Steuerklasse 4 wenn nach Elterngeld arbeitslos
04.01.2010 14:47
Hallo, mein Vertrag endet (24 Monate befristeter Zeitvertrag) am 31.01. Ich habe Elternzeit Arbeitgeber von 05.1-31.01 beantragt. Dann bleibe ich ab dem 05.1 22 Monate zuhause(ELterngeld), nehme ab 01.01 Steuerklasse 5. Wie ist das wenn ich dann in 2 Jahren arbeitslos werde, hatte vorher Steuerklasse 4 muss ich diese dann wieder nehmen oder wie ist das wenn ich Steuerklasse 3 behalte klar habe ich da mehr Abgaben aber muss ich in 4 wechseln ..
Weil Arbeitslosengeld vom letzten Gehalt berechnet wird und das 4 war??
Weil Arbeitslosengeld vom letzten Gehalt berechnet wird und das 4 war??
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