Umzug zum 3.mal nicht genehmigt was tun?
04.02.2010 16:38
hi, ich hab mal eine frage an euch, vielleicht wisst ihr ja rat.
Mein Mann Arbeitet, und ich bekomm noch unterstützung vom amt, da er nicht ausreichend verdient.
Wir haben schon zum 3.Mal einen antrag zum Umzug gestellt.
Bei der ersten bitte, hatten wir erst unsere Tochter , damals ar sie ca 18 monte alt.
Da hiess es nei wir dürfen nicht da wir mit 6i0qm zu dritt genug platz hätten, und wir müssen 3 Jahre in der Wohnung bleiben, dann dürfen wir.
August 2008 bekam ich meinen sohn.
Nun Hatten wir bis April 2009 gewartet und ein neuen antrag gestellt, die vom amt kamen zu uns "total überraschend" mein man lag im wohnzimmer und hat geschlafen da er nachtschicht hatte.
aber auch nur weil wir im im schlafzimmer und kinderzimmer feuchte hatten/haben.
schlafzimmer war damit unbewohnbar.
Es hiess dann nein wohnung ist im optimalen grössenbereich.
gegen schimmel kann man was machen.
der kleine brauch noch kein eingen Reich.
Wenn er das 3. lebensjahr erreicht hat dürfen wir umziehen.
Schön und gut, nun kam die neue reglung der Grössen und preise tabelle raus:
die mietbegrenzungen in wolfsburg!!!
1 personen bis 50qm gesammtmiete= 340 euro
2 personen bis 60qm gesammtmiete= 402euro
3 personen bis 75qm gesammtmiete= 495 euro
4 personen bis 85qm gesammtmiete= 561euro
5 personen bis 95qm gesammtmiete= 627euro
6 personen bis 105qm gesammtmiete= 693euro
und auch das familien mit päärchen kinder umziehen dürfen wenn das kleinste Kind 1 jahr alt ist.
wir stellten einen antrag:
auf grund das 60qm für uns zu 4. zu klein ist auf dauer. da arge will das ich wieder arbeite und ich es ja auch selber will um entlich vom amt weg will müssen wir umziehen. da ich mich auch um die berteuung meiner Kinder bemühen muss.
in unseren gebiet gibt es zwar kindergärten, nur zu ummöglichen zeiten. meine kinder müssten in 2 getrennten kitas.
in der innenstadt hätte ich sofort plätze und könnte sofort nach arbeit suchen. ich hab auf alle umzugsbeihilfen verzichtet.sowie auf kaution. ich hab denen klar gemacht das ich busgeld spare usw.
Ich hatte mich riesig gefreut als der brief kam , ich solle das wohnungsangebot schicken.
Wir hatten schon einen nachmieter, der nichts renoviert haben wollte.
dann der brief mitte januar über ein monat nach dem ich das angebot vorbei gebracht hatte:
ein Nein: grund Wohnung optimal 60qm 424 euro warm zu 4 personen, man sieht kein mangel an platz. die neue wäre zu teuer...
2.grund: es gibt 4 kindergarten stätten, Die kinder leiden nicht unter trennungen von einander es seien ja keine säuglinge mehr.
3.grund: es gibt sozial monatsbuskarten 20% ermässigung.
"klar ich schick meine grosse um 13-17 uhr in den kindergarten und mein sohn von 8-11 uhr in die krabbelgruppe .
wo soll ich dann arbeiten gehen?
Mein mann arbeitet in 3 schichten.
Was bringen mir 20% einer monatskarte wenn ich nicht täglich in die stadt fahre?
die neue Wohnung hätte 77qm und 448 euro warm gekostet, 23 euro mehr als unsere jetzige."grob gesagt"
Ich bekomm nur wohngeld vom amt nicht ein anderen cent als beihilfe.
Wo liegt bei denen das problem?
Der knaller:
Meine freundin hat eine 1j tochter nen Mann mit 1 euro job. 62qm wohnung gleiche preis.
Sie hat zusage zum umzug bekommen. obwohl sie erst vor 10 monaten umgezogen ist.
ihre wohnung im mai wird 481 euro kosten 82 qm 4.zi. und das zu dritt?
Hallo wo is da der sinn?
Was mach ich falsch?
Ich hasse diese wohnung hier, seid 5 jahren häng ich hier fest.
Einfach umziehen will ich nicht.
Keine lust auf stress
Mein Mann Arbeitet, und ich bekomm noch unterstützung vom amt, da er nicht ausreichend verdient.
Wir haben schon zum 3.Mal einen antrag zum Umzug gestellt.
Bei der ersten bitte, hatten wir erst unsere Tochter , damals ar sie ca 18 monte alt.
Da hiess es nei wir dürfen nicht da wir mit 6i0qm zu dritt genug platz hätten, und wir müssen 3 Jahre in der Wohnung bleiben, dann dürfen wir.
August 2008 bekam ich meinen sohn.
Nun Hatten wir bis April 2009 gewartet und ein neuen antrag gestellt, die vom amt kamen zu uns "total überraschend" mein man lag im wohnzimmer und hat geschlafen da er nachtschicht hatte.
aber auch nur weil wir im im schlafzimmer und kinderzimmer feuchte hatten/haben.
schlafzimmer war damit unbewohnbar.
Es hiess dann nein wohnung ist im optimalen grössenbereich.
gegen schimmel kann man was machen.
der kleine brauch noch kein eingen Reich.
Wenn er das 3. lebensjahr erreicht hat dürfen wir umziehen.
Schön und gut, nun kam die neue reglung der Grössen und preise tabelle raus:
die mietbegrenzungen in wolfsburg!!!
1 personen bis 50qm gesammtmiete= 340 euro
2 personen bis 60qm gesammtmiete= 402euro
3 personen bis 75qm gesammtmiete= 495 euro
4 personen bis 85qm gesammtmiete= 561euro
5 personen bis 95qm gesammtmiete= 627euro
6 personen bis 105qm gesammtmiete= 693euro
und auch das familien mit päärchen kinder umziehen dürfen wenn das kleinste Kind 1 jahr alt ist.
wir stellten einen antrag:
auf grund das 60qm für uns zu 4. zu klein ist auf dauer. da arge will das ich wieder arbeite und ich es ja auch selber will um entlich vom amt weg will müssen wir umziehen. da ich mich auch um die berteuung meiner Kinder bemühen muss.
in unseren gebiet gibt es zwar kindergärten, nur zu ummöglichen zeiten. meine kinder müssten in 2 getrennten kitas.
in der innenstadt hätte ich sofort plätze und könnte sofort nach arbeit suchen. ich hab auf alle umzugsbeihilfen verzichtet.sowie auf kaution. ich hab denen klar gemacht das ich busgeld spare usw.
Ich hatte mich riesig gefreut als der brief kam , ich solle das wohnungsangebot schicken.
Wir hatten schon einen nachmieter, der nichts renoviert haben wollte.
dann der brief mitte januar über ein monat nach dem ich das angebot vorbei gebracht hatte:
ein Nein: grund Wohnung optimal 60qm 424 euro warm zu 4 personen, man sieht kein mangel an platz. die neue wäre zu teuer...
2.grund: es gibt 4 kindergarten stätten, Die kinder leiden nicht unter trennungen von einander es seien ja keine säuglinge mehr.
3.grund: es gibt sozial monatsbuskarten 20% ermässigung.
"klar ich schick meine grosse um 13-17 uhr in den kindergarten und mein sohn von 8-11 uhr in die krabbelgruppe .
wo soll ich dann arbeiten gehen?
Mein mann arbeitet in 3 schichten.
Was bringen mir 20% einer monatskarte wenn ich nicht täglich in die stadt fahre?
die neue Wohnung hätte 77qm und 448 euro warm gekostet, 23 euro mehr als unsere jetzige."grob gesagt"
Ich bekomm nur wohngeld vom amt nicht ein anderen cent als beihilfe.
Wo liegt bei denen das problem?
Der knaller:
Meine freundin hat eine 1j tochter nen Mann mit 1 euro job. 62qm wohnung gleiche preis.
Sie hat zusage zum umzug bekommen. obwohl sie erst vor 10 monaten umgezogen ist.
ihre wohnung im mai wird 481 euro kosten 82 qm 4.zi. und das zu dritt?
Hallo wo is da der sinn?
Was mach ich falsch?
Ich hasse diese wohnung hier, seid 5 jahren häng ich hier fest.
Einfach umziehen will ich nicht.
Keine lust auf stress
04.02.2010 16:50
Hallo wolfsblüte,
wenn ich das richtig sehe, dann liegst du genau 2 qm über der vorgegebenen Grenze.
Ich kann dir dazu gerne einen Tipp geben, da es damals sowohl bei meiner Tante, als auch bei meiner Mama gut ausging, ich denke es liegt jedoch im Ermessen des jeweiligen Amtes.
Mein Papa ist letztes Jahr im Juli verstorben, somit wurde die 73 qm Wohnung für meine Mum und meinen Bruder zu groß. 1 Woche nach der Beerdigung kam der Brief, sie müsse umziehen. Wir sind dann in Widerspruch gegangen. Das amt kam uns entgegen und bezahlt meiner Ma nun die anteilige Miete für ihre qm. Warum fragst du nicht einfach mal, ob das eine Option wäre, wenn das Amt dir anteilig das Geld für 75 qm zahlt, so groß dürfte der Unterschied bei den 2 qm nicht sein?
Meine Tante hat das vor langer Zeit ähnlich gemacht und es hat funktioniert. Ich drücke Euch die Daumen!
lg
wenn ich das richtig sehe, dann liegst du genau 2 qm über der vorgegebenen Grenze.
Ich kann dir dazu gerne einen Tipp geben, da es damals sowohl bei meiner Tante, als auch bei meiner Mama gut ausging, ich denke es liegt jedoch im Ermessen des jeweiligen Amtes.
Mein Papa ist letztes Jahr im Juli verstorben, somit wurde die 73 qm Wohnung für meine Mum und meinen Bruder zu groß. 1 Woche nach der Beerdigung kam der Brief, sie müsse umziehen. Wir sind dann in Widerspruch gegangen. Das amt kam uns entgegen und bezahlt meiner Ma nun die anteilige Miete für ihre qm. Warum fragst du nicht einfach mal, ob das eine Option wäre, wenn das Amt dir anteilig das Geld für 75 qm zahlt, so groß dürfte der Unterschied bei den 2 qm nicht sein?
Meine Tante hat das vor langer Zeit ähnlich gemacht und es hat funktioniert. Ich drücke Euch die Daumen!
lg
04.02.2010 16:58
nee für 4 personen sind bis 85 qm erlaubt. bist wohl zeile verrutscht.
Wir wohnen in einer wohnung die für 2 personen optimal ist. aber wir sind 4.
wir haben extra eine neue wohnung gesucht die so billig wie möglich ist.
jetzige: 60qm 424€
neue: 77qm 448€
die liste erlaubt:
die mietbegrenzungen in wolfsburg!!!
1 personen bis 50qm gesammtmiete= 340 euro
2 personen bis 60qm gesammtmiete= 402euro
3 personen bis 75qm gesammtmiete= 495 euro
4 personen bis 85qm gesammtmiete= 561euro
5 personen bis 95qm gesammtmiete= 627euro
6 personen bis 105qm gesammtmiete= 693euro
Wir wohnen in einer wohnung die für 2 personen optimal ist. aber wir sind 4.
wir haben extra eine neue wohnung gesucht die so billig wie möglich ist.
jetzige: 60qm 424€
neue: 77qm 448€
die liste erlaubt:
die mietbegrenzungen in wolfsburg!!!
1 personen bis 50qm gesammtmiete= 340 euro
2 personen bis 60qm gesammtmiete= 402euro
3 personen bis 75qm gesammtmiete= 495 euro
4 personen bis 85qm gesammtmiete= 561euro
5 personen bis 95qm gesammtmiete= 627euro
6 personen bis 105qm gesammtmiete= 693euro
04.02.2010 17:13
Ich würde an deiner stelle nicht locker lassen und zum Anwalt gehen oder nach dem Teamleiter der Arge verlangen und dem die Sachlage erklären und wenns hart auf hart kommt droh mit der öffentlichkeit sag das du dich an die Presse wendest.
04.02.2010 17:38
naja mit anwalt angehen , sind doch mehr kosten als erfolge.
Ich würde so gern auf beihilfe verzichten.Aber ich weiss nicht , wie lange mein Mann arbeit haben wird, da es nur eine zeitarbeitsfirma ist. Und wenn wir wirklich hilfe brauchen haben wir ein problem.
Aufgeben will ich auf garkein fall.
Ich würde so gern auf beihilfe verzichten.Aber ich weiss nicht , wie lange mein Mann arbeit haben wird, da es nur eine zeitarbeitsfirma ist. Und wenn wir wirklich hilfe brauchen haben wir ein problem.
Aufgeben will ich auf garkein fall.
04.02.2010 17:39
Hm, ich kenne mich da leider nicht so aus. Ich weiß nichtw ie da bei Kleinkinder verfahren wird. Eventuell wurde es zu dem Bedarf nicht zugerechnet? So richtig ist die Ablehnung dann nämlich nicht nachvollziehbar.
Ich drücke dir die Daumen!
Ich drücke dir die Daumen!
04.02.2010 17:54
Das Amt verarscht dich. Es geht überhaupt nicht mehr nach der qm-Zahl. Du kannst ne Wohnung mit 200qm mieten, wenn sie im Bereich der gewährten Gesamtmiete liegt. Das ist schon mal Punkt 1.
Punkt 2: du brauchst das Amt nicht zu fragen, ob du umziehen darfst. So wie ich das verstehe, bekommt ihr aufstockendes ALG II, weil dein Mann nicht ausreichend verdient (?). Das Amt MUSS euch die angemessene Miete zahlen, egal ob sie dem Umzug zugestimmt haben oder nicht. Alles was über der angemessenen Miete liegt, zahlt ihr dann sozusagen aus eigener Tasche.
Unsere Situation ist genau wie eure. Wir haben das Amt net gefragt, ob wir umziehen dürfen. Da es hier in meiner Stadt sowieso keine angemessenen Wohnungen gibt, müssen wir die restliche Miete eh selbst zahlen. Da frag ich doch kein AA, ob ich umziehen darf! Die Umzugskosten bekommst du eh nicht erstattet (also wenn ihr nen Unternehmen beauftragen wollt). Das bekommen nur Alte, Kranke, geistig Behinderte etc. Nicht mal Schwangeren steht das zu, weil die ja auch Freunde haben, die beim Umzug helfen können (kommt natürlich auf die Kulanz der Bearbeiterin an).
Wir diskutieren da auch nicht lange rum. Unsere jetzige Wohnung wird nicht wärmer als 17 Grad, das Haus ist - wie sich herausgestellt hat - baufällig. Wir haben 4.000 € (!!!!) Heizkosten im Jahr, obwohl wir schon sehr wenig heizen. Wir ziehen um und basta...egal, was die ARGE dazu sagt. Uns steht die angemessene Miete zu (hier knapp 530 € für'n Dreipersonenhaushalt). Alles was drüber ist, zahlen wir eben.
Lass dich net so aufs Kreuz legen von denen! Ihr habt nen wichtigen Grund, wieso ihr ausziehen MÜSST.
EDIT:
Ein Kind zählt mit vollendeter Geburt als eine Person. Dementsprechend steht euch (wenn ich es richtig verstanden hab) eine 4-Zimmer-Wohnung zu! Das haben sie mit uns auch versucht...sie müssen in ne 2-Raum-Wohnung umziehen. Hab ich meinen Arbeitgeber namens Rechtsanwalt befragt und der meinte: alles quatsch. Das hab ich dann der ach so kompetenten Mitarbeiterin der ARGE klar gemacht und siehe da...auf einmal gibt's wohl doch ne Regelung, dass ein Baby als eigenständige Person gesehen wird.
Die Frage, die ich der Bearbeiterin gestellt hab: "wieso bekomme ich Geld für ein Baby, was noch keine Person ist?" Da wusste sie dann auch nix mehr zu sagen
Punkt 2: du brauchst das Amt nicht zu fragen, ob du umziehen darfst. So wie ich das verstehe, bekommt ihr aufstockendes ALG II, weil dein Mann nicht ausreichend verdient (?). Das Amt MUSS euch die angemessene Miete zahlen, egal ob sie dem Umzug zugestimmt haben oder nicht. Alles was über der angemessenen Miete liegt, zahlt ihr dann sozusagen aus eigener Tasche.
Unsere Situation ist genau wie eure. Wir haben das Amt net gefragt, ob wir umziehen dürfen. Da es hier in meiner Stadt sowieso keine angemessenen Wohnungen gibt, müssen wir die restliche Miete eh selbst zahlen. Da frag ich doch kein AA, ob ich umziehen darf! Die Umzugskosten bekommst du eh nicht erstattet (also wenn ihr nen Unternehmen beauftragen wollt). Das bekommen nur Alte, Kranke, geistig Behinderte etc. Nicht mal Schwangeren steht das zu, weil die ja auch Freunde haben, die beim Umzug helfen können (kommt natürlich auf die Kulanz der Bearbeiterin an).
Wir diskutieren da auch nicht lange rum. Unsere jetzige Wohnung wird nicht wärmer als 17 Grad, das Haus ist - wie sich herausgestellt hat - baufällig. Wir haben 4.000 € (!!!!) Heizkosten im Jahr, obwohl wir schon sehr wenig heizen. Wir ziehen um und basta...egal, was die ARGE dazu sagt. Uns steht die angemessene Miete zu (hier knapp 530 € für'n Dreipersonenhaushalt). Alles was drüber ist, zahlen wir eben.
Lass dich net so aufs Kreuz legen von denen! Ihr habt nen wichtigen Grund, wieso ihr ausziehen MÜSST.
EDIT:
Ein Kind zählt mit vollendeter Geburt als eine Person. Dementsprechend steht euch (wenn ich es richtig verstanden hab) eine 4-Zimmer-Wohnung zu! Das haben sie mit uns auch versucht...sie müssen in ne 2-Raum-Wohnung umziehen. Hab ich meinen Arbeitgeber namens Rechtsanwalt befragt und der meinte: alles quatsch. Das hab ich dann der ach so kompetenten Mitarbeiterin der ARGE klar gemacht und siehe da...auf einmal gibt's wohl doch ne Regelung, dass ein Baby als eigenständige Person gesehen wird.
Die Frage, die ich der Bearbeiterin gestellt hab: "wieso bekomme ich Geld für ein Baby, was noch keine Person ist?" Da wusste sie dann auch nix mehr zu sagen
04.02.2010 17:57
hi, ich glaube das Amt macht gerade mit dir was sie will.
Deine Wohnung ist für 4 personen ganz bestimmt nicht angemessen.
wir haben damals auch wegen unserem Kind eine größere Wohnung genehmigt bekommen und die kleine war noch nicht einmal geboren. Ich glaube ich war damals im 5. monat.
Das mit dem Alter des Kindes ist völliger Quatsch.
Wenn du ohne Genehmigung umziehst, bezahlt das Amt dir zwar keine Kaution und keine Umzugskosten aber sie muß dir für die neue Wohnung zumindest die bisher gezahlte miete zahlen.
Wenn du also die Wohnung nehmen würdest, müsstest du die 23 euro mehr selbst bezahlen.
Deine Wohnung ist für 4 personen ganz bestimmt nicht angemessen.
wir haben damals auch wegen unserem Kind eine größere Wohnung genehmigt bekommen und die kleine war noch nicht einmal geboren. Ich glaube ich war damals im 5. monat.
Das mit dem Alter des Kindes ist völliger Quatsch.
Wenn du ohne Genehmigung umziehst, bezahlt das Amt dir zwar keine Kaution und keine Umzugskosten aber sie muß dir für die neue Wohnung zumindest die bisher gezahlte miete zahlen.
Wenn du also die Wohnung nehmen würdest, müsstest du die 23 euro mehr selbst bezahlen.
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