Mütter- und Schwangerenforum

Studentin, Unterhalt, Urlaubssemester, Hartz IV ????

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Dezemberliii2010
25 Beiträge
04.05.2010 19:21
Hi

Bei uns darf man die Prüfung machen wenn man 2/3 anwesend war in Ausnahmefällen, das wären dann 12 Wochen. Da ich nur 11 da bin, wäre das Semester verschenkt für mich

Bei uns wird da sehr wenig Rücksicht drauf genommen, außerdem denke ich, dass es etwas streßig werden könnte mit der Prüfung Anfang Februar. Ich muss das Zeug ja auch lernen irgendwie und ich habe 4-5 Scheine die ich noch machen muss.
Also bringt es mir nix, wenn ich nur 2 oder 3 mache, weil ich brauche alle um meine mündliche Prüfung zur Thesis anmelden zu können.

Naja nicht so schlimm, das wird schon alles irgendwie.

Kann ich eigentlich jetzt ab der 13ten Woche schon Mehrbedarf für Schwangerschaft beantragen?
Hartz IV geht nicht, weil dann schicken die mich zum Bafög Amt, logisch. Aber im Urlaubssemester dürfen die mich da net hin schicken, weils nur für aktive Studenten da ist
laeticia
5892 Beiträge
04.05.2010 19:24
Zitat von Dezemberliii2010:

Hi

Bei uns darf man die Prüfung machen wenn man 2/3 anwesend war in Ausnahmefällen, das wären dann 12 Wochen. Da ich nur 11 da bin, wäre das Semester verschenkt für mich

Bei uns wird da sehr wenig Rücksicht drauf genommen, außerdem denke ich, dass es etwas streßig werden könnte mit der Prüfung Anfang Februar. Ich muss das Zeug ja auch lernen irgendwie und ich habe 4-5 Scheine die ich noch machen muss.
Also bringt es mir nix, wenn ich nur 2 oder 3 mache, weil ich brauche alle um meine mündliche Prüfung zur Thesis anmelden zu können.

Naja nicht so schlimm, das wird schon alles irgendwie.

Kann ich eigentlich jetzt ab der 13ten Woche schon Mehrbedarf für Schwangerschaft beantragen?
Hartz IV geht nicht, weil dann schicken die mich zum Bafög Amt, logisch. Aber im Urlaubssemester dürfen die mich da net hin schicken, weils nur für aktive Studenten da ist
ja kannst du und erstausstattung kanns du auch gleich beantragen! und mit dem Bescheid zu caritas damit du aufstockung bekommst!
Dezemberliii2010
25 Beiträge
04.05.2010 20:05
Danke euch schonmal ganz lieb.
05.05.2010 01:22
Hey alle zusammen,

Kannst du dich irgendwie an die ASTA wenden oder an die Gleichstellungsbeauftragte an der Uni, die können gute Tips geben und haben Schweigepflicht.
Also bei uns haben die immer Infozettel ( hab ich mir doch glatt unter den Nagel gerissen ) ausliegen wie z.B. "Studieren und Schwangerschaft" oder "Studieren mit Kind" das ganze geht von der STUBS aus.
Also auf dem einen Infoblatt steht, dass, wenn du ein Urlaubssemster einlegst du Abspruch auf ALG II hast.
Wenn man Prüfungen hat die in den Zeitraum der Schwangerschaft fallen etc. wird dies über den Nachteilsausgleich geregelt, der im Hochschulgesetz verankert ist.
Wollte mich nämlich auch darüber informieren aber zum Glück hab ich ja " nur noch" die Prüfung und die Diplomarbeit vor mir.

Wünsch ddir alles Gute
Karma2010
71 Beiträge
05.05.2010 02:59
Hallo,

bin auch noch Student. Der von der Schwangerenberatung hat mir gesagt dass man im Urlaubssemester Anspruch auf ALG2 hat. Ich soll am besten gleich 2 Urlaubssemester nehmen.
Den Schwangerenmehrbedarf bekommt man erst, wenn man ALG2 bekommt. So wurde es mir gesagt...
Gehe doch mal zu einer Schwangerenberatung, die kennen sich damit aus.
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