Mütter- und Schwangerenforum

Urlaubsanspruch im Mutterschutz? Urlaub in EZ?

lilly555
11946 Beiträge
26.02.2014 11:29
Hallo Ihr lieben

Ich habe mal eine frage an euch.

Mein Arbeitgeber versucht mich gerade um meine Überstunden zu hinter gehen sowie meinen urlaubsanspruch zu drücken Es handelt sich um +60 Stunden die mir fehlen würden. Raus kam es nur weil ich fragte wie viel Urlaub ich nach der Elternzeit noch hätte und ob ich diesen direkt nach der EZ nehmen darf.
Leider hat es mein AG nicht so mit dem Gesetzt wie es mir scheint und macht seine eigenen regeln

Da ich mit pos. Test ins BV bin, konnte ich ja keinen nehmen. Ich habe im Jahr 24 Tage Urlaub. Bin am 20 Mai ins BV und hatte bis dahin keinen Urlaub genommen. Am 15.12.2013 bin ich in Muschu und am 22.1.14 kam mein kleiner.

lange rede kurzer Sinn, was steht mir nun an Urlaub zu? Laut meinem AG 23 Tage. Im Internet finde ich aber das man Urlaubsanspruch auch im Muschu hat. Da würden mir ja dann paar tage fehlen
Nun finde ich aber auch immer wieder, das der AG für jeden Monat Elternzeit mir Urlaub streichen darf!? Wie ist das gemeint, wie berechnet sich das? Kann mir das einer bitte erklären

Danke schon mal
Poca
43565 Beiträge
26.02.2014 12:26
ja, du hast kompletten Urlaubsanspruch für die 6 Wochen vor Geburt und 8 Wochen nach Geburt Mutterschutz
Mehi08
37089 Beiträge
26.02.2014 13:01
6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen danach im Muschu zählen voll.
Die Zeit die du das BV hättest zählt auch komplett.
Also da hast du Urlaubsanspruch und zählt so als wenn du gearbeitet hast.
lilly555
11946 Beiträge
26.02.2014 13:21
Danke euch und wie ist dieses abrechnen pro elternzeit monat gemeint? Wisst ihr das?
HollyH
5529 Beiträge
26.02.2014 13:29
Zitat von lilly555:

Hallo Ihr lieben

Ich habe mal eine frage an euch.

Mein Arbeitgeber versucht mich gerade um meine Überstunden zu hinter gehen sowie meinen urlaubsanspruch zu drücken Es handelt sich um +60 Stunden die mir fehlen würden. Raus kam es nur weil ich fragte wie viel Urlaub ich nach der Elternzeit noch hätte und ob ich diesen direkt nach der EZ nehmen darf.
Leider hat es mein AG nicht so mit dem Gesetzt wie es mir scheint und macht seine eigenen regeln

Da ich mit pos. Test ins BV bin, konnte ich ja keinen nehmen. Ich habe im Jahr 24 Tage Urlaub. Bin am 20 Mai ins BV und hatte bis dahin keinen Urlaub genommen. Am 15.12.2013 bin ich in Muschu und am 22.1.14 kam mein kleiner.

lange rede kurzer Sinn, was steht mir nun an Urlaub zu? Laut meinem AG 23 Tage. Im Internet finde ich aber das man Urlaubsanspruch auch im Muschu hat. Da würden mir ja dann paar tage fehlen
Nun finde ich aber auch immer wieder, das der AG für jeden Monat Elternzeit mir Urlaub streichen darf!? Wie ist das gemeint, wie berechnet sich das? Kann mir das einer bitte erklären

Danke schon mal


Das bedeutet nur, dass dein Jahresurlaub um die Elternzeitmonate gekürzt wird. Für 2013 hast du ja kompletten Urlaubsanspruch. Für 2014 ja eigentlich auch 24 Tage, aber für jeden vollen Monat Elternzeit wird dieser Anspruch eben gekürzt. Bis wann geht dein MuSchu? Mitte/Ende März etwa, ja? Für März hast du also noch vollen UA, auch wenn du Ende März schon in Elternzeit gehst.

Also 30 Tage Urlaub
Poca
43565 Beiträge
26.02.2014 13:29
Das weiß ich nicht.
Meines Erachtens hast du in der Elternzeit keinen Anspruch auf Urlaub.
Poca
43565 Beiträge
26.02.2014 13:32
Zitat von HollyH:

Zitat von lilly555:

Hallo Ihr lieben

Ich habe mal eine frage an euch.

Mein Arbeitgeber versucht mich gerade um meine Überstunden zu hinter gehen sowie meinen urlaubsanspruch zu drücken Es handelt sich um +60 Stunden die mir fehlen würden. Raus kam es nur weil ich fragte wie viel Urlaub ich nach der Elternzeit noch hätte und ob ich diesen direkt nach der EZ nehmen darf.
Leider hat es mein AG nicht so mit dem Gesetzt wie es mir scheint und macht seine eigenen regeln

Da ich mit pos. Test ins BV bin, konnte ich ja keinen nehmen. Ich habe im Jahr 24 Tage Urlaub. Bin am 20 Mai ins BV und hatte bis dahin keinen Urlaub genommen. Am 15.12.2013 bin ich in Muschu und am 22.1.14 kam mein kleiner.

lange rede kurzer Sinn, was steht mir nun an Urlaub zu? Laut meinem AG 23 Tage. Im Internet finde ich aber das man Urlaubsanspruch auch im Muschu hat. Da würden mir ja dann paar tage fehlen
Nun finde ich aber auch immer wieder, das der AG für jeden Monat Elternzeit mir Urlaub streichen darf!? Wie ist das gemeint, wie berechnet sich das? Kann mir das einer bitte erklären

Danke schon mal


Das bedeutet nur, dass dein Jahresurlaub um die Elternzeitmonate gekürzt wird. Für 2013 hast du ja kompletten Urlaubsanspruch. Für 2014 ja eigentlich auch 24 Tage, aber für jeden vollen Monat Elternzeit wird dieser Anspruch eben gekürzt. Bis wann geht dein MuSchu? Mitte/Ende März etwa, ja? Für März hast du also noch vollen UA, auch wenn du Ende März schon in Elternzeit gehst.

Also 30 Tage Urlaub

Genau!
Insgesamt 30 Tage (24 Tage 2013 und 3 Monate je 2 Tage für 2014)
lilly555
11946 Beiträge
26.02.2014 13:36
Ihr seit toll danke dann werde ich der "netten" dame mal schreiben das ihr wissen falsch ist
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