Mütter- und Schwangerenforum

Steuerklasse nach Hochzeit und anschließender Wechsel

Juliane2011
3648 Beiträge
27.09.2015 16:58
Hallo und erstmal einen schönen Sonntag.

Und zwar werden wir im November heiraten und ich beschäftige mich gerade mit den möglichen Steuerklassen. Gedacht hatte ich dann für den Rest des Jahres noch die 4/4 auszuwählen, weil ich ja erst ab Mitte Januar in den Mutterschutz gehe. Ab 2016 wollten wir dann in 3/5 wechseln. Jetzt die eigentliche Frage ist das so, auch wegen der kurzen Zeit, möglich? Muss ich dann direkt im Januar wechseln oder würde auch ein Wechsel nach dem Mutterschutz, also ab Elternzeit, möglich sein?

Übers Internet finde ich da leider nichts konkret, außer dass ein Wechsel wohl eigentlich einmal im Jahr möglich ist. Ich weiß am besten kann es mir sicher das Finanzamt sagen, aber nun kommen solche Fragen leider immer zum Sonntag auf.
27.09.2015 18:32
Hi!

Also du kannst zu jedem Monat wechseln, allerdings nur 1 x im Jahr (ausgenommen das Jahr der Eheschließung). D.h. ihr bekommt automatisch erstmal 4/4 eingetragen und natürlich kannst du dann auch zum Februar/März den Wechsel beantragen (wir machens genauso, wg. dem Elterngeld ).
Juliane2011
3648 Beiträge
27.09.2015 18:40
Zitat von Danii90:

Hi!

Also du kannst zu jedem Monat wechseln, allerdings nur 1 x im Jahr (ausgenommen das Jahr der Eheschließung). D.h. ihr bekommt automatisch erstmal 4/4 eingetragen und natürlich kannst du dann auch zum Februar/März den Wechsel beantragen (wir machens genauso, wg. dem Elterngeld ).


Das klingt super. Danke!
27.09.2015 18:43
Warum wechselt man überhaupt?

Ich sehe bei den Steuerklassen eh nicht durch.....

Jetzt habe ich die 1,5 (ledig und ein halbes Kind), 2017 werden wir heiraten im Frühjahr, dann habe ich automatisch die 4.

Juli 2017 werde ich , hoffentlich, Mutter..... Warum wechselt ihr dann? Bekommt man dann mehr Elterngeld?
27.09.2015 19:17
Weil sich das Elterngeld nach dem Nettoeinkommen berechnet, welches beim St.Kl. 5 extrem viel niedriger ist als bei 4. Deswegen lohnt es sich oft in St.kl. 4 zu bleiben und dann während der Elternzeit in 3/5 zu wechseln (der Mann kriegt dann das max. mögliche Nettoeinkommen, das Elterngeld ist festgeschrieben). Aber am besten lässt man sich das im Service-Centr erklären, es ist ja immer auch abhängig von der Situation der beiden Eheleute.
27.09.2015 19:27
An, ok.

Danke schön.
27.09.2015 19:58
Ich habe die Steuerklasse trotz Elterngeld nicht gewechselt. Liegt aber auch daran, dass mein Mann Beamter ist und eh wenig Steuern zahlt.
Blubbels
12298 Beiträge
27.09.2015 19:58
Zitat von Danii90:

Weil sich das Elterngeld nach dem Nettoeinkommen berechnet, welches beim St.Kl. 5 extrem viel niedriger ist als bei 4. Deswegen lohnt es sich oft in St.kl. 4 zu bleiben und dann während der Elternzeit in 3/5 zu wechseln (der Mann kriegt dann das max. mögliche Nettoeinkommen, das Elterngeld ist festgeschrieben). Aber am besten lässt man sich das im Service-Centr erklären, es ist ja immer auch abhängig von der Situation der beiden Eheleute.


Die Gefahr dabei, dass man dann hinterher ordentlich steuern nachzählt. Das sollte man vorher im Hinterkopf haben
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