Mütter- und Schwangerenforum

Verfallen Überstunden und Urlaub bis nach der Elternzeit?

Ela26
147 Beiträge
17.12.2015 23:46
Hallo ihr Lieben,

ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Vielleicht war jemand schon in der gleichen Situation.

Ich fange ab Januar wieder bei meinem alten Arbeitgeber an.
Ich hatte 5 Jahre Elterzeit. 2 Jahre für meine Tochter, 3 Jahre für meinen Sohn.
Jetzt fang ich wieder arbeiten an und nun stellt sich mir die Frage ob ich die Überstunden sowie den Resturlaub den ich noch von damals habe, mittlerweile verfallen ist? Damals konnte ich mir die Übersunden und auch den Resturlaub nicht mehr nehmen, da ich sofortiges Beschäftigungsverbot hatte.
Mir wurden die Überstunden und auch der Resturlaub nicht ausbezahlt. Auch wurde keine Vereinbarung darüber getroffen wie es nach der Elternzeit damit weitergeht.
Ab Januar arbeite ich nicht mehr, wie damals als Vollzeitangestellte sonder nur noch Teilzeit, aufgrund meiner Kinder.
In meinem neuen Arbeitsvertrag steht drin das die Betriebszugehörtigkeit in vollem Umfang seit meinem ersten Tag von damals, anerkannt wird.

Hab ich also noch Anspruch auf meine Überstunden sowie Resturlaub?

Wisst ihr wo man sich da erkundigen kann?

Ich danke euch schonmal
sarah-joelle
663 Beiträge
18.12.2015 02:56
Hallo

Bei uns verfallen die Überstunden sowie Resturlaub im April nächstes Jahr,bei manchen Betrieben sogar mit dem neuen Jahr....am besten du frägst bei deinem Arbeitgeber,aber ich glaube du wirst da nach 5 Jahren keinen Anspruch mehr darauf haben
Schaf
12473 Beiträge
18.12.2015 05:35
Nach der Elternzeit verfällt der Urlaub nicht, weil Du ihn ja nicht nehmen konntest. Bei Überstunden bin ich mir nicht sicher.

Ich kam beide Male wieder und hatte ein prall gefülltes Überstunden-Konto.
Super_kind
1528 Beiträge
18.12.2015 05:39
Kein Verfall wegen mehrfacher Elternzeit

Aber bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Elternzeit in Anspruch nehmen, verfällt der Urlaubsanspruch nicht.

Wer wegen Elternzeit seinen Urlaubsanspruch, der vor der Elternzeit entstanden ist, nicht nehmen konnte, konnte diesen auch nach Beendigung der Elternzeit noch nehmen, obwohl der 31.3. des Folgejahres längst vorbei war. Der Urlaub muss im Kalenderjahr der Beendigung der Elternzeit oder im folgenden Jahr genommen werden. Dies ist in § 17 Abs. 2 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) geregelt.

Bisher verfiel der Urlaubsanspruch aber dann, wenn er auch nach Beendigung der Elternzeit wegen Wahrnehmung einer zweiten Elternzeit nicht genommen werden konnte.

Das Bundesarbeitsgericht hat im Urteil vom 20.5.2008 entschieden, dass entgegen der bisherigen Rechtsprechung der vor der ersten Elternzeit entstandene Urlaub nicht verfällt, wenn sich an die Elternzeit eine zweite Elternzeit anschließt und er deshalb nach Beendigung der ersten Elternzeit nicht genommen werden konnte. Der Urlaubsanspruch bleibt also über viele Jahre erhalten und kann nach Beendigung der letzten Elternzeit noch genommen werden. Endet das Arbeitsverhältnis mit Ende letzten Elternzeit, ist der Urlaub abzugelten, also der entsprechende Urlaubslohn auszuzahlen.

Nach wie vor ist es aber so, dass während der Elternzeit kein Urlaubsanspruch entsteht. Der Jahresurlaub vor Beginn der Elternzeit ist entsprechend der Anzahl der Monate zu kürzen (§ 17 Abs. 1 BEEG). Dies gilt auch dann, wenn die Elternzeit nach dem 1.7. des Jahres beginnt, also im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses der volle Jahresurlaubsanspruch schon entstanden wäre (§ 4 und § 5 Bundesurlaubsgesetz).

Noch völlig unklar ist, für welche Zeit der Urlaubsanspruch rückwirkend verlangt werden kann. Arbeitgeber sollten daher Arbetnehmer, die lange krank sind, möglichst bald kündigen und für die Urlaubsabgeltungsansprüche in der Bilanz eine Rückstellung bilden. Arbeitnehmer sollten bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses (wegen Kündigung oder Rentenbezug) alle Urlaubsansprüche aus der Zeit der Arbeitsunfähigkeit - und sei es für 10 Jahre - geltend machen und unverzüglich einklagen.
-Brünni88
23365 Beiträge
18.12.2015 07:02
Meiner wurde vergessen auszubezahlen in der ersten ez und ich hatte dann im ersten jahr in 7 monaten arbeit 9 wochen urlaub.
Juliane2011
3648 Beiträge
18.12.2015 07:24
Guten Morgen.

Ich hab heute meinen letzten Tag und auch noch Urlaub für den Anspruch des Mutterschutzes. Da ich nicht alle Tage bis jetzt nehmen konnte, wurde mir gesagt, dass ich den Rest dann nehme wenn ich wieder da bin. Überstunden habe ich aktuell einwenig über 100, davon gehen noch ein paar ab, so dass ca. 80 über bleiben. Auszahlen ist aufgrund der Steuern immer blöd, daher bleiben diese auch einfach bis nach der Elternzeit stehen.

Allerdings kann ich mir vorstellen, dass es manche AG auch anders handhaben.
Ela26
147 Beiträge
18.12.2015 17:03
Okay, super vielen Dank euch allen.

Also dann kann ich eigentlich davon ausgehen das ich die Überstunden und Resturlaub anhängen darf.

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