Verzwickte Steuerfrage bitte helft mir
23.08.2008 17:48
Hi Mädels,
mein Freund wurde heuer geschieden. Seine Exfrau ist 2007 ausgezogen. Jetzt hat sie Ihre Steuererklärung abgegeben für die getrennte Veranlagung und nachdem ihr unser Anwalt dies angeraten hat die Steuererklärung von meinem Freund mit Zusammenveranlagung unterschrieben. Demnach hat sie ja zugestimmt, dass sie zusammen veranlagt werden.
Jetzt hat mein freund eine Nachzahlung von 3.500,00 per bescheid heute erhalten.
Hilfe woher nehmen.
Kennt sich jemand aus bei Scheidungen und Steuererklärungen.
Normal müsste doch ihr Bescheid mit der getrennten aufgehoben werden und ein neuer mit Zusammenveranlagung ergehen oder?
mein Freund wurde heuer geschieden. Seine Exfrau ist 2007 ausgezogen. Jetzt hat sie Ihre Steuererklärung abgegeben für die getrennte Veranlagung und nachdem ihr unser Anwalt dies angeraten hat die Steuererklärung von meinem Freund mit Zusammenveranlagung unterschrieben. Demnach hat sie ja zugestimmt, dass sie zusammen veranlagt werden.
Jetzt hat mein freund eine Nachzahlung von 3.500,00 per bescheid heute erhalten.
Hilfe woher nehmen.
Kennt sich jemand aus bei Scheidungen und Steuererklärungen.
Normal müsste doch ihr Bescheid mit der getrennten aufgehoben werden und ein neuer mit Zusammenveranlagung ergehen oder?
23.08.2008 22:13
Für das Jahr 2007 ist es sinnvoll eine Zusammenveranlagung zu machen, da für das ganze Jahr die bis dahin bestandende Steuerklasse noch zählt. Ab 1.1.2008 muss dein Freund die Steuerklasse auf 1 ändern lassen, da er von seiner NochEhefrau getrennt lebt. Für 2008 kann er ja dann die Steuererklärung mit getrennter Veranlagung machen.
Wenn er Unterhalt für seine Ex zahlen musste, dann kann er den steuerlich geltend machen. Dafür gibt es extra die Anlage U. Die muss seine Ex ihre Zustimmung geben und mit unterschreiben. Diese Anlage muss nur einmalig abgegeben werden und gilt bis auf Widerruf.
Wenn er Unterhalt für seine Ex zahlen musste, dann kann er den steuerlich geltend machen. Dafür gibt es extra die Anlage U. Die muss seine Ex ihre Zustimmung geben und mit unterschreiben. Diese Anlage muss nur einmalig abgegeben werden und gilt bis auf Widerruf.
24.08.2008 10:13
ja das wissen wir schon auch aber sie hat schon die getrennte gemacht und nachträglich die zusammen unterschrieben und jetzt wurde er einzeln veranlagt. Bin mal gespannt was morgen beim FA raus kommt
24.08.2008 11:28
Gegen den Steuerbescheid müsst ihr erstmal Widerspruch einlegen. Ich weiß nur nicht genau, ob ihr dann nochmal eine Erklärung mit Zusammenveranlagung einreichen könnt. Frag am besten mal nach.
- Dieses Thema wurde 0 mal gemerkt