Mütter- und Schwangerenforum

Was beantrage ich nach dem Elterngeld...

22.03.2009 18:57
wenn ich noch in einem Arbeitsverhältnis stehe und quasi für die Elternzeit mit 36 Monaten freigestellt bin???

Kurz ins Detail... mein Elterngeld endet im August diesen Jahres, wohne alleine, nicht mit meinem Freund, dem Vater von Pia zusammen. Wollen wir noch nicht. Nun gut, jetzt stellt sich mir die Frage, beantrage ich dann ALGI oder direkt HartzVI? ich mein ich bin ja angestellt und nicht arbeitslos. Denn ich bin nicht sonderlich scharf darauf das mein Freund für mich Unterhalt bezahlt. Für unsere Tochter überweist er jeden Monat Geld, aber ICH brauch das nicht unbedingt. Das wäre ja der Fall würde ich HartzVI beantragen. Oder doch erst ALGI??? und erst nach 12 Monaten HartzVI, wenn ich nicht bis dahin sogar ne Betreuung für Pia habe und ich wieder arbeiten kann... Kennt hier jemand diese Situation?

Wäre über einige Infos mal sehr dankbar!!!
butterfly1987w
18602 Beiträge
22.03.2009 18:59
mal ne frage: ihr habt ein kind aber zusammenziehen wollt ihr noch nicht? finde ein kind is ein größerer schritt in ner beziehung als zusammen zu ziehen.

ich weiß nich ob du alg1 bekommen würdest denn du bist ja wie gesagt nich arbeitslos. aber hartz4 würde schon gehen, bloß ob du gleich ins hartz rutschst weiß ich nich. kann ich mir nich vorstellen. frag doch einfach auf dem amt nach.
-lies-chen-
14894 Beiträge
22.03.2009 19:10
genau über diese situation hab ich mir auch schon gedanken gemacht ich hab morgen mit meinen schatz nen beratungstermin bei pro familia um solche fragen zu klären
danach kann ich dir bescheid sagen
sabrinas28883
3512 Beiträge
22.03.2009 19:11
Also Alg I bekommst du nicht da du ja erstens nicht arbeitslos bist und ja den Arbeitsmarkt auch nicht zur Verfügung stehst, da du ja noch keine Betreunug hast
mami0609
8503 Beiträge
22.03.2009 19:12
normalerweise arbeitslosengeld...musst allerdings (so war es bei mir) erstmal kündigen, da du ja wegen betreuung der kleinen nicht arbeiten kannst.....und nach einem jahr musst du dann mal mit denen reden...aber das arbeitsamt hilft dir da....
finniepuh
1707 Beiträge
22.03.2009 19:49
Wie wär´s mit arbeiten gehen?
Müssen ja schließlich alle Mütter, wo sonst das Geld nicht reicht... (Und die würden auch lieber selbst auf ihre Kinder aufpassen, aber was nicht geht, geht eben nicht)
Tiffylein
13485 Beiträge
22.03.2009 19:55
du bekommst weder alg I noch hartz IV, weil du im beschäftigungsverhältnis stehst.
du musst dann entweder arbeiten gehen, oder kündigen. wenn du kündigst hast du anspruch auf alg I oder hartz IV, eigentlich ziemlich egal. ABER: die werden deinen partner dann anschreiben, der MUSS dann unterhalt für dich zahlen, wenn du sagst du willst das nicht, bekommst du von denen auch nichts.

was du beantragen kannst ist wohngeld. das wars dann aber auch schon. und ob du das kriegst ist fraglich

22.03.2009 19:57
Zitat von Tiffylein:

du bekommst weder alg I noch hartz IV, weil du im beschäftigungsverhältnis stehst.
du musst dann entweder arbeiten gehen, oder kündigen. wenn du kündigst hast du anspruch auf alg I oder hartz IV, eigentlich ziemlich egal. ABER: die werden deinen partner dann anschreiben, der MUSS dann unterhalt für dich zahlen, wenn du sagst du willst das nicht, bekommst du von denen auch nichts.

was du beantragen kannst ist wohngeld. das wars dann aber auch schon. und ob du das kriegst ist fraglich



aber wenn sie selber kündigt dann wird sie doch erst glaube 3Monate gesperrt und bekommt auch nix,oder??
finniepuh
1707 Beiträge
22.03.2009 20:02
Zitat von Elli_Pirelli:

Zitat von Tiffylein:

du bekommst weder alg I noch hartz IV, weil du im beschäftigungsverhältnis stehst.
du musst dann entweder arbeiten gehen, oder kündigen. wenn du kündigst hast du anspruch auf alg I oder hartz IV, eigentlich ziemlich egal. ABER: die werden deinen partner dann anschreiben, der MUSS dann unterhalt für dich zahlen, wenn du sagst du willst das nicht, bekommst du von denen auch nichts.

was du beantragen kannst ist wohngeld. das wars dann aber auch schon. und ob du das kriegst ist fraglich



aber wenn sie selber kündigt dann wird sie doch erst glaube 3Monate gesperrt und bekommt auch nix,oder??

Richtig!
Und wer nen Job FREIWILLIG kündigt, wär ja schön blöd... Is ja leider so heutzutage

Da muss sie wohl zu ihrem Freund ziehen, denn wenn der zahlen kann, warum soll denn der Staat aufkommen?
Eshadwyn
4915 Beiträge
22.03.2009 20:27
Also, ich hatte am Freitag ein Gespräch bei einer Schwangeren-Sozial-Beratungsstelle. Die haben mir gesagt, dass mir in der Elternzeit ALGII zusteht, trotzdem ich ja immernoch angestellt bin.
Allerdings zusätzlich zum Elterngeld. Ist es denn ein Unterschied, ob ich EG bekomme oder das schon ausgelaufen ist?
Wäre für mich auch interessant, da ich mir das EG dann halbiert für 24 Monate auszahlen lassen würde.
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