Mütter- und Schwangerenforum

Was steht mir zu?

Anonym 179467
1 Beiträge
17.03.2015 15:06
Hallo ihr Lieben!
Gibt es hier irgendjemanden der sich mit dem Arbeitsamt und den ganzen Geldern auskennt.. der mir privat Tipps geben könnte?
Folgendes: Ich bin unter 25 und habe eine 15 Monate alte Tochter. Eine kurze Zeit vor der Geburt bin ich bei meiner Mama ausgezogen und bei meinem Freund eingezogen. Ich habe nicht gearbeitet und wir haben keine Gelder bezogen, außer das Kindergeld für die Kleine. Nun haben mein Freund und ich uns getrennt, bin derzeit wieder bei meiner Mama. Jetzt muss aber eine andere Lösung her und das wird heißen, eigene Wohnung! Wie fang ich da an? Was zuer t beantragen usw.. Ich bin so ziemlich ratlos..falls mir jemand helfen kann, meldet euch..und bitte keine fiesen Sprüche.

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

Mir ist das selbst Peinlich und ich bin momentan am Ende meiner Kräfte

Julli88
559 Beiträge
17.03.2015 15:49
Huhu!

Also ich würde dir ja raten entweder zu einer Beratungsstelle zu gehen oder zum Amt zu einem Gesprächstermin. Die haben nämlich da sicherlich mehr Überblick als wir hier

Aber so wie ich das sehe müsstest du doch Wohngeld bekommen und auch Hartz4? Bzw. wenn du nicht arbeitslos gemeldet bist und zu Hause bleiben möchtest/musst auch Betreuungsgeld....oder?

Also ich bin mir nicht sicher, hab das jetzt alles einfach mal so rausgehauen

Ich wünsch dir alles Gute!
17.03.2015 15:50
Wenn Du unter 27 j. bist und kein eigenes Geld durch Arbeit verdienst wird es schwer werden ,auch wenn Du ein Kind hast,vielleicht gehste mal zur Caritas ,AWO,oder Diakonie,weiß ja nicht was bei Dir ist.
Elisa
20106 Beiträge
17.03.2015 16:01
Mit Kind bildest du automatisch eine eigene Bedarfsgemeinschaft. Heißt: Dir steht eine eigene Wohnung zu!
Da ist es egal, ob du U25 oder sogar U20 bist. Mit Kind wird das ganz anders geregelt.

Wäre ja noch schöner, wenn jede Frau unter 25 mit Kindern bei den Eltern beispielsweise leben müsste.

Also ab zum Amt, um den Antrag bitten und diesen dann im Bestfall persönlich bei deinem Berater abgeben. Meist bekommt man sogar einen Termin zur Abgabe, weil man ja doch manches nicht so versteht, was die da von einem wollen.

Ebenso steht dir dann auch Unterhalt für deine Tochter vom Kindsvater zu. Dazu gehst du zum Jugendamt. Die werden ihn dann bitten, sein Einkommen der letzten 12 Monate offenzulegen, um den entsprechenden Satz berechnen zu können. Dies wird dann später beim Amt angerechnet. Wenn du jetzt aber keinen Unterhalt von deinem Ex bekommst, gibst du im Antrag für ALG auch nichts dazu an.

Wenn du kein ALG beziehen kannst oder willst, steht dir Betreuungsgeld, Kindergeld und Unterhalt für deine Tochter zu. Betreuungsgeld fällt weg, wenn du ALG II beantragst. Dafür erhälst du aber wie gesagt Geld für Miete, Alleinerziehenden- Zuschlag und den allgemeinen Grundbedarf für dich und deine Tochter. Dies wird aber alles gegen gerechnet.
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