Mütter- und Schwangerenforum

Verzweifelt, Trennung mit Kind, ich stehe vor dem nichts

Amecar14
3 Beiträge
01.05.2016 13:56
Hallo, ich werde mich demnächst von meinem Partner trennen, und werde ins Frauenhaus gehen vorübergehend. Ich wollte mal fragen, ob jmd Erfahrungen hat.
Momentan bekomme ich 220 Euro alg2 150 Euro Elterngeld und 190 Kindergeld. Miete wird nicht gezahlt, da mein noch Partner eigentlich arbeitet. Er ist aber jetzt im Krankengeld.
Ich habe keine andere Möglichkeit außer ein Frauenhaus und ich zerbreche mir den Kopf wie das alles funktionieren soll.
Von 500 Euro leben zu zweit, zuzüglich die ganzen Fixkosten? Das Kind ist 19 Monate alt.
Meine Sachen die sich hier in der Wohnung befinden bekomme ich nicht wieder, dass weiß ich.
Ich habe auch keinerlei Möbel nichts. Ich habe jetzt 19 Monate gewartet und stehe wieder an dem Punkt das ich nichts habe
Was habe ich für Möglichkeiten? Ich habe auch niemanden der mir sonst helfen kann irgendwie. Habe alles zurück gelassen, wegen dieser Beziehung!

Im Endeffekt stehe ich vor dem nichts

Ohne möbel, ohne Wohnung, alleine mit der kleinen

Wie hoch sind meine chancen auf eine erstausstattung (bisher noch keine möbel vom amt bekommen)
shelyra
69208 Beiträge
01.05.2016 14:03
als erstes würde ich dir den gang zu einer familienberatungsstelle (zb profamilia, awo, caritas...) empfehlen. die werden dir sicher helfen können.

wenn du dann eine wohnung hast, schau mal bei facebook vorbei. da gibt es ortsgruppen udn oft werden dort möbel verschenkt oder sehr günstig verkauft! in manchen städten gibt es auch ein sozialkaufhaus, dort kann man auch möbel für wenig geld bekommen.
MiramitLionel
7484 Beiträge
01.05.2016 14:10
Im Frauenhaus wird man dir helfen, eine Wohnung zu finden und dich auch beraten, wie du alles bezüglich Möbeln machen kannst. Es gibt genug Stiftungen, die helfen, eine Erstausstattung günstig zu erwerben und auch Geld wirst du hierfür bekommen.
Du stehst nicht allein da! In Deutschland muss auch niemand verhungern. Du wirst, auch wenn du dann eine WOhnung hast, ausreichend Geld für dich und dein Kind zur Verfügung haben.
Viel Glück!
Tamy210916
174 Beiträge
01.05.2016 15:05
Hey!

Eine Erstausstattung vom Amt steht dir einmalig zu. Wenn du bisher also keine bekommen hast, reicht ein formloser Antrag mit einer möglichst genauen Auflistung an Möbeln, die du brauchst.

Zitat:
Was wird im Rahmen der Erstausstattung übernommen?

Dazu zählt in der Regel immer die notwendige Wohnungsausstattung, wie beispielsweise die Möbel für die erste eigene Wohnung sowie Haushaltsgegenstände wie z.B. Kühlschrank, Herd oder Kochplatte, Waschmaschine, Bett und Bettwäsche, Handtücher, Leuchten, Geschirr, Töpfe und Besteck, Bügeleisen, Staubsauger etc. So ziemlich alles, was nötig ist, um einen eigenen Hausstand aufzubauen, wird mit Beihilfen im Rahmen der Erstausstattung für die Wohnung vom Jobcenter übernommen.

- http://www.hartziv.org/erstausstattung-bei-hartz-i v.html


Dazu gehört auch eine Erstausstattung für das Kind.

Auf der Seite stehen alle Infos dazu verständlich und übersichtlich aufgelistet.

Als kleinen Tipp würde ich noch anfügen, dass Jobcenter angehalten sind, Geld zu sparen. Du hast aber ein Recht auf finanzielle Hilfe und eben diese Erstausstattungen, also beharre da ruhig drauf.

Ich drücke euch beiden die Daumen und wünsche euch alles Gute
mellemaus2010
2101 Beiträge
01.05.2016 17:27
Erstausstattung wird sie nicht erhalten, da sie keinen Anspruch drauf hat. Da sie nicht mehr im Elternhaus wohnt.
Das einzige was sie Glück haben könnte fürs Kind vielleicht was, aber viel Hoffnungen mache ich da leider nicht.
Ich stand vor jahren, an dem selben Punkt. Und habe für Möbel, etc nix bekommen.
Nina_Nekro
25217 Beiträge
01.05.2016 17:33
Zitat von mellemaus2010:

Erstausstattung wird sie nicht erhalten, da sie keinen Anspruch drauf hat. Da sie nicht mehr im Elternhaus wohnt.
Das einzige was sie Glück haben könnte fürs Kind vielleicht was, aber viel Hoffnungen mache ich da leider nicht.
Ich stand vor jahren, an dem selben Punkt. Und habe für Möbel, etc nix bekommen.


Das ist Blödsinn.
Wenn sie Hartz 4 bezieht, kann sie selbstverständlich Erstaustattung beantragen!
Amecar14
3 Beiträge
01.05.2016 17:36
Leider habe ich so etwas ähnliches auch gelesen, genau darum habe ich auch so riesen Angst, diesen Schritt zu gehen. Aber es funktioniert nicht mehr, dieser psychische Druck ist weder gut für mich noch für die kleine.

Ich habe zwar durch eure Antworten wieder Hoffnung, aber immer noch enorme Angst.

In dem Link wurde beschrieben, dass oftmals die Einrichtung bezahlt wird, im Fall einer Trennung
Nina_Nekro
25217 Beiträge
01.05.2016 17:39
Zitat von Amecar14:

Leider habe ich so etwas ähnliches auch gelesen, genau darum habe ich auch so riesen Angst, diesen Schritt zu gehen. Aber es funktioniert nicht mehr, dieser psychische Druck ist weder gut für mich noch für die kleine.

Ich habe zwar durch eure Antworten wieder Hoffnung, aber immer noch enorme Angst.

In dem Link wurde beschrieben, dass oftmals die Einrichtung bezahlt wird, im Fall einer Trennung


Du brauchst keine Angst zu haben.
Dir steht nach einer Trennung eine Erstaustattung zu.
Im Frauenhaus wird dir weitergeholfen. Ganz sicher auch bei der Antragsstellung.
Tamy210916
174 Beiträge
01.05.2016 18:28
Egal wann Hartz IV beantragt wird, es steht jedem eine einmalige Erstausstattung zu.
Da kann keiner was dran stehen und sollten die versuchen, diese Schiene zu fahren, sollte man immer nach einem anderen Sachbearbeiter oder sogar dem Vorgesetzten fragen. Das meinte ich mit "angehalten zum Geld sparen".

Aber wie bereits gesagt werden dir die Mitarbeiter im Frauenhaus helfen.
Auf die Aussagen eines Mitarbeiters im Jobcenter kann man sich leider nie verlassen. Das habe ich selbst schon oft genug erfahren müssen und jetzt auch wieder.

Du schaffst das und du bist nie alleine.
Amecar14
3 Beiträge
01.05.2016 19:11
Ihr lieben, danke für eure zahlreichen Antworten

Ihr gebt mir echt Hoffnung, mit dem was ihr schreibt. Ich werde definitiv eine Rückmeldung hinterlassen, sobald ich mehr weiß

Falls ihr noch Tipps habt, bin ich für alles dankbar
Nina_Nekro
25217 Beiträge
01.05.2016 20:06
Zitat von Amecar14:

Ihr lieben, danke für eure zahlreichen Antworten

Ihr gebt mir echt Hoffnung, mit dem was ihr schreibt. Ich werde definitiv eine Rückmeldung hinterlassen, sobald ich mehr weiß

Falls ihr noch Tipps habt, bin ich für alles dankbar


Ich drücke die Daumen für die erste Zeit, denn die wird hart werden. Aber ich garantiere dir, dass es der richtige Weg ist und du dann auch wieder glücklich sein wirst.
sushimum
10504 Beiträge
02.05.2016 06:34
Das ist so nicht richtig. Wenn sie selber keine Möbel hat dann wird sie dafür geld erhalten. Ja es kann gut sein das das amt nicht dafür aufkommen will und sie abweist aber dann muss sie einspruch erheben. Das amt macht es sich teilweise auch einfach und lehnt generell so ausnahmefälle oft ab, aber meist wird nach dem eingang vom einspruch sofort gezahlt.
Auch finanziell stehst du anders da als alleinerziehende mutter, wenn kein weiteres einkommen bezogen wird, wirst du auch geld für die whg erhalten. Wichtig ist dabei das du dann erst dir absegnen lässt das die Wohnung bewilligt werden würde, wenn du eine in Aussicht hast, bevor du den mietvertrag unterschreibst.
Ich wünsche euch viel glück.
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