Mütter- und Schwangerenforum

Was bekomme ich nach ablauf ALG 1 ???

speedstarlady
16 Beiträge
19.05.2009 12:54
Hallo!!!

Habe mal eine dringende frage und hoffe,dass mir vielleicht jemand hier aus dem forum helfen kann.
Ich bin in der 8.woche schwanger seid november 2008 beziehe ich alg1
was ich auch bis ende november noch bekomme ABER mitte november bin ich im mutterschutz und weiß von daher nicht was ich dann bekomme weil ich mit meinem freund offiziell in eine größere wohnung ziehen möchte. er ist selbstständig und verdient eigentlich gut.
Bekomme ich dann hatz 4???
Und wenn nicht bin ich ja auch nicht mehr krankenversichert,oder???

Ich hoffe,dass mir jemand halfen kann!!!

Lg Nicole
mausi2812
24058 Beiträge
19.05.2009 12:57
mhh also bei bekannten war es so das als sie zusammen zogen er für sie aufkommen musste...weil er gut verdient hat und sie sonst Harzt 4 bekommen hätte nach dem ALG2.

Sie war auch von ihm schwanger also das gemeinsame kind...vielleicht beziehen die das alles mit ein,verheiratet waren sie nicht.
speedstarlady
16 Beiträge
19.05.2009 13:19
Hallo!!!

Ich danke dir für deine schnelle antwort.
Weißt du auch wie sie dann krankenversichert ist also ich meine ob sie es selber bezahlen muß???
Flocke77
5037 Beiträge
19.05.2009 13:24
Du bekommst ab mitte November, wenn du in Mutterschutz gehst, Mutterschaftsgeld, daran snschliessend, sprich 8 Wochen nach der Geburt, bekommst du Elterngeld, das errechnet sich aus dem was du vor der Arbeitslosigkeit verdient hast. Nach dem Elterngeld bekommst du den Restanspruch ALG 1 wenn du dich wieder rechtzeitig arbeitslos meldest. Danach wirst du mit deinem Freund veranschlagt, wenn er gut verdient sieht es shclecht aus mit Hartz 4. Während der Elterngeldzeit bist du übers Elterngeld versichert, danach musst du dich wenn du kein Hartz 4 bekommst selbst versichern, es sei denn ihr heiratet dann könnt ihr über deinen Freund Familienversichert sein.
schnulleralarm
5 Beiträge
19.05.2009 13:27
hallo.bekomme auch alg1.bekomme mitte september ein kind,und bis anfang augut bekomme ich alg1 und dann mutterschaftsgeld.das bekommt man 6 wochen vor der geburt und 8 wochen danach.ich bin verheiratet und mein mann verdient auch gut,und muß nicht für mich auf kommen.nach dem du elterngeld bezogen hast,hast du noch ein nspruch auf das restliche alg1.haben die dich nicht bei der arga beraten?lg schnulleralarm
bayergirly
4861 Beiträge
19.05.2009 13:35
Wenn er selbständig ist, dann wird er wohl privat versichert sein!
Da gibt es keine Familienversicherung!!!
Also, ich weiß von meiner KK, dass man während der gesamten Elternzeit betragsfrei weiter bei denen versichert ist, also auch das baby dann in deiner Familienversicherung!
Du bist ja jetzt durch das ALG I versichert und wenn du dann Mutterschaftsgeld bekommst, bist du auch weiter versichert!
Und das mit dem Hartz IV ist so ne Sache!
Steht ihr finanziell für den anderen ein, also alles gemeinsame Kasse???
Dann muss er für dich und das Baby mit aufkommen!Aber um die KK muss er sich dann nicht mit kümmern.
Und Familienversicherung zwischen Partnern gibt es auch nur wenn man verheiratet ist!
Hoffe, das hat dir geholfen.
Frag im Zweifelsfall am besten bei deiner KK wie das mit der Weiterversicherung aussieht!
speedstarlady
16 Beiträge
19.05.2009 15:22
Danke für eure antworten hat mir einen großen teil weiter geholfen.
werde mich mal mit der age in verbindung setzen.
speedstarlady
16 Beiträge
19.05.2009 15:27
Habe seid eben ein problem und zwar geht es um folgendes:
Habe ab märz einen 400 euro job angefangen bekomme ALG 1
und eben hat mir meine chefin gekündigt,da ich den anforderungen nicht mehr gewachsen bin.
Der job war in einer metzgerei wo ich 5 stunden 2 mal die woche arbeiten war.
Meine chefin hat einen kleinen metzgereibetrieb mit partyservice
wo immer viel zu tun war wobei ich NICHT mal zeit hatte 10 minuten mich hinzusetzen um was zu essen. Es war einfach nur stress da.
Jetzt weiß ich nicht ob ich probleme mit dem arbeitsamt bekomme weil sie mich gekündigt hat.
Habe morgen wieder einen termin beim frauenarzt und werde ihn mal fragen ob er mir eine bescheinigung fürs arbeitsamt ausstellen kann
weil ich die arbeit laut meiner chefin nicht mehr ausrichten kann.

Meint ihr das ich eine sperre bekomme beim ALG1 ???

Danke im vorraus für eure antworten

Lg Nicole
bayergirly
4861 Beiträge
19.05.2009 17:19
Werdende Mütter haben einen kündigungsschutz, wie das bei 400 € Basis aussieht weiß ich aber nicht, das Amt darf dir aber daraus keinen Strick drehen, da du da ja nicht mehr arbeiten kannst!!Der Schutz des Ungeborenen steht an erster Stelle!
Beim Amt müsste auch dein MuPass reichen!
19.05.2009 17:24
Auch bei 400E basis stehst du unter Kündigungsschutz !
Deine Cheffin kann dich nicht kündigen !
19.05.2009 19:26
Also ich bekomme zur Zeit auch ALG 1 und ab 2.07. geh ich in Mutterschutz. Ich hab mich bei meiner Krankenkasse erkundigt, die haben mir gesagt wenn man vor Eintritt der Mutterschutzfrist ALG 1 bekommen hat, dann kann man das Mutterschaftsgeld als Ersatzleistung ansehen, daher bekommst du das an Geld, was du vorher an ALG 1 bekommen hast.

Ich weiß nur noch nicht was ich machen soll, wenn die 8 Wochen nach der Geburt vorbei sind. Arbeiten kann ich auf keinen Fall, da ich keine Möglichkeit habe, dass mein Kind betreut wird, mein Freund geht ja auch arbeiten. Ich denke ich muss dann für mich Harz 4 beantragen.
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