Unterhaltvorschuss
30.11.2011 23:18
kann mich die arge dazu zwingen das ich unterhaltsvorschuss beantrage? und mir deswegen die leistungen kürzt?!?!
ist noch nicht der fall aber ich will das nur wissen!
ist noch nicht der fall aber ich will das nur wissen!
30.11.2011 23:36
also genau weiss ich es nicht, aber wenn du kein Unterhalt von dem Kindesvater kriegst, dann hast du ja eig ein Recht auf Unterhaltsvorschuss... Und bei der ARGE is das ja eig immer so, dass man erstmal alles andere beantragen muss und gucken muss ob man es kriegt und wenn nicht, die ARGE das dann halt bezahlt/ausgleicht. Also rein logisch gesehen denke ich schon, dass die das machen können...
Willst du denn keinen Unterhaltsvoschuss beantragen?
Willst du denn keinen Unterhaltsvoschuss beantragen?
01.12.2011 00:04
nein... will ich net... aber ich hab die vermutung das sie sagen werden das ich das machen soll...
man hat aber kein gewinn wenn man es bekommt... denn es wird angerechnet...
und dann später wenn ich es brauch beomm ich das dann nimmer!
man hat aber kein gewinn wenn man es bekommt... denn es wird angerechnet...
und dann später wenn ich es brauch beomm ich das dann nimmer!
01.12.2011 00:09
Ja, koennen sie. Du musst erst alle andere Moeglichkeiten ausschoepfen, bevor die Zahlen oder du verklagst den Vater des Kindes auf unterhalt
01.12.2011 00:11
er studiert... und hat seit 4 monaten kein geld... absolut nichts... keinen cent
und ich hab die kla ja schon 1,5 jahre warum kommen die wahrscheinlich jetzt erst jetzt?
und muss ich denen das dann zurück zahlen...
das seh ich aber dann ent ein... weil sie selber schuld sind...
und ich hab die kla ja schon 1,5 jahre warum kommen die wahrscheinlich jetzt erst jetzt?
und muss ich denen das dann zurück zahlen...
das seh ich aber dann ent ein... weil sie selber schuld sind...
01.12.2011 00:15
also bei mir war es so, als der kleine da war, wurde mir auch gesagt, dass ich anspruch auf unterhaltsvorschuss habe, weil der papa von robin noch in der ausbildung war. waren dann dort um es zu beantragen und dort haben sie mich gefragt ob wir denn zusammen sind und da wir es waren, hatten wir doch wieder kein anspruch drauf.
01.12.2011 00:15
Zitat von l3mn:
also bei mir war es so, als der kleine da war, wurde mir auch gesagt, dass ich anspruch auf unterhaltsvorschuss habe, weil der papa von robin noch in der ausbildung war. waren dann dort um es zu beantragen und dort haben sie mich gefragt ob wir denn zusammen sind und da wir es waren, hatten wir doch wieder kein anspruch drauf.
und zusammen gewohnt haben wir auch nicht.
01.12.2011 00:25
Zitat von l3mn:
Zitat von l3mn:
also bei mir war es so, als der kleine da war, wurde mir auch gesagt, dass ich anspruch auf unterhaltsvorschuss habe, weil der papa von robin noch in der ausbildung war. waren dann dort um es zu beantragen und dort haben sie mich gefragt ob wir denn zusammen sind und da wir es waren, hatten wir doch wieder kein anspruch drauf.
und zusammen gewohnt haben wir auch nicht.
Dennoch hast du ein Anrecht auf Kindesunterhalt, ob ihr nun zusammen wohnt oder nicht. Du kannst den Unterhalt bei Gericht auch einklagen (ok, das macht kein Mensch) der Nachteil an der ganzen Geschichte ist, die holen sich das Geld dann vom Vater des Kindes wieder.
Ich hatte meinem Freund (jetzt Mann) gegenueber auch Anspruch auf Kindesunterhalt, ist ja schliesslich auch sein Kind und nicht nur meins, und da spielt es keine Rolle, ob man zusammen lebt oder nicht. Und das weiss ich von einem Familienanwalt
01.12.2011 01:10
Bei mir war es so das er kein unterhalt zahlen konnte und die vom amt haben mich dann gezwungen erst Unterhaltvorschuss zu beantragen und den Kindsvater sogar zu verklagen sonst würde ich weniger von denen bekommen
01.12.2011 08:49
Er ist dir egal ob paar oder nicht Unterhaltsverpflichtet wenn ihr nicht zusammen lebt. Du musst also wenn er nicht zahlen kann Unterhaltsvorschuss beantragen sonst gehe ich stark davon aus dass deine Leistungen gekürzt werden was ja auch nur fair ist!!
01.12.2011 08:53
ja aber das amt weiß es doch schon von anfang an... dass er kein eigenes einkommen hat!
01.12.2011 15:14
Zitat von stini:
ja aber das amt weiß es doch schon von anfang an... dass er kein eigenes einkommen hat!
dann kann es sein, dass sie es sich von ihm zurueck holen, werden dich aber fuer die Zukunft zwingen koennen UV zu beantragen.
01.12.2011 18:37
Zitat von Britta:
Zitat von stini:
ja aber das amt weiß es doch schon von anfang an... dass er kein eigenes einkommen hat!
dann kann es sein, dass sie es sich von ihm zurueck holen, werden dich aber fuer die Zukunft zwingen koennen UV zu beantragen.
derhalb gibt es ja den UNTERHALTSVORSCHUSS, wenn er nicht zahlen kann wie in deinem Fall bekomsmt du Geld vom JA was er zurück zahlen muss sobald er kann, also das heißt wenn er arbeiten gehen würde oder regelmässig geld einnimmt muss er nach zahlen
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