Mütter- und Schwangerenforum

Was bekommt man nach dem Elterngeld???

07.05.2009 20:08
Guten Abend Mädels!
Ich habe da ein paar Fragen, ich hoffe ihr könnt die mir beantworten...
Ich habe mit meinem Arbeitgeber vereinbart, dass ich nach einem Jahr Elternzeit wieder arbeiten möchte. Deswegen habe ich das Elterngeld nur für ein Jahr beantragt.In dieser Zeit hat mein Chef Ersatz für mich gefunden. Ich gehe bei ihm jetzt noch ab und zu arbeiten, wenn es viel Arbeit gibt. Ich sehe, dass er mit der neuen Arbeiterin sehr zufrieden ist. Habe Angst, dass wenn es soweit ist und ich wieder Vollzeit arbeiten kann, würde er mich vielleicht kündigen, da er mit der anderen zufriedener ist und ich ein kleines Kind habe. Wann kann er mich frühstens kündigen, darf er das überhaupt??? Wenn er mich kündigt, bekomme ich ALG oder Hartz IV???wie wird es berechnet???
Vielen, vielen Dank für eure Antworten!!!
LG
Motti24
3564 Beiträge
07.05.2009 20:12
hey das würde mich auch mal interessieren, ich arbeute bei meinem alten arbeitgeber noch 2 halbe tage aber wenn elterngeld wegfällt MUSS ich mehr verdienen, dort kann ich aber die stunden aber nicht aufstocken, nur auf vollzeit, aber dann habe ich keinen für jonah. also wenn ich bis zum sommer keine halbtagsstelle kriege weiss ich nicht was ich machen soll. arbeitslos melden??
07.05.2009 20:13
Ich denke du bekommst erstmal Alg1, weil du ja berufstätig warst, ab wann er dich kündigen darf weiß ich leider nicht und ob er das überhaupt so schnell machen darf.
07.05.2009 20:16
oh ich danke euch!ich hoffe, dass noch jmd hier vielleicht noch mehr darüber weißt, danke!
nadi1006
3 Beiträge
07.05.2009 20:17
hallo liebe mamis,...

also wenn ihr kündigt bekommt ihr eine 3 monate sperre beim amt das heisst kein geld, werdet ihr allerdings gekündigt könnt ihr ALG 1 beantragen das läuft dann ein jahr ca. und danach müsst ihr ALG 2 beantragen...

hoffe ich konnte euch ein wenig helfen...

wenn ihr noch fragen habt könnt ihr euch gerne bei mir melden..

lg nadine
Ashena
3398 Beiträge
07.05.2009 20:17
ALG1 bekommst du nur, wenn du dichd em Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stellst, wenn du dein Kind also selbst betreuen möchtest gibts ALG2, egal ob du vorher gearbeitet hast oder nicht...
Ansonsten mein ich, dass der Mutterschutz einschließlich 4 Monate nach erneutem Arbeitsbeginn greift, solange bist du also unkündbar... Dr. Google müsste das auch genau wissen...
07.05.2009 20:20
Zitat von nadi1006:

hallo liebe mamis,...

also wenn ihr kündigt bekommt ihr eine 3 monate sperre beim amt das heisst kein geld, werdet ihr allerdings gekündigt könnt ihr ALG 1 beantragen das läuft dann ein jahr ca. und danach müsst ihr ALG 2 beantragen...

hoffe ich konnte euch ein wenig helfen...

wenn ihr noch fragen habt könnt ihr euch gerne bei mir melden..

lg nadine


vielen Dank! wird das ALG 1 nach meinem Verdienst vor der SS berechnet??? Danke...
07.05.2009 20:38
Also was ich dir auch auf jeden Fall sagen kann, wenn du gekündigt wirst dann bekommst du ALG 1, wonach das allerdings berechnet wird, da bin ich überfragt, normalerweise doch die letzten 12 Monate vor Arbeitslosigkeit, oder? Würd dir gerne weiter helfen, bin nur selber ratlos
07.05.2009 21:09
Zitat von Klenut:

Also was ich dir auch auf jeden Fall sagen kann, wenn du gekündigt wirst dann bekommst du ALG 1, wonach das allerdings berechnet wird, da bin ich überfragt, normalerweise doch die letzten 12 Monate vor Arbeitslosigkeit, oder? Würd dir gerne weiter helfen, bin nur selber ratlos

jup, trotzdem danke.
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