Mütter- und Schwangerenforum

Unterhalt - Das Amt meint man müsse "Anspruch" drauf haben??

iceangel29
8193 Beiträge
27.08.2013 13:21
Hallo zusammen ...

meine Freundin wurde von ihren Freund und Kindsvater verlassen.
Sie ist vollzeit arbeiten gegangen und er hat jetzt 1 jahr auf Kind aufgepasst .
So der Rosenkrieg begann auch gleich und somit hat meine Freundin sich Kündigen lassen damit sie ihr Kind selbst betreuen kann.

Eben hat sie beim Jugendamt angerufen und wollte sich erkundigen wegen Kindesunterhalt , da meinten die zu ihr das sie die Anträge auf Unterhaltsvorschuss los schickt und dann geprüft werden muss ob sie überhaupt anspruch hat .

Ich versteh das nicht so ganz , ich dachte Unterhalt MUSS IMMER gezahlt werden und wenn die Person das nicht leisten kann tritt der Staat ein zu lasten der eigentlich zu Zahlenden Person

Kennt sich wer damit aus ?
Sonce
7243 Beiträge
27.08.2013 13:25
Zitat von iceangel29:

Hallo zusammen ...

meine Freundin wurde von ihren Freund und Kindsvater verlassen.
Sie ist vollzeit arbeiten gegangen und er hat jetzt 1 jahr auf Kind aufgepasst .
So der Rosenkrieg begann auch gleich und somit hat meine Freundin sich Kündigen lassen damit sie ihr Kind selbst betreuen kann.

Eben hat sie beim Jugendamt angerufen und wollte sich erkundigen wegen Kindesunterhalt , da meinten die zu ihr das sie die Anträge auf Unterhaltsvorschuss los schickt und dann geprüft werden muss ob sie überhaupt anspruch hat .

Ich versteh das nicht so ganz , ich dachte Unterhalt MUSS IMMER gezahlt werden und wenn die Person das nicht leisten kann tritt der Staat ein zu lasten der eigentlich zu Zahlenden Person

Kennt sich wer damit aus ?


hat sie vllt was falsch verstanden? Oder wurde sie missverstanden?

Es gibt ja auch unterhalt für den expartner (selbst wenn man nicht verheiratet war) und sowas muss zumindest immer geprüft werden, ob man da Anspruch hat....
aber bei den gemeinsamen kinder ist es doch völlig normal das man Anspruch auf Unterhalt hat.
Babybaby
8767 Beiträge
27.08.2013 13:25
es wird geprüft ob der Kindesvater für denn unterhalt des Kindes aufkommen kann oder nicht.
wenn nicht muss das Jugendamt einspringen und das Jugendamt regelt das mit dem Vater dann alleine denn der muss es auch wieder zurück zahlen.
iceangel29
8193 Beiträge
27.08.2013 13:26
Er kann definitiv nicht zahlen , das hatte sie auch gleich am Telefon gesagt .
Wie hoch ist denn da so der Satz ?
nani26mz
5284 Beiträge
27.08.2013 13:32
Zitat von iceangel29:

Hallo zusammen ...

meine Freundin wurde von ihren Freund und Kindsvater verlassen.
Sie ist vollzeit arbeiten gegangen und er hat jetzt 1 jahr auf Kind aufgepasst .
So der Rosenkrieg begann auch gleich und somit hat meine Freundin sich Kündigen lassen damit sie ihr Kind selbst betreuen kann.

Eben hat sie beim Jugendamt angerufen und wollte sich erkundigen wegen Kindesunterhalt , da meinten die zu ihr das sie die Anträge auf Unterhaltsvorschuss los schickt und dann geprüft werden muss ob sie überhaupt anspruch hat .

Ich versteh das nicht so ganz , ich dachte Unterhalt MUSS IMMER gezahlt werden und wenn die Person das nicht leisten kann tritt der Staat ein zu lasten der eigentlich zu Zahlenden Person

Kennt sich wer damit aus ?


Darf ich fragen warum sie gekündigt hat? Ich meine wäre es nicht besser/einfacher einen Krippenplatz zu suchen und weiter arbeiten zu gehen, jetzt unabhängig vom Unterhalt? Schon allein weil sie sich ja viel mehr leisten kann etc. und sie ja weiß, dass ihr Ex eh keinen Unterhalt zahlen kann.

Oder mag sie ihr Kind einfach ungern schon jetzt in fremde Hände geben.
SamyDean
2858 Beiträge
27.08.2013 13:34
Zitat von iceangel29:

Er kann definitiv nicht zahlen , das hatte sie auch gleich am Telefon gesagt .
Wie hoch ist denn da so der Satz ?

Also ich komme aus NRW und meine Mutter hat für den kleinsten 134 oder 124 euro im monat bekommen
27.08.2013 13:37
In Niedersachsen beträgt UHV in der 1. Altersstufe 133 € und in der 2. 180 €. Mit der Frage nach dem Anspruch ist wohl gemeint das erstmal geprüft werden muss ob:
- das Kind unter 12 ist (sonst besteht kein Anspruch)
- sie für das Kind schon 72 Monate UHV erhalten hat (länger wird nicht gezahlt)
- sie nicht mit einem anderen verheiratet ist
- sie in Deutschland lebt
usw.
Es gibt so diverse Voraussetzungen die erfüllt sein müssen um Anspruch auf UHV zu haben und das wird wohl damit gemeint sein.
27.08.2013 13:38
Generell wird bei Geldleistungen IMMER geprüft
egal ob Anspruch oder nicht!
Und wenn der Vater nicht bezahlen kann
dann macht das der Staat für höchstens 72 Monate!
Hier in Brandenburg ist der Grundsatz 133 Euro
sushimum
10504 Beiträge
27.08.2013 13:38
Also es muss für das kind immer unterhalt gezahlt werden !!! Wieviel hängt vom alter und nettoeinkommen des kiva ab
27.08.2013 13:44
bis 6 jahre beträgt der Unterhaltsvorschus 133 €und Unterhaltsvorschuss gibt es auch insgesamt nur für 6 Jahre.
iceangel29
8193 Beiträge
27.08.2013 13:51
Zitat von nani26mz:

Zitat von iceangel29:

Hallo zusammen ...

meine Freundin wurde von ihren Freund und Kindsvater verlassen.
Sie ist vollzeit arbeiten gegangen und er hat jetzt 1 jahr auf Kind aufgepasst .
So der Rosenkrieg begann auch gleich und somit hat meine Freundin sich Kündigen lassen damit sie ihr Kind selbst betreuen kann.

Eben hat sie beim Jugendamt angerufen und wollte sich erkundigen wegen Kindesunterhalt , da meinten die zu ihr das sie die Anträge auf Unterhaltsvorschuss los schickt und dann geprüft werden muss ob sie überhaupt anspruch hat .

Ich versteh das nicht so ganz , ich dachte Unterhalt MUSS IMMER gezahlt werden und wenn die Person das nicht leisten kann tritt der Staat ein zu lasten der eigentlich zu Zahlenden Person

Kennt sich wer damit aus ?


Darf ich fragen warum sie gekündigt hat? Ich meine wäre es nicht besser/einfacher einen Krippenplatz zu suchen und weiter arbeiten zu gehen, jetzt unabhängig vom Unterhalt? Schon allein weil sie sich ja viel mehr leisten kann etc. und sie ja weiß, dass ihr Ex eh keinen Unterhalt zahlen kann.

Oder mag sie ihr Kind einfach ungern schon jetzt in fremde Hände geben.


das hätte ja alles von heut auf morgen passieren müssen , zudem bringt ein Krippenplatz bzw Tagesmutter nichts da sie im Nachtdienst tätig ist/war.
Redgrave
4612 Beiträge
27.08.2013 14:54
Zitat von iceangel29:

Hallo zusammen ...

meine Freundin wurde von ihren Freund und Kindsvater verlassen.
Sie ist vollzeit arbeiten gegangen und er hat jetzt 1 jahr auf Kind aufgepasst .
So der Rosenkrieg begann auch gleich und somit hat meine Freundin sich Kündigen lassen damit sie ihr Kind selbst betreuen kann.

Eben hat sie beim Jugendamt angerufen und wollte sich erkundigen wegen Kindesunterhalt , da meinten die zu ihr das sie die Anträge auf Unterhaltsvorschuss los schickt und dann geprüft werden muss ob sie überhaupt anspruch hat .

Ich versteh das nicht so ganz , ich dachte Unterhalt MUSS IMMER gezahlt werden und wenn die Person das nicht leisten kann tritt der Staat ein zu lasten der eigentlich zu Zahlenden Person

Kennt sich wer damit aus ?


Hier hast du es dir schon selbst beantwortet.
Sie füllt den Antrag aus und dann wird eben geprüft, ob sie den Anspruch tatsächlich hat, den Vorschuss vom Staat zu bekommen, oder eben vom Kindsvater.

Ohne eine solche Prüfung kann ja jeder viel erzählen
  • Dieses Thema wurde 1 mal gemerkt