Mütter- und Schwangerenforum

während Elternzeit arbeiten

Laraliii
2421 Beiträge
28.04.2015 10:20
Hallo Mädels

Ich habe zwei Jahre Elternzeit genommen. Jetzt habe ich überlegt im zweiten Jahr wieder arbeiten zu gehen. Da eine Verkürzung der Elternzeit ja nur in gewissen Fällen machbar ist (und keiner davon auf mich zutrifft), dachte ich an die 30-Stunden-Option.
Jetzt habe ich einige Fragen und ich mag nicht unvorbereitet ein Gespräch mit meinem Arbeitgeber suchen

Alsooooo
Zunächst habe ich mal unser aller Freund Google danach befragt, wie das ist wenn das Elterngeld zwei Jahre ausgezahlt wird. Google konnte mich beruhigen und meinte, dass ich im zweiten Jahr nichts davon abgezogen bekomme. Das ist ja schon mal super

1. Wisst ihr wie das mit dem Arbeitgeber ist? Ist er denn verpflichtet mich arbeiten zu lassen oder kann er dies verweigern?

2. Und wie ist das mit meiner jetzigen Stelle? Ich habe einen befristeten Vertrag mit 40 Stunden und wollte ursprünglich nach den zwei Jahren wieder Vollzeit arbeiten (der Vertrag geht bis 2017).
Bekomme ich dann einen neuen Vertrag und der alte wird aufgehoben oder wie läuft das?
Es ist ja auch Ersatz für mich da...bekommt sie dann meinen Vertrag oder kann ich später tatsächlich wieder auf die alte Stelle zurück?
Hierzu muss ich kurz erklären, dass ich eigentlich auch eine Vetretung für eine Frau in Elternzeit bin. Und ich weiß, dass sie nicht mehr auf diese Vollzeitstelle zurück will. D.h. wenn sie eine andere Stelle mit weniger Stunden bekäme würde ich ihre unbefristete Stelle übernehmen.
Deshalb nun die Frage ob ich, wenn ich einen neuen Vetrag über bspw 30 Stunden hätte, wieder in den alten Vetrag zurück kann? Wahrscheinlich nicht oder?
(Gut, das wäre dann zwar kein Beinbruch, da ich mich intern jederzeit umbewerben kann, aber eine unbefristete Stelle in sicherer Aussicht ist schon was gutes...)

3. Was ist wenn der Arbeitgeber zur Zeit keine Stelle mit (bis zu) 30 Stunden für mich hat? Kann ich dann einfach woanders arbeiten oder bin ich dann gezwungen zu kündigen? Man muss doch auch wenn man einen Nebenjob hat den Arbeitgeber davon in Kenntnis setzen, stimmts? Und er kann einem das ja auch verweigern?

4. Was wäre denn (das wäre zwar die allerletzte Option, aber ich frage mal aus Interesse, falls es dazu käme), wenn ich mich während der Elternzeit umbewerben würde? Also, wenn ich bei meinem jetzigen Arbeitgeber kündigen würde (was ich nur sehr ungern tun würde), und mir eine neue Stelle suchen würde....Gilt dann die Elternzeit weiterhin oder wird die dann unterbrochen?

Ich hoffe ich habe meine Fragen nicht allzu verwirrend formuliert
Vielen Dank schon mal im Voraus
-Brünni88
23365 Beiträge
28.04.2015 10:25
ich hatte 3 jahre elternzeit genommen aber da wir ungeplante schwierigkeiten hatten habe ich meinen arbeitgeber gefragt, als jana 8 monate alt war ob ich nach ihrem 1. geburtstag wieder 80-100 std im monat arbeiten kommen darf. er konnte mir lediglich 70 std anbieten, aber besser als nix. denn wenn das vorher nicht geklärt worden ist MUSS er dich nicht vorher zurück nehmen.

zu nem anderen arbeitgeber kannst du mit zustimmung von deinem chef. in den meißten fällen haben die nix dagegen außer du würdest zur konkurezn gehen, ist ja logisch

nach der elternzeit muss er dir deine alte stelle oder eine vergleichbare mit selbigen gehalt wie vor der elternzeit bereit stellen. ich wolte nicht mehr vollzeit, gehe nun 130 std im monat und das war für ihn auch einwandfrei

ich hoffe ich konnte ein bisschen helfen
-Brünni88
23365 Beiträge
28.04.2015 10:26
ach, wenn du dich wärend der elternzeit umbewirbst würde ich erst kündigen wenn du sicher was neues hast. wobei sowas natürlich immer ein rieiko ist denn nur die wenigsten stellen sofort fest ein. wäre dann sehr blöd wenn du nach nem befristeten vertrag komplett ohne arbeit bist
Laraliii
2421 Beiträge
28.04.2015 10:44
Ah ok. Das heißt ich hätte meine alte Stelle dann noch sicher. Das ist schon mal gut zu wissen
-Brünni88
23365 Beiträge
28.04.2015 10:45
Zitat von Laraliii:

Ah ok. Das heißt ich hätte meine alte Stelle dann noch sicher. Das ist schon mal gut zu wissen


wärend du dich bewirbst, ja. aber wenn dein chef wind davon kriegt wird er wohl nicht erfreut drüber sein. meiner wäre zu mindest enttäuscht
Laraliii
2421 Beiträge
28.04.2015 10:47
Zitat von -Brünni88:

Zitat von Laraliii:

Ah ok. Das heißt ich hätte meine alte Stelle dann noch sicher. Das ist schon mal gut zu wissen


wärend du dich bewirbst, ja. aber wenn dein chef wind davon kriegt wird er wohl nicht erfreut drüber sein. meiner wäre zu mindest enttäuscht


Naja eigentlich will ich mich ja nicht umbewerben aber man weiß ja nie, was die Zukunft so bringt
28.04.2015 10:49
Hab jetzt nicht mehr alles im kopf, habe aber gerade alles durch mit arbeiten gehen während der elternzeit. Zu dem punkt ob du dann nach der elternzeit auch "nur" den 30 stunden job hast das liegt an dir und deinem Ag, und zwar liegt es daran ob du deinen vertrag dauerhaft änderst oder dir nur einen änderungsvertrag für die elternzeit geben lässt. Naja zu dem rest weiß ich nicht viel, da ich in einem riesen betrieb arbeite und sie mich angefleht haben arbeiten zu kommen.
28.04.2015 11:31
Fakt ist:
Du hast nur Anspruch auf die gleiche Stundenzahl und den Einstieg zum genannten Tag.

Ich würde dem AG sagen, dass du schon vorher arbeiten möchtest ... und auch wie viele Stunden. Es obliegt seinem Wohlwollen, ob er auf deine Wünsche eingeht.

Wenn du nicht wie vereinbart arbeiten möchtest/kannst, musst du kündigen.
nuffi79
718 Beiträge
28.04.2015 12:09
Aber dieses "wenn aber haette theoretische gedenke" bringt dich doch im endefekt nicht wirklich weiter. Ich faend es viel einfacher mal auf arbeit die lieben kollegen besuchen mit oder ohne nachwuchs und dann mal beim chef nach fragen... dann weiss man zumindest schon mal wie der dazu steht oder ob du dich eh neu bewerben solltest bzw er vorerst keine verwendung hat aber nach der elternzeit dann koennte man ja auch nen nebenjob suchen fuer den uebergang.... aber in jedem fall haengt doch das vorgehen vom arbeitgeber ab wie der zur hauptfrage steht..
LoisLane
4828 Beiträge
28.04.2015 17:55
Hallo.

Ich denke, es wird überall anders gehandhabt.
Ich arbeite in einem Großkonzern - mir hat man beim ersten Kind gesagt, sie müssen mich zurücknehmen wenn ich in der Elternzeit arbeiten will.
Ich hatte 2,5 Jahre genommen und bin dann nach 1 Jahr mit 27h/ Woche wieder eingestiegen.
Jetzt läuft meine Elternzeit aus und ich hätte jetzt die Option wieder auf 100 Prozent aufzustocken.
Mir müssen sie aber auch aufgrund des Teilzeit- und Befristungsgesetzes eine Teilzeitstelle geben. Ich arbeite jetzt genau so weiter wie in der Elternzeit.

Weiß aber noch nicht, wie ich es diesmal mache (aktuell schwanger).
Mein neuer Festvertrag sind ja jetzt "nur" noch 27 h ....

Aber red doch einfach mal mit dem Chef, sag was du die vorstellst und frag, was gerade gehen würde.
Je nachdem was du tust stimmt er sonst bestimmt auch zu, wenn du in Elternzeit bei ner anderen Firma arbeitest - es sei denn, es gibt Interessenkonflikte.
28.04.2015 19:41
Ich habe 3 Jahre beantragt, aber auch nur, weil ich klar war das icu nach nem Jahr wieder arbeite aber nicht vollzeit. Der Arbeitgeber muss einen nicht nehmen in Teilzeit während der Elternzeit. Du könntest aber auch woanders arbeiten gehen, brauchst aber seine Erlaubnis. Ich habe dies vor dem mutterschutz geregelt und war auch ständig in Kontakt mit meinem büro, bin nach nem halben Jahr bereits 1x die Woche 4 Stunden arbeiten gegangen. Jetzt gehe ich 3x 4 Stunden und habe das schriftlich festgelegt. Die elternzeit bleibt jedoch unberührt und das Verhältnis ruht, ich arbeite unter einer neuen personalnummer.
Laraliii
2421 Beiträge
28.04.2015 20:57
Sorry, komme erst jetzt zum antworten.
Ja also ich habe heute mittag angerufen und gefragt. Er (der, der für die Elternzeit und so weiter zuständig ist) meinte er schaut sich noch mal alle Unterlagen an zum Thema Teilzeit während der Elternzeit und ruft mich dann zurück. Bin ich ja ma gespannt.
Falls es nicht geht frage ich ihn ob ich woanders arbeiten "darf", also ob er einverstanden is, aber ich hoffe ja, dass es eine Stelle mit weniger Stunden gibt.
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