Mütter- und Schwangerenforum

Umzugsgenehmigung

11.01.2008 16:49
Hallo, ich hab mal eine Frage

Ich zeihe gerade in Berlin um weil ich ein Baby bekomme (im April)... Ich hab schon eine super schöne 3-Zimmer-Wohnung gefunden im selben Bezirk gefunden und jetzt brauche ich eine Umzugsgenehmigung vom Arbeitsamt. Ich beziehe Arbeitslosengeld 2, mein Freund ist Auszubildender und bekommt Bafög, Kindergeld und Taschengeld von den Eltern und möchte in Zukunft kein Arbeitslosengeld bekommen.

Ich hab mich Telefonisch beim Amt erkündigt. Sie sagen mir, dass das Amt eine nur Wohnung für 2 Personen zahlen würde, da mein Baby noch nicht zur Welt gekommen ist.
Mein freund ist aber, sofern ich das richtig verstanden hab, jetzt schon Mitglied der Bedarfsgemeinschaft, weil wir zusammen (in "Zukunft" also nur ca. 2 Monate) einen Baby bekommen... Sie müssten sein Einkommen in die Berechnung der Leistung miteinbeziehen. Mkay, aber was gilt hier als einkommen? Kindergeld ist klar, aber gilt Bafög als Einkommen, auch wenn das in völler Höhe für die Ausbildunggebühren genutzt wird? Und was ist mit Taschengeld?

Ich hab eine mündliche zusage vom Makler für die neue Wohnung bekommen, die 540 Euro warm kostet, also soviel wie eine angemessene Wohnung für 3 Personen kostet.
Mein Problem ist, dass ich meine jetzige Wohnung schon zum 31. Januar gekündigt habe und möchte so schnell wie möglich eine neue Wohnung sicher haben, damit ich schon mal mit dem Umzug anfangen kann.

Den Mietvertrag unterschreiben wir bald so oder so. Wenn ich vor der Genehmigung unterschreiben sollte, kann es passieren, dass das Amt nur so viel Zahlt wie bisher, was auch ausreichen würde. Nur wäre es besser, wenn das Amt zumindest die Unterkunftskosten für das Baby zahlen würde, dann hat mein Baby mehr Geld für andere Dinge.

Ich geh am Montag zum Amt und frag für Ort ob das alles ein bisschen schneller gehen kann, aber möchte vorher ein bisschen besser informiert sein.

Wer kennt sich aus?
11.01.2008 16:59
"Mein freund ist aber, sofern ich das richtig verstanden hab, jetzt schon Mitglied der Bedarfsgemeinschaft"

also ab den Bezug einer gemeinsamen Wohnung
Romy
551 Beiträge
11.01.2008 17:18
Ich glaube nicht, dass Bafög mit einberechnet werden kann und "Taschengeld" der Eltern müsst ihr ja nicht angeben. Demnach würde also nur die Ausbildungsvergütung und das Kindergeld zählen...
Bei der Wohnung müsst ihr halt drauf achten, dass sie nicht die Quadratmeterzahl übersteigt, die für 3 Personen zulässig sind und die Kaltmiete muss dem aktuellen Mietspeigel entsprechen, darf also nicht höher sein.
Dann müssen sie auf jeden Fall die Miete zahlen, wenn das Kind da ist. Wenn ihr die Zeit bis dahin selbst überbrücken könnt, würde ich das Risiko eingehen, vorausgesetzt, ihr beachtet halt die o.a. Vorgaben.
Aber erkundige dich am besten nochmal, lass dir ausrechnen, was dir zustehen würde, wenn ihr zu dritt seid, dann bist du auf der sicheren Seite.
Öhnchen
33562 Beiträge
11.01.2008 17:21
Ich bin alleinerziehende Mama von 3 Kindern -und ich bekomme im April nachwuchs .
Hab im Arbeitsamt gemeldet das mein Freund bei mir einzieht ab März und nun haben sie alles eingestellt
11.01.2008 17:28
Hey danke! Ja, die Zeit können wir auf jeden Fall so überbrücken. Gut zu wissen, dass das Amt dann doch bezahlt, wenn das Baby da ist. Dann is ja alles kein Problem. Selbst wenn sie Kindergeld und so streichen, bekommt mein Baby selbst ein bisschen mehr... und die Wohnung ist so toll, ich freu mich

Ich hoffe aber, dass ich bald meinen Abschluss bekomme und normal arbeiten gehen kann... ist ja voll schlimm wie tief das Amt sich in dein Leben einmischt...
Öhnchen
33562 Beiträge
11.01.2008 17:30
Und er ist nicht mal der Papa meiner ersten 3 Kids und wird so bestraft als Mann -kein wunder das so viele Männer den schwanz einziehen und sich keine freundin mit kindern anlacht
11.01.2008 17:35
Ja mmmmh... in diesem Land lohnt es sich anscheinend nicht zu arbeiten
11.01.2008 17:39
Liebling das Problem ist: Wenn dein Mann zuviel verdient dann stellen sie es einfach ein. Weiß aber nicht wo da die Grenze liegt. Ihr solltet aber dringend für euren Nachwuchs dann Kinderzuschlag beantragen, den gibt es bis zu drei Jahren und da wird je nach Verdienst bis zu 140 Euro nochmal monatlich zusätzlich gezahlt. Den Antrag gibt es bei den Familienkassen der Arbeitsagentur.
Öhnchen
33562 Beiträge
11.01.2008 18:42
mein freund verdient gerade mal knapp 1200 Euro ,überlegen ob wir heiraten .
denn dann fällt meine Krankenversicherung weg -und ich wäre bei ihm mit drin ,und wir hätten eine andere Lohnsteuerklasse .
Aber natürlich auch weil wir uns lieben -und ich wahnsinnig stolz auf ihm bin ,das er das alles auf sich nimmt .
es gibt auch andere Männer
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