Was geschieht mit dem Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen
03.05.2015 14:02
Hallo zusammen
,
ich habe eine Frage zum Thema VWL.
Bin gerade dabei das Schreiben für die Bausparkasse aufzusetzen, nur leider ist mir nicht bekannt ab welchem Datum ich die VWL stilllegen kann.
Schon ab Beginn des Mutterschutz oder ab Beginn der Elternzeit?
Voraussichtlicher Entbindungstermin ist der 28.07.
Wie habt Ihr das Schreiben verfasst?
Danke im voraus.
![](https://st.mamacommunity.de/pics/smileys/67.gif)
ich habe eine Frage zum Thema VWL.
Bin gerade dabei das Schreiben für die Bausparkasse aufzusetzen, nur leider ist mir nicht bekannt ab welchem Datum ich die VWL stilllegen kann.
Schon ab Beginn des Mutterschutz oder ab Beginn der Elternzeit?
Voraussichtlicher Entbindungstermin ist der 28.07.
Wie habt Ihr das Schreiben verfasst?
Danke im voraus.
03.05.2015 14:17
Eigentlich musst du da kein schreiben hinschicken.
Der Arbeitgeber überweist halt einfach nichts mehr auf den Bausparvertrag. Du musst wissen, ob du in der Zeit selbst was überweisen möchtest.
Es sei denn du bist in der Darlehensphase - das muss natürlich besprochen werden.
Ich weiß ehrlich gesagt nicht mehr, wie das bei mir war. Ich denke aber, es wird in der Mutterschutzfrist schon nichts mehr überwiesen. Da gibt es ja nur eine Lohnersatz-Leistung.
Der Arbeitgeber überweist halt einfach nichts mehr auf den Bausparvertrag. Du musst wissen, ob du in der Zeit selbst was überweisen möchtest.
Es sei denn du bist in der Darlehensphase - das muss natürlich besprochen werden.
Ich weiß ehrlich gesagt nicht mehr, wie das bei mir war. Ich denke aber, es wird in der Mutterschutzfrist schon nichts mehr überwiesen. Da gibt es ja nur eine Lohnersatz-Leistung.
- Dieses Thema wurde 0 mal gemerkt