Verzwickte Situation
22.09.2009 11:22
Hallo an alle
Folgende Situation: Ich lebe schon länger als 3 jahre bei jemandem als Untermieter. Dieses Jahr ist uns nun eine Dummheit passiert, aus der nun ein Kind entstand (ende Dez. geburt)
Also Im Klartext: Einmal Sex...
Hatte im Juli wieder Sozial hilfe beantragt wegen der schwangerschaft und auch genehmigt bekommen (natürlich mit Erklärung das wir keine Eheähnliche Gemeinschaft usw).
Jetzt will das Amt natürlich den KV wissen, der ja nun mein Vermieter ist. Nun habe ich Angst, das die mir bzw ihm und mir eine Beziehung unterstellen und ihre Zahlungen zurückverlangen.
Dazu ist folgendes zu sagen: Wir führen keinerlei Beziehung (ausser eben vermieter-untermieter), es war nur einmal eben dieser *One Night Stand* (Fehler, aber es ist nunmal passiert)
Er ist in einer Beziehung, ich nicht. Auch habe ich schon frech die Kündigung für das Untermietverhältnis bekommen. Er meinte, ich solle Vater unbekannt angeben, was ich strikt verneine, weil es Betrug wäre.
Meine Frage: Wie mache ich diese Sache dem Amt nur begreiflich? Glauben tun die einem eh nichts, sowie man länger als 1 jahr in einer WG lebt und er ja nun auch noch der KV ist
Über sinnvolle Antworten freue ich mich
liebe Grüsse
Folgende Situation: Ich lebe schon länger als 3 jahre bei jemandem als Untermieter. Dieses Jahr ist uns nun eine Dummheit passiert, aus der nun ein Kind entstand (ende Dez. geburt)
Also Im Klartext: Einmal Sex...
Hatte im Juli wieder Sozial hilfe beantragt wegen der schwangerschaft und auch genehmigt bekommen (natürlich mit Erklärung das wir keine Eheähnliche Gemeinschaft usw).
Jetzt will das Amt natürlich den KV wissen, der ja nun mein Vermieter ist. Nun habe ich Angst, das die mir bzw ihm und mir eine Beziehung unterstellen und ihre Zahlungen zurückverlangen.
Dazu ist folgendes zu sagen: Wir führen keinerlei Beziehung (ausser eben vermieter-untermieter), es war nur einmal eben dieser *One Night Stand* (Fehler, aber es ist nunmal passiert)
Er ist in einer Beziehung, ich nicht. Auch habe ich schon frech die Kündigung für das Untermietverhältnis bekommen. Er meinte, ich solle Vater unbekannt angeben, was ich strikt verneine, weil es Betrug wäre.
Meine Frage: Wie mache ich diese Sache dem Amt nur begreiflich? Glauben tun die einem eh nichts, sowie man länger als 1 jahr in einer WG lebt und er ja nun auch noch der KV ist
Über sinnvolle Antworten freue ich mich
liebe Grüsse
22.09.2009 11:27
sag doch einfach,das der Vater unbekannt ist. Es war ein One-Night-Stand und du kannst dich nur an den Vornamen erinnern...
22.09.2009 11:29
wenn er dir den mietvertrag schon gekündigt hat, brauchst du dir doch keine kopf machen. er will ja nur nicht zur rechenschaft gezogen werden. ich würde den namen angeben.
22.09.2009 11:31
Nein genau das wäre ja Betrug, wenn ich unbekannt angebe.
Ausserdem ist er ja nun auch unterhaltspflichtig. Mir gehts halt darum, das mir das Amt nich irgendwas unterstellt, was nicht ist.
Vielleicht hatte ja hier schon jemand ähnliche Erfahrungen. Mache mir da echt Sorgen
Ausserdem ist er ja nun auch unterhaltspflichtig. Mir gehts halt darum, das mir das Amt nich irgendwas unterstellt, was nicht ist.
Vielleicht hatte ja hier schon jemand ähnliche Erfahrungen. Mache mir da echt Sorgen
22.09.2009 11:33
Ja ich suche grad schon fleissig eine kleine Wohnung, da mein Zimmer nur 15² hat und dieses Untermietverhältnis auch so oder nicht mahr tragbar wäre und ich ausserdem so garnicht mehr auch hier leben will.
22.09.2009 11:34
Zitat von ladydana79:
ganz normal angeben die prüfen das.
würd ich auch machen
22.09.2009 11:34
Hmm, das liest sich ja nicht so toll.
Aber auch wenn ich in dieser Hinsicht noch keine richtigen Erfahrungen hab, hab ich doch einiges gelesen.
Also: Wenn du das so, wie du es hier beschrieben hast, dem Amt erklärst, sofern die das überhaupt wissen wollen, dann sollte das schon glaubwürdig sein. Und ich bin sicher, das ein ONS auch für die Mitarbeiter beim Amt nix unbekanntes ist.
Fakt ist, das du ein Kind bekommst, und nun eine Kündigung in den Händen hälst. Du hast also Anspruch auf ein Dach über dem Kopf. Das wirst du auch bekommen.
Und zu deinem vermieter kann ich nur sagen: Gib ihn als KV an, denn das ist nun mal Tatsache. Wer sich auf einen ONS einlässt, der muss entweder vorher Klarheit schaffen (Verhütung) oder mit den Konsequenzen leben. Scheinbar war er ja mit allem einverstanden. Du wirst jetzt Mama, hast Verantwortung usw. Musst dich kümmern. Und er??? Ich würde den schön mit ins Boot holen.
Aber auch wenn ich in dieser Hinsicht noch keine richtigen Erfahrungen hab, hab ich doch einiges gelesen.
Also: Wenn du das so, wie du es hier beschrieben hast, dem Amt erklärst, sofern die das überhaupt wissen wollen, dann sollte das schon glaubwürdig sein. Und ich bin sicher, das ein ONS auch für die Mitarbeiter beim Amt nix unbekanntes ist.
Fakt ist, das du ein Kind bekommst, und nun eine Kündigung in den Händen hälst. Du hast also Anspruch auf ein Dach über dem Kopf. Das wirst du auch bekommen.
Und zu deinem vermieter kann ich nur sagen: Gib ihn als KV an, denn das ist nun mal Tatsache. Wer sich auf einen ONS einlässt, der muss entweder vorher Klarheit schaffen (Verhütung) oder mit den Konsequenzen leben. Scheinbar war er ja mit allem einverstanden. Du wirst jetzt Mama, hast Verantwortung usw. Musst dich kümmern. Und er??? Ich würde den schön mit ins Boot holen.
22.09.2009 11:36
Versteh des Problem irgendwie net Da du eh ausziehst, werden die kaum etwas sagen weil du mit ihm zusammen gewohnt hast. Ob ihr nun zusammen gewesen seid oder nicht ist egal - was zählt, ist das ihr jetzt getrennt seid!
Was der Vater will ist egal. Er muss dafür gerade stehen. Mach dich bloß net wegen dem des Betruges schudlig...geht garnet
Was der Vater will ist egal. Er muss dafür gerade stehen. Mach dich bloß net wegen dem des Betruges schudlig...geht garnet
22.09.2009 11:39
Ja Betrug kommt für mich auch nicht in Frage.
Vielen Dank erstmal für eure Antworten.
Vielen Dank erstmal für eure Antworten.
22.09.2009 11:44
Zitat von Proetto:
Versteh des Problem irgendwie net Da du eh ausziehst, werden die kaum etwas sagen weil du mit ihm zusammen gewohnt hast. Ob ihr nun zusammen gewesen seid oder nicht ist egal - was zählt, ist das ihr jetzt getrennt seid!
Da kennst du unser Amt hier schlecht, ich hatte schon immer Probleme deswegen, weil es hiess wir wären eine Bedarfsgemeinschaft und dieses ganze pipapo mit widerspruch und hin und her. Ohne Gründe wurde das damals abgewiesen, ohne das jmd mal in der Wohnung war um sich mal umzuschauen. Damals waren mir Rechte noch nicht wirklich so bekannt, da das Amt ja Beweispflichtig auch ist.
Und nun halt das mit dem Kind.... das wird mit dem Amt doch wieder Stress pur
22.09.2009 16:34
Ich würde ihn mit vollem namen dem amt melden, er ist ja schließlich auch unterhaltspflichtig... und wenn ich mich nicht irre sind die in der beweispflicht!
22.09.2009 16:37
Würd ich auch so machen..er ist halt nunmal der Vater..also gib ihn auch an...hinterher bekommst du den Ärger..außerdem muss er Unterhalt zahlen...wieso Rücksicht nehmen...guckmal wie der sich benimmt...geht ja mal gar nicht!
22.09.2009 19:23
Zitat von Bluemoon78:
Zitat von Proetto:
Versteh des Problem irgendwie net Da du eh ausziehst, werden die kaum etwas sagen weil du mit ihm zusammen gewohnt hast. Ob ihr nun zusammen gewesen seid oder nicht ist egal - was zählt, ist das ihr jetzt getrennt seid!
Da kennst du unser Amt hier schlecht, ich hatte schon immer Probleme deswegen, weil es hiess wir wären eine Bedarfsgemeinschaft und dieses ganze pipapo mit widerspruch und hin und her. Ohne Gründe wurde das damals abgewiesen, ohne das jmd mal in der Wohnung war um sich mal umzuschauen. Damals waren mir Rechte noch nicht wirklich so bekannt, da das Amt ja Beweispflichtig auch ist.
Und nun halt das mit dem Kind.... das wird mit dem Amt doch wieder Stress pur
Du willst aber doch nicht nachträglich Geld, oder?! Also! Wenn du da nicht wohnst gibts keine Probleme. Da kann euer Amt nicht besonders gemein sein
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