Was kann ich beantragen??
25.10.2007 12:11
stimmt an second hand läden habe ich noch gar nicht gedacht.
also hab nun mal bei der caritas angerufen. hab am 29.11 (
die haben aber lange wartezeit
) einen termin.
bin mal gespannt was die sagen..... hatte ingesamt 3 frauen am tele (wurde immer weitergesellt) 1 war nett, eine sehr nett und die andere überhaupt nicht nett....
also hab nun mal bei der caritas angerufen. hab am 29.11 (


bin mal gespannt was die sagen..... hatte ingesamt 3 frauen am tele (wurde immer weitergesellt) 1 war nett, eine sehr nett und die andere überhaupt nicht nett....
25.10.2007 12:21
ist doch super ist doch ein anfang! ich mag das auch gannnz besonders wenn man weitergeleitet wird

25.10.2007 12:22
mal sone frage... bekommt man auch nen zuschuss von der cartias wenn man leistungen vom amt bezieht?
oder sind die einrichtungen nur für familien gedacht die überhaupt kein einkommen haben?
oder sind die einrichtungen nur für familien gedacht die überhaupt kein einkommen haben?
25.10.2007 12:26
tabby: du sagst du hast fast 800euro bekommen weil dein mann zu wenig verdient hat? darf ich fragen was ihr an einkommen habt denn mein freund verdient angeblich zu viel für alg II und mein alg I läuft ende dezember aus...dennoch wollen wir alles daran setzen unsere familienplanung nicht über den haufen werfen zu müssen. er jobbt jetzt 1-2mal noch zusätzlich an der tanke und ich hab wenn alles gut geht ab nov nen job auf 400euro basis, was aber auch noch nicht heissen muss das wir ende vom monat 400euro bekommen. wie hast du das eingefädelt...würde mich sehr interessieren...danke schon mal im voraus!
lg
diana
lg
diana
25.10.2007 12:30
Ich und mein freund waren in einer ähnlichen situation wir haben nach und nach alles gekauft so hatten wir am schluss alles zusammen gahabt. Wir haben uns ein Nigel Nagel Neues Kinder Zimmer gekauft alles war dabei für 199€ war bei mobile im angebot. Kleider habe wir auch Nach und Nach gekauft.
Ich würde es aber mal mit Harz4 versuchen mehr als ablenen können sie ja eh nicht. Und das mit dem Unterhalt ist glaub ich ab 4-6 monate vor der geburt zu bezahlen das kann dein Partner dann auch von den steuern absetzen.
Ich würde es aber mal mit Harz4 versuchen mehr als ablenen können sie ja eh nicht. Und das mit dem Unterhalt ist glaub ich ab 4-6 monate vor der geburt zu bezahlen das kann dein Partner dann auch von den steuern absetzen.
25.10.2007 12:51
ob sie alg2 bekommt is fraglich kapital ist ja da (die wohnung) da kommt was dann aber auch wieder auf die grösse der wohnung an.
und warum kannst du nach der geburt deine kindes nicht mehr arbeiten gehn.
und warum kannst du nach der geburt deine kindes nicht mehr arbeiten gehn.

25.10.2007 12:52
Zitat von Schuggel:
ob sie alg2 bekommt is fraglich kapital ist ja da (die wohnung) da kommt es dann aber auch wieder auf die grösse der wohnung an.
und warum kannst du nach der geburt deine kindes nicht mehr arbeiten gehn.![]()
25.10.2007 12:55
naja muß mich doch drum kümmern. meine mutter ist selber berufstätig. also muß ich in den mutterschutz.
25.10.2007 12:59
Ja aber sie ist schwanger das heist sie brauch mehrleistung sie wird dann gleichgestellt mit jemandend der Krank oder Behindert ist. Habe mich da letztens genau beraten lassen. Ein versuch ist es auf jeden fall wert. denn ohne miete hat ein gesunder Mensch recht auf 360 € zum leben
25.10.2007 13:00
Zitat von tussnelda87:
naja muß mich doch drum kümmern. meine mutter ist selber berufstätig. also muß ich in den mutterschutz.
wenn sie berufstätig ist ist sie auch unterhaltspflichtig für dich.
was ist denn jetzt eigendlich mit dem vater vom kind??
25.10.2007 13:08

lg jasmin

25.10.2007 13:18
Mutterschutz bietet dir während der Schwangerschaft und nach der Geburt einen besonderen Schutz, wenn du im arbeitsverhältnis stehst.
im mutterschutz steht zb. das du 6 wochen vor dem errechneten entbindungstermin nicht arbeiten brauchst, es sei denn du möchtest gerne weiter arbeiten.
nach der entbindung darfst du regulär 8 wochen nicht arbeiten.
aber danach kannste arbeiten gehen, das hat nichts mit dem mutterschutz zu tun.
im mutterschutz steht zb. das du 6 wochen vor dem errechneten entbindungstermin nicht arbeiten brauchst, es sei denn du möchtest gerne weiter arbeiten.
nach der entbindung darfst du regulär 8 wochen nicht arbeiten.
aber danach kannste arbeiten gehen, das hat nichts mit dem mutterschutz zu tun.
25.10.2007 13:25
Nee aber mit dem Elterngeld das dann gekürzt wird! Sie bekommt denkich eh den mindestsatz von 300 €. also wenn ich nach den 8 Wochen wieder für 30 Std. arbeiten gehen würde dann hätte ich minus gemacht und somit bleib ich zuhause!
25.10.2007 13:26
hab jetzt mal geschaut auf was sie anspruch hätte zum leben.
auf 278 € und ab der 13 ssw 59 euro mehr.
auf 278 € und ab der 13 ssw 59 euro mehr.
- Dieses Thema wurde 0 mal gemerkt