zu Hause?
Ja der Jugendliche lebt noch zu Hause hat aber trotzdem seine Kosten sprich Versicherung, Auto kosten usw.
Ach sorry, habe überlesen, dass er volljährig ist. Dann geht Jugendamt ja leider nicht mehr. Beantragt einen Beratungsschein und geht zum Anwalt. Der kümmert sich dann darum, dass der Unterhalt eingeklagt wird. In der Zwischenzeit vielleicht gleich um einen (Neben-)job kümmern, dass die laufenden Kosten gezahlt werden können. Der Vater (und auch die Mutter) müssen Unterhalt zahlen. Aber wer weiß wie lange das dauern wird.
25.03.2025 08:57
Zitat von Ella-Bella:
Zitat von Anonym 1 (211840):
Zitat von Ella-Bella:
Die Kosten für einen Anwalt übernimmt die Gerichtskostenhilfe, wenn er sich selbst keinen leisten kann. Er kann sich auch an das Jugendamt wenden.
Lebt er denn noch zu Hause?
Ja der Jugendliche lebt noch zu Hause hat aber trotzdem seine Kosten sprich Versicherung, Auto kosten usw.
Ach sorry, habe überlesen, dass er volljährig ist. Dann geht Jugendamt ja leider nicht mehr. Beantragt einen Beratungsschein und geht zum Anwalt. Der kümmert sich dann darum, dass der Unterhalt eingeklagt wird. In der Zwischenzeit vielleicht gleich um einen (Neben-)job kümmern, dass die laufenden Kosten gezahlt werden können. Der Vater (und auch die Mutter) müssen Unterhalt zahlen. Aber wer weiß wie lange das dauern wird.
Nebenjob geht nicht! Macht er ja schon, da geht kein Aufstocken und ich kann es nicht auch noch.
25.03.2025 09:04
Zum RA. Der berechnet was die Mutter zahlen muss und was der Vater. Und zur Not klagen. Die Kosten sind aufgrund der Prozesskostenhilfe abgedeckt.
25.03.2025 09:14
Zitat von Seesternchen_2.0:
Zum RA. Der berechnet was die Mutter zahlen muss und was der Vater. Und zur Not klagen. Die Kosten sind aufgrund der Prozesskostenhilfe abgedeckt.
Von mir bekommt sie das was geht!
Ok also bleibt sie nicht auf den Kosten sitzen!
Danke
25.03.2025 09:18
Das ist dem RA egal was sie von dir bekommt! Da werden beide Eltern gleich gesetzt.
Wenn sie z. B. 500€ für den Unterhalt benötogt, dann muss Papa 250€ zahlen und die Mama auch 250€. Dann wird aufgerechnet was alles von wem kommt an Geld oder an Naturalien. Achtung: du musst u. a. Deinem Kind das Kindergeld geben. Denn ab 18 steht es dem Kind zu.
Was macht sie beruflich? Oder geht sie noch zur Schule?
Was für eine Versicherung muss sie denn selbst zahlen. Und je nach dem ist ein Auto ein Luxus den sie dann halt wieder abschaffen muss wenn sie es sich nicht leisten kann.
Wenn sie z. B. 500€ für den Unterhalt benötogt, dann muss Papa 250€ zahlen und die Mama auch 250€. Dann wird aufgerechnet was alles von wem kommt an Geld oder an Naturalien. Achtung: du musst u. a. Deinem Kind das Kindergeld geben. Denn ab 18 steht es dem Kind zu.
Was macht sie beruflich? Oder geht sie noch zur Schule?
Was für eine Versicherung muss sie denn selbst zahlen. Und je nach dem ist ein Auto ein Luxus den sie dann halt wieder abschaffen muss wenn sie es sich nicht leisten kann.
25.03.2025 09:21
Zitat von Seesternchen_2.0:
Das ist dem RA egal was sie von dir bekommt! Da werden beide Eltern gleich gesetzt.
Wenn sie z. B. 500€ für den Unterhalt benötogt, dann muss Papa 250€ zahlen und die Mama auch 250€. Dann wird aufgerechnet was alles von wem kommt an Geld oder an Naturalien. Achtung: du musst u. a. Deinem Kind das Kindergeld geben. Denn ab 18 steht es dem Kind zu.
Was macht sie beruflich? Oder geht sie noch zur Schule?
Er bekommt wie gesagt das was geht!
Er wohnt noch bei mir zuhause, das Kindergeld bekommt er schon lange.
Hab mir die Tabelle zu Rate gezogen was ich zu zahlen habe!
Wie gesagt es geht nur darum was der Vater nicht zahlt!
25.03.2025 09:29
In unserem Staat kann man nicht sagen, ich zahle nur das was ich kann aber der andere soll mehr bezahlen. Das funktioniert nicht.
Ist sie moch Schülerin? Studentin? Noch in der Findungsphase? Das ist wichtig zu wissen um zu schauen wer wieviel zahlen muss.
Ist sie moch Schülerin? Studentin? Noch in der Findungsphase? Das ist wichtig zu wissen um zu schauen wer wieviel zahlen muss.
25.03.2025 09:34
Off topic.
Ein bisschen weniger Ausrufezeichen. Dadurch wirkt es sehr aggressiv was du schreibst.
Ein bisschen weniger Ausrufezeichen. Dadurch wirkt es sehr aggressiv was du schreibst.
25.03.2025 09:46
Zitat von Poca:
Off topic.
Ein bisschen weniger Ausrufezeichen. Dadurch wirkt es sehr aggressiv was du schreibst.
Wer? Ich?
25.03.2025 10:25
Zitat von Seesternchen_2.0:
Zitat von Poca:
Off topic.
Ein bisschen weniger Ausrufezeichen. Dadurch wirkt es sehr aggressiv was du schreibst.
Wer? Ich?
Natürlich nicht, sorry. Ich meinte die TE.
Du hast wohl geantwortet als ich gerade am Schreiben war.

25.03.2025 10:47
Zitat von Poca:
Zitat von Seesternchen_2.0:
Zitat von Poca:
Off topic.
Ein bisschen weniger Ausrufezeichen. Dadurch wirkt es sehr aggressiv was du schreibst.
Wer? Ich?
Natürlich nicht, sorry. Ich meinte die TE.
Du hast wohl geantwortet als ich gerade am Schreiben war.![]()
Ah ok. Hatte mich schon gewundert

Bei der TS ist nichts anders zu erwarten ausser mit zig ! zu schreiben. Ich überlese das gerne.
25.03.2025 11:27
Der Unterhalt wird nach beiden berechnet. Jeder muss am Ende dann einen gewissen Prozentsatz zahlen des insgesamt zu benötigten Unterhalts. Achtung Kindergeld wird ab dem 18 Geburtstag voll berechnet.
Prozesskostenbeihilfe wird ihm gewährt, wenn zu wenig Geld zu Verfügung ist, er muss dann seine Unterlagen Ausbildungvertrag oder oder vorlegen.
Man kann auch über das Jugendamt den Unterhalt berechnen lassen, solange er noch bei einem Elternteil lebt und zur Schule geht... Und bis 21 glaube ich.. ist aber halt nur weisend nicht bindend...
Nicht vergessen werden darf bei der Berechnung privilegierter Volljähriger oder nicht privilegiert.. sowie andere unterhlatsschuldner
Und der Selbstbehalt der Eltern steigt... Mein Mann hat einen volljahrigen Sohn.. wir haben es damals im Einvernehmen beim Jugendamt berechnen lassen, lief die Jahre davor auch über Beistand
...
Aber dein Sohn muss das alles machen.. du darfst nicht, denn der Unterhalt ist auch nur deinem Sohn.. du und der Vater sind die Schuldner..
Prozesskostenbeihilfe wird ihm gewährt, wenn zu wenig Geld zu Verfügung ist, er muss dann seine Unterlagen Ausbildungvertrag oder oder vorlegen.
Man kann auch über das Jugendamt den Unterhalt berechnen lassen, solange er noch bei einem Elternteil lebt und zur Schule geht... Und bis 21 glaube ich.. ist aber halt nur weisend nicht bindend...
Nicht vergessen werden darf bei der Berechnung privilegierter Volljähriger oder nicht privilegiert.. sowie andere unterhlatsschuldner
Und der Selbstbehalt der Eltern steigt... Mein Mann hat einen volljahrigen Sohn.. wir haben es damals im Einvernehmen beim Jugendamt berechnen lassen, lief die Jahre davor auch über Beistand
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Aber dein Sohn muss das alles machen.. du darfst nicht, denn der Unterhalt ist auch nur deinem Sohn.. du und der Vater sind die Schuldner..
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