Mütter- und Schwangerenforum

Was steht mir evtl jetzt zu!!!???

10.08.2009 10:55
Hallo Mamis,

es geht um folgendes?!

Mein Mann arbeitet noch als Dipl. Ing für Elektrotechnik, aber ab Dez ist auch dort bei NXP ehemals. Philips schluss. Nach 16 Jähriger zugehörigkeit Ende im Gelände. Kündigung. Seine Abfindung ist sehr umpfangreich und wird trotzallem nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet.

Ab Dez ist er in einer Auffangesellschaft und bekommt dafür Gehalt. Dieses geht ein Jahr wennn er dann keinen Job hat droht die Arbeitslosigkeit für ein Jahr gibts dann ALG1 wenn er dann immernoch nichts hat ALG 2 Gott bewahre

Ich bin zur Zeit in Elternzeit habe aber vor der SS nicht gearbeitet habe also nur (bis Dez noch 300€ Elterngeld) danach nurnoch das Kindergeld. Wenn mein Mann in der Auffangeselschaft ist, bekomme ich dann evtl ALG2 ? Oder erst wenn er ALG 1 bekommt?

Arbeiten gehen würde ich unheimlich gerne, ich habe aber keinen für Leon. Krippe gibt es hier bei uns nicht genau so Tagesmütter die nehmen alle erst ab 2Jahre hier bei uns.

Ich hoffe es ist verständlich geschrieben? Und es kann mir wer helfen?

DANKE
10.08.2009 11:08
schubs
Jonna_86
1459 Beiträge
10.08.2009 11:24
Also wenn du ALG 2 beantragst und bekommen solltest, heißt das, dass Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen musst. Also wenn dir dann das Arbeitsamt eine Stelle anbietet und sei es nur ein sogenannter Ein-Euro-Job, musst du annehmen.
Und was machst Du dann mit Leon, wenn dein Mann noch arbeitet?
10.08.2009 11:32
das ist ja das größte problem
ich habe schonmal alg2 beantragt aber aufgrund meines mannes sein jahreseinkommen von 60.000 nicht bekommen
10.08.2009 11:33
Zitat von Jonna_86:

Also wenn du ALG 2 beantragst und bekommen solltest, heißt das, dass Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen musst. Also wenn dir dann das Arbeitsamt eine Stelle anbietet und sei es nur ein sogenannter Ein-Euro-Job, musst du annehmen.
Und was machst Du dann mit Leon, wenn dein Mann noch arbeitet?


nein das stimmt so nciht, solange der kleine noch nicht 3 ist, kann sie bei ihm zu haus bleiben
10.08.2009 11:36
wenn das so ist wäre es ja ab 3 kein problem mehr, dann ist ja eh kiga angesagt...
Mia-Lotta
13710 Beiträge
10.08.2009 11:41
Zitat von Molly_Mo:

Zitat von Jonna_86:

Also wenn du ALG 2 beantragst und bekommen solltest, heißt das, dass Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen musst. Also wenn dir dann das Arbeitsamt eine Stelle anbietet und sei es nur ein sogenannter Ein-Euro-Job, musst du annehmen.
Und was machst Du dann mit Leon, wenn dein Mann noch arbeitet?


nein das stimmt so nciht, solange der kleine noch nicht 3 ist, kann sie bei ihm zu haus bleiben


jep, so ist das. mein mann hat auch grad ALGII beantragt, obwohl er dem arbeitsmarkt NICHT zur verfügung steht, da er daheim bei unserem sohn ist (ich geh arbeiten)

hat uns auch verwirrt, aber das ist jetzt so.

würd einfach mal anfragen. haben wir auch gemacht. beim sozialamt angerufen, kurz geschildert wieviel geld wir zur verfügung haben und dort konnten die uns direkt am telefon sagen, dass es sich lohnt, wenn wir das beantragen.
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