Was steht mir zu?
17.10.2012 03:02
Vielleicht kennt sich jemand hier aus. Ich habe derzeit noch einen befristeten Arbeitsvertrag bis 31.12.2012. Ab 25.01.2013 bin ich dann im Mutterschutz. Allerdings habe ich seit 01.09.2012 ein Beschäftigungsverbot für jede Tätigkeit, welches bis zum 24.01.2013 gilt. Die Krankenkasse meinte ich würde dann Krankengeld bekommen. Wird mein Krankengeld dann ab 01.01.13 an meinem vorherigen Einkommen berechnet oder gibt es dann einen Sockelbetrag? Und wie ist es dann mit dem Mutterschaftsgeld für die 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt? Gilt da dann die gleiche Höhe wie das Krankengeld oder wird das auf das vorherige Einkommen berechnet?
Und Elterngeld errechnet sich anhand des Einkommens der letzten 12 Monatr, oder? Zählt da der Mutterschutz mit rein oder die 12 Monate vor dem Mutterschutz?
Und Elterngeld errechnet sich anhand des Einkommens der letzten 12 Monatr, oder? Zählt da der Mutterschutz mit rein oder die 12 Monate vor dem Mutterschutz?
17.10.2012 03:14
Wieso Krankengeld?
Hast du dich schon beim Amt gemeldet? Am den 1.1.13 bekommst du Alg1 und zwar so lange bis den Mutterschutz beginnt. Dann gibt es ja das Mutterschutzgeld bis nach der Geburt und dann das Elterngeld. Nach der Endzahlung des Elterngeldes steht die das restliche Alg1 zu.
Und das Mutterschutzgeld wird nach dem Einkommen der Arbeit gerechnet, nicht von dem Alg1
Hoffei ich konnte etwas helfen...
Hast du dich schon beim Amt gemeldet? Am den 1.1.13 bekommst du Alg1 und zwar so lange bis den Mutterschutz beginnt. Dann gibt es ja das Mutterschutzgeld bis nach der Geburt und dann das Elterngeld. Nach der Endzahlung des Elterngeldes steht die das restliche Alg1 zu.
Und das Mutterschutzgeld wird nach dem Einkommen der Arbeit gerechnet, nicht von dem Alg1
Hoffei ich konnte etwas helfen...
17.10.2012 04:45
Meine Krankenkasse sagte, da ich ein komplettes Beschäftigungsverbot habe und dieses schon während des Arbeitsvertrages ausgesprochen worden ist, würde ich Krankengeld bekommen, da ich ja so dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe in diesen 3 Wochen vor dem Mutterschutz.
17.10.2012 07:45
Zitat von My-first-Baby:
Wieso Krankengeld?
Hast du dich schon beim Amt gemeldet? Am den 1.1.13 bekommst du Alg1 und zwar so lange bis den Mutterschutz beginnt. Dann gibt es ja das Mutterschutzgeld bis nach der Geburt und dann das Elterngeld. Nach der Endzahlung des Elterngeldes steht die das restliche Alg1 zu.
Und das Mutterschutzgeld wird nach dem Einkommen der Arbeit gerechnet, nicht von dem Alg1
Hoffei ich konnte etwas helfen...
nein sie bekommt kein alg1 wenn sie im beschäftigungsverbot ist sondern krankengeld. alg 1 bekommt man nur wenn man dem arbeitsmarkt zur verfügung steht das tut sie ja aber nicht mehr wegen dem verbot!
17.10.2012 07:52
Das stimmt schon. Sobald der Arbeitsvertrag ausläuft bekommt sie Krankengeld.
Meine Vorrednerin hat das schon richtig erläutert. Man bekommt eben nur Alg1, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.
Das Mutterschaftsgeld berechnet sich, wenn ich mich richtig erinner, aus dem durchschnittlichen Gehalt der letzten 3 Monate VOR dem Mutterschutz.
Das Krankengeld wird also leider mit in die Berechnung einfließen.
Meine Vorrednerin hat das schon richtig erläutert. Man bekommt eben nur Alg1, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.
Das Mutterschaftsgeld berechnet sich, wenn ich mich richtig erinner, aus dem durchschnittlichen Gehalt der letzten 3 Monate VOR dem Mutterschutz.
Das Krankengeld wird also leider mit in die Berechnung einfließen.
17.10.2012 08:54
mein AV ist auch befristet bis zum 31.10.12. da ich durch das BV auch sofort krankengeld bekommen hätte, hat meine FÄ mich jetzt durchgehend krankgeschrieben seit dem 11.09. ich bekomme jetzt 8 tage krankengeld anstatt sofort. ich hätte dadurch finanzielle einbußen gehabt, deshalb kein BV. so läuft mein arbeitsvertrag aus, ich rutsche vom 01.11.12 bis 25.12.12 in Muschu und bekommen Mutterschaftsgeld bis 8 Wochen nach der Geburt und dann Elterngeld.
17.10.2012 08:55
Zitat von Urmel1985:
mein AV ist auch befristet bis zum 31.10.12. da ich durch das BV auch sofort krankengeld bekommen hätte, hat meine FÄ mich jetzt durchgehend krankgeschrieben seit dem 11.09. ich bekomme jetzt 8 tage krankengeld anstatt sofort. ich hätte dadurch finanzielle einbußen gehabt, deshalb kein BV. so läuft mein arbeitsvertrag aus, ich rutsche vom 01.11.12 bis 25.12.12 in Muschu und bekommen Mutterschaftsgeld bis 8 Wochen nach der Geburt und dann Elterngeld.
ich meine vom 01.11.12 bis 25.12.12 in ALG 1
17.10.2012 09:25
Mutterschutzgeld is soweit ich weiss 13 € pro Tag, bei mir war es so das der AG die Differenz zahlen musste
17.10.2012 09:38
Zitat von ...Teufelchen...:
Mutterschutzgeld is soweit ich weiss 13 € pro Tag, bei mir war es so das der AG die Differenz zahlen musste
das ist bei jedem so der mutterschaftsgeld bekommt das die krankenkasse nur 13 euro pro tag zahlt und der rest vom arbeitgeber kommt aber wenn se schon länger alg 1 bekommen hätte dann kriegt sie die volle summe von der krankenkasse was sie vorher an alg1 hatte...wurd emir zumindestens so von meiner krankenkasse gesagt
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