Mütter- und Schwangerenforum

UVG Beantra´gen

03.03.2010 18:51
halloo

habe mal eine Frage zum Unterhaltsvorschuss

lebe ja seit der geburt meiner großen Tochter von ihrem papa getrennt - waren nicht verheiratet...

bis jetzt hat er unterhalt gezahlt zwar manchmal zu spät aber kam ...
doch jetzt hat er seit november nicht gezahlt ...

war dann im januar mal beim anwalt weil ich nicht unbedingt zum jugendamt laufen wollte und die hat dann mit ihm vereinbart weil er als estrichtleger in den wintermonaten wenig verdient hat das er am 1. März den laufenden unterhalt zahlt und den rückstand also nov - dez - jan und feb in 3 raten auch ab 1.märz

jetzt hat er wieder nicht gezahlt und ich bin den 5.monat ohne geld für gianna ...hab mir jetzt überlegt UVG zu beantragen nur meine freundin meint das bekomm ich nicht weil ich ja mit dem papa meiner kleinen tochter zusammen wohne ...

aber der unterhalt ist ja nicht für mich?!

kennt ihr euch da aus?
otti74
3178 Beiträge
03.03.2010 19:01
hallo...warum schreibste denn nochmal...hast doch erst vor ein paar minuten den gleichen thread aufgemacht ?!?!?

naja...also ich versteh das nicht ganz...du sagst du bist vom vater getrennt und wohnst noch mit ihm zusammen??? dann ist es ja eigentlich klar das du keinen unterhaltsvorschuss bekommst...finde ich jedenfalls...kann mich aber auch täuschen.

naja so genau kenne ich mich damit nicht aus.
da ich mit dem vater meines 1. kindes nicht zusammen wohne muss er zahlen...und ich würde auch unterhaltsvorschuss bekommen.

am besten rufst du mal beim amt an und fragst...

viel glück !!
03.03.2010 19:08
hab ich gerade auch gesehen ...dachte der erste wäre weg ... BLIND ...sorry

nee ich habe 2 kinder von 2 männern

mit dem ersten wohne ich nicht zusammen - daher muß er ja unterhalt zahlen

tut er aber jetzt nicht mehr - meine frage ist nur ob man unterhaltsvorschuss bekommt wenn man mit einem anderen mann zusammen wohnt - kenne mich nicht aus bekomme sonst nix vom amt nur jetzt immer auf unterhalt verzichten für die große will ich ja auch nicht wir haben ein haus gekuaft und das geld fehlt
otti74
3178 Beiträge
03.03.2010 19:12
aaaaaaaach sooooooooo....

also der erzeuger meines sohnes hat auch mal nicht gezahlt und die dame vom jugendamt hat mir direkt einen wisch für den unterhaltsvorschuss zugeschickt. eigentlich ist das ganz egal ob du mit jemandem zusammen wohnst...du muss ja deinen unterhalt bekommen...egal von wem...

ach wie ich solche typen hasse die einfach nicht zahlen und meinen sie kommen damit durch... ...ich hör lieber auf sonst meint man noch ich wär ein männerhasser...
bin ich nicht....grins...

also wie gesagt ruf doch mal beim jugendamt an und frag mal nach !!

glg
priiincess85
1303 Beiträge
03.03.2010 19:37
ich hab auch ne tochter von meinem ex.wohne jetzt mit meinem freund zusammen,mit dem ich mein 2. kind erwarte.kriege auch UVG für meine tochter,weil der vater nicht zahlt.du musst nur zum JA gehen,dann ist das kein problem.vor allem würde ich auch ne beistandschaft übers jugendamt beantragen,die klären das dann mit dem kindsvater für dich.dann dauerts garantiert nicht mehr lange bis er wieder von sich aus zahlt
otti74
3178 Beiträge
03.03.2010 19:41
Zitat von priiincess85:

ich hab auch ne tochter von meinem ex.wohne jetzt mit meinem freund zusammen,mit dem ich mein 2. kind erwarte.kriege auch UVG für meine tochter,weil der vater nicht zahlt.du musst nur zum JA gehen,dann ist das kein problem.vor allem würde ich auch ne beistandschaft übers jugendamt beantragen,die klären das dann mit dem kindsvater für dich.dann dauerts garantiert nicht mehr lange bis er wieder von sich aus zahlt


ne beistandschaft hab ich auch...bin ich vollstens mit zufrieden...sehr empfehlenswert...dann muss man sich wenigstens nicht selbst mit den erzeugern rum schlagen... )
priiincess85
1303 Beiträge
03.03.2010 19:47
Zitat von otti74:

Zitat von priiincess85:

ich hab auch ne tochter von meinem ex.wohne jetzt mit meinem freund zusammen,mit dem ich mein 2. kind erwarte.kriege auch UVG für meine tochter,weil der vater nicht zahlt.du musst nur zum JA gehen,dann ist das kein problem.vor allem würde ich auch ne beistandschaft übers jugendamt beantragen,die klären das dann mit dem kindsvater für dich.dann dauerts garantiert nicht mehr lange bis er wieder von sich aus zahlt


ne beistandschaft hab ich auch...bin ich vollstens mit zufrieden...sehr empfehlenswert...dann muss man sich wenigstens nicht selbst mit den erzeugern rum schlagen... )


ja genau,find ic auch voll super.ich musste vor gericht,weil der kindsvater abgestritten hat der vater zu sein.das hat alles das jugendamt gemacht.musste noch nicht mal zu gericht erscheinen.voll gut.und vor allem hab ich das so gemacht,dass der vater den unterhalt zuerst ans jugendamt bezahlt und die das dann auf mein konto überweisen.dann kann ich mir sicher sein,das geld auch zu kriegen.
otti74
3178 Beiträge
03.03.2010 19:58
Zitat von priiincess85:

Zitat von otti74:

Zitat von priiincess85:

ich hab auch ne tochter von meinem ex.wohne jetzt mit meinem freund zusammen,mit dem ich mein 2. kind erwarte.kriege auch UVG für meine tochter,weil der vater nicht zahlt.du musst nur zum JA gehen,dann ist das kein problem.vor allem würde ich auch ne beistandschaft übers jugendamt beantragen,die klären das dann mit dem kindsvater für dich.dann dauerts garantiert nicht mehr lange bis er wieder von sich aus zahlt


ne beistandschaft hab ich auch...bin ich vollstens mit zufrieden...sehr empfehlenswert...dann muss man sich wenigstens nicht selbst mit den erzeugern rum schlagen... )


ja genau,find ic auch voll super.ich musste vor gericht,weil der kindsvater abgestritten hat der vater zu sein.das hat alles das jugendamt gemacht.musste noch nicht mal zu gericht erscheinen.voll gut.und vor allem hab ich das so gemacht,dass der vater den unterhalt zuerst ans jugendamt bezahlt und die das dann auf mein konto überweisen.dann kann ich mir sicher sein,das geld auch zu kriegen.


so läuft das bei uns auch...der zahlt immer erst zum ende des monats...und hab heut erst das geld für februar bekommen...nachdem ich mit dem JA am 25. telefoniert hab und bescheid gegeben hab...hey und siehe da...heut wars da... ...vor allem darf er sich nix zu schulden kommen lassen...er hat ein insolvenz-verfahren laufen...und er muss den unterhalt zahlen sonst schneidet er sich ins eigene fleisch...naja so is dat...
03.03.2010 20:30
dann geh ich da morgen mal hin ... nur was ist denn mit dem differenz betrag ...

eigentlich muß er ja 225 euro zahlen und UVG ist nur 133 ???
priiincess85
1303 Beiträge
04.03.2010 07:45
Zitat von jenny2782:

dann geh ich da morgen mal hin ... nur was ist denn mit dem differenz betrag ...

eigentlich muß er ja 225 euro zahlen und UVG ist nur 133 ???


hm das ist dann der nachteil.wenn du zum jugendamt gehst,versuchen die den kindsvater anzuschreiben.er muss angeben,ob und wieviel er verdient.wenn er arbeitet,muss er auch die 225 euro bezahlen.arbeitet er nicht,bezahlt das jugendamt den UVG von 133 euro.er muss das dann irgendwann zurück zahlen.also so ist das bei mir.mein ex muss über 2000 euro ans JA zurückzahlen.
  • Dieses Thema wurde 0 mal gemerkt