Mütter- und Schwangerenforum

Unterhaltsklage und Prozesskostenhilfe

07.03.2013 17:32
Mein Ex soll 60 € monatlich Unterhalt zahlen für unser Kind. Da er sich weigert geht die Sache nun zum Amtsgericht.Ich habe heute Post bekommen von JA mit einem Antrag zur Prozesskostenhilfe.
Die muss ich ja aber zurückzahlen wenn ich wieder arbeiten gehe,oder?
Der Unterhalt hingegen wird mir aber angerechnet, da ich ergänzendes ALG 2 bekomme...Ist das richtig?
07.03.2013 17:34
Unterhalt wird dir angerechnet, richtig.

Die PKH musst du nicht unbedingt zurück zahlen wenn du wieder arbeiten gehst. Das Gericht überprüft bis zu 4 Jahre deine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Wenn diese sich wesentlich verbessert haben, dann musst du ggf,. etwas oder alles zurückzahlen.
07.03.2013 17:38
Zitat von Early20_:

Unterhalt wird dir angerechnet, richtig.

Die PKH musst du nicht unbedingt zurück zahlen wenn du wieder arbeiten gehst. Das Gericht überprüft bis zu 4 Jahre deine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Wenn diese sich wesentlich verbessert haben, dann musst du ggf,. etwas oder alles zurückzahlen.


Das heißt ich bekomme den Unterhalt nun abgezogen, aber wenn ich wieder arbeite muss ich Gerichtskosten zahlen... Und bekomme dann vielleicht garkein Unterhalt mehr, da mein Ex dann mal wieder arbeitlos ist
07.03.2013 17:40
Möglich ist das, ja. Aber da du alleinerziehend bist müsstest du schon recht gut verdienen, um die PKH zurückzahlen zu müssen.
07.03.2013 17:40
Ach so, nicht nur Gerichtskosten. Auch die Anwaltskosten. Aber das nur nebenbei.
07.03.2013 17:44
Ich bin nicht alleinerziehend, ich bin inzwischen verheiratet .
07.03.2013 17:46
Aber wolltest Du nicht neulich ausziehen? Oder war das jemand anders?
07.03.2013 17:46
Zitat von Saskia-HH:

Ich bin nicht alleinerziehend, ich bin inzwischen verheiratet .



Ach so. Ok. Ja wie gesagt. Ich kenne deine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nun nicht. Aber die Möglichkeit der Rückzahlung besteht. In der Praxis passiert das aber selten.
07.03.2013 17:55
Zitat von 19bienchen81:

Aber wolltest Du nicht neulich ausziehen? Oder war das jemand anders?

Nein, mein Mann.
Aber was hat das nun hiermit zu tun
07.03.2013 17:55
also ich muss die PKH nicht zurückzahlen....

Unterhalt wird angerechnet werden. 60€ ist aber nicht sehr viel.
07.03.2013 17:57
Zitat von Early20_:

Zitat von Saskia-HH:

Ich bin nicht alleinerziehend, ich bin inzwischen verheiratet .



Ach so. Ok. Ja wie gesagt. Ich kenne deine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nun nicht. Aber die Möglichkeit der Rückzahlung besteht. In der Praxis passiert das aber selten.

Also muss man da schon ziemlich viel verdienen ?
Ansonsten habe ich ja noch mehr Kosten ohne was von dem Unterhalt zu haben
07.03.2013 17:59
Zitat von Engelchen1711:

also ich muss die PKH nicht zurückzahlen....

Unterhalt wird angerechnet werden. 60€ ist aber nicht sehr viel.

Er hat 8 Jahre nicht einen Cent bezahlt...da ist mir das ganz Recht das er nun überhaupt mal was zahlen muss auch wenn wir nichts davon haben.
Nur dann auch noch Gerichtskosten zu zahlen
07.03.2013 18:08
Zitat von Saskia-HH:

Zitat von Early20_:

Zitat von Saskia-HH:

Ich bin nicht alleinerziehend, ich bin inzwischen verheiratet .



Ach so. Ok. Ja wie gesagt. Ich kenne deine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nun nicht. Aber die Möglichkeit der Rückzahlung besteht. In der Praxis passiert das aber selten.

Also muss man da schon ziemlich viel verdienen ?
Ansonsten habe ich ja noch mehr Kosten ohne was von dem Unterhalt zu haben


Naja, was heißt ziemlich viel. Viel ist ja relativ. Bisher habe ich es noch nicht erlebt, dass Familien die PKH zurückzahlen müssen, wenn sich nicht plötzlich zu Vermögen gekommen sind.
07.03.2013 19:12
Zitat von Saskia-HH:

Zitat von 19bienchen81:

Aber wolltest Du nicht neulich ausziehen? Oder war das jemand anders?

Nein, mein Mann.
Aber was hat das nun hiermit zu tun


Sorry, aber dann wärst Du ja in Zukunft evtl. wieder alleinerziehend.
Fyra
15576 Beiträge
07.03.2013 21:04
Zitat von 19bienchen81:

Zitat von Saskia-HH:

Zitat von 19bienchen81:

Aber wolltest Du nicht neulich ausziehen? Oder war das jemand anders?

Nein, mein Mann.
Aber was hat das nun hiermit zu tun


Sorry, aber dann wärst Du ja in Zukunft evtl. wieder alleinerziehend.


...und dann sind deine Einkommensverhältnisse vermutlich nicht so gut, also wirst du die PKH mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zurückzahlen müssen. Die prüfen glaube ich auch nur 10 Jahre, da bin ich mir aber nicht sicher.
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