Mütter- und Schwangerenforum

umzugsberechtigung?

lanolin
6 Beiträge
13.04.2013 19:46
hat jemand aus dem Raum Düsseldorf Erfahrung mit dem Sozialamt ab wann man wegen eines Kindes umziehen darf? ich habe eine dreijährige Tochter und bin schwanger darf ich wenn das kind auf der welt umziehen oder schon eher? oder etwa erst wenn das neue kind 6 jahre alt geworden ist suche eine drei zimmer wohnung hab derzeit eine zwei zimmer wohnung. oder haben kinder generell keinen anspruch auf ein eigenes zimmer? ich weiss nur dass es nicht gesetzlich geregelt ist und kommunen spielraum haben
Julikind
4733 Beiträge
13.04.2013 20:01
Beziehst du bereits ALG2? Dann mach einen Termin in deiner Leistungsabteilung und stell dort die Frage.

Beziehst du kein ALG 2, geh ebenfalls hin und frag die zuständige Leistungsabteilung.
Apfelbatterie
1763 Beiträge
14.04.2013 14:40
Also ich kann jetzt nicht für deinen Wohnraum sprechen, ich wohne in Sachsen.
Und ich kann dir auch nur sagen, wie es beim Hartz4 ist.

Ich hätte damals noch in der Schwangerschaft in eine größere Wohnung ziehen dürfen. Bei uns ist das abhängig von der Quadratmeter Zahl, nicht von "eigenen Zimmer" (wobei höhere Quadratmeter auch meist mehr zimmer bedeuten).

Dir selbst steht eine bestimmte Anzahl an m² zu. Bei uns sind das wohl ca. 45 bei entsprechendem Mietpreis (auch davon hängt es ab). Pro Kind darf die Wohnung nun, ich glaube 15 m² waren es, größer sein - und demzufolge auch etwas teurer, weil das Kind ja auch nen eigenen Anspruch hat.

Wie schon empfohlen wurde: Termin bei der Leistungsberatung machen.
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