Spezielle Frage zum Elterngeld
21.03.2010 13:21
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Elterngeld. Mein Sohn wurde im Jahr 2008 geboren und ich habe für ein Jahr Elterngeld bekommen. Ich bin seit dem zuhause. Ich habe mittlerweile ein Nebengewerbe das sehr gut läuft.
Nun bekommen wir im September unser 2. Kind. Nun würde ich ja nun Mindestbeitragssatz in Höhe von 300 Euro bekommen. Bei meinem Arbeitgeben bin ich auf Erziehungsurlaub eingestellt.
Nun stellt sich die Frage, ist es möglich das mein Mann die Elternzeit für das 2. Kind übernimmt. Ich jedoch in der Zeit auch zuhause bin wegen meinem Geschäft oder funktioniert das nicht? Kennt sich da jemand speziell aus?
LG
ich habe eine Frage zum Elterngeld. Mein Sohn wurde im Jahr 2008 geboren und ich habe für ein Jahr Elterngeld bekommen. Ich bin seit dem zuhause. Ich habe mittlerweile ein Nebengewerbe das sehr gut läuft.
Nun bekommen wir im September unser 2. Kind. Nun würde ich ja nun Mindestbeitragssatz in Höhe von 300 Euro bekommen. Bei meinem Arbeitgeben bin ich auf Erziehungsurlaub eingestellt.
Nun stellt sich die Frage, ist es möglich das mein Mann die Elternzeit für das 2. Kind übernimmt. Ich jedoch in der Zeit auch zuhause bin wegen meinem Geschäft oder funktioniert das nicht? Kennt sich da jemand speziell aus?
LG
21.03.2010 13:33
Zitat von Mitschi82:
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Elterngeld. Mein Sohn wurde im Jahr 2008 geboren und ich habe für ein Jahr Elterngeld bekommen. Ich bin seit dem zuhause. Ich habe mittlerweile ein Nebengewerbe das sehr gut läuft.
Nun bekommen wir im September unser 2. Kind. Nun würde ich ja nun Mindestbeitragssatz in Höhe von 300 Euro bekommen. Bei meinem Arbeitgeben bin ich auf Erziehungsurlaub eingestellt.
Nun stellt sich die Frage, ist es möglich das mein Mann die Elternzeit für das 2. Kind übernimmt. Ich jedoch in der Zeit auch zuhause bin wegen meinem Geschäft oder funktioniert das nicht? Kennt sich da jemand speziell aus?
LG
soweit ich weiß geht das schon wenn du freigestellt wirst, aber dein mann bekommt ja dann das elterngeld und du dem zur folge gar nichts. 8 wochen kann man im rahmen des elterngeldes offiziell paralel zu hause bleiben und beide bezihen dann eg für die 8 wochen
21.03.2010 13:40
Puh keine Ahnung aber wenn ichs richtig verstanden hab geht das glaub net. Wenn dein mann das Jahr nehm soll muss auch er zuhause sein - bin mir aber keinesfals sicher
21.03.2010 15:46
Ja mein Mann würde auch zuhause bleiben. Das habe ich schon verstanden das ich nichts verdiene sondern er bekommt die 67 % vom Elterngeld. Das ist gar kein Thema. Nur ist die Frage ob das überhaupt geht? Oder ob ich bei meinem Arbeitgeben kündigen muss und mein Gewerbe als Vollzeitgewerbe anmelden muss. Wisst ihr wie ich mein?
- Dieses Thema wurde 0 mal gemerkt