Mütter- und Schwangerenforum

Soviele Fragen zur Krankenversicherung und Elterngeld

Ninimini
455 Beiträge
20.10.2012 13:06
Hallo Zusammen,

noch bin ich nicht schwanger und wahrscheinlich mach ich mir zu früh zuviele Gedanken, aber ich bin neugierig und mich beschäftigen einige Fragen. da wir gern alles bedacht haben wollen, wenn es soweit ist.

Wer zahlt während der Elternzeit die Krankenverischerung? (Ich habe eine feste Stelle also besteht keine Familienverischerung)

Wie lange geht die Elternzeit? Wir möchten das Elterngeld für 12 Monate in Anspruch nehmen, der Plan ist es, dass ich zwischen dem 12-24 Lebensmonat auf 400€ Basis arbeite, wer zahlt dann die KV?

Und nun zum Elterngeld: Ich habe wie gesagt eine feste Stelle und dann noch eine geringfügige Beschäftigung. Wie wird nun das Elterngeld berechnet? Vom gesamten Einkommen?
shelyra
69210 Beiträge
20.10.2012 13:45
wenn du vor der geburt arbeiten warst, dann zahlt der staat deine krankenversicherung. wenn du aber davor schon freiweillig versicherst warst, dann musst du weiterhin selber zahlen oder in die familienversicherung eintreten.

elternzeit und elterngeld sind zwei verschieden dinge. elternzeit stehen dir 3 jahre zu. elterngeld wird nur für 12 bzw 24 monate die hälfte gezahlt. solltest du 3 jahre elternzeit nehmen, dann musst du dir von deinem arbeitgeber eine genehmigung einholen, dass du nach einem jahr wieder auf 400€ arbeiten gehen darfst.
Blauundweiss
835 Beiträge
20.10.2012 16:55
Also in der Elternzeit bist du über die Elterngeldstelle versichert, gehst du nur auf 400 euro basis arbeiten musst du allein bezahlen da du dann keine Abgaben an Steuern und so hast und das ganze kostet dich dann ca 150 Euro im Monat!
Hatte das Prob auch nach dem auch mein Arbeitslosengeld ausgelaufen ist habe jetzt über ein Jahr monatlich 150 euro zahlen müssen
Ninimini
455 Beiträge
20.10.2012 18:07
Ich danke euch, für eure Antworten, nun seh ich schon mal nen bissel klarer

Also könnte ich aber im Prinzip 2 Jahre daheim bleiben und meine KV wird bezahlt? Habe ich das richtig verstanden?

Sollte ich aber im 2 ten jahr auf 400€ Basis arbeiten, müsste ich die freiwiliige Pflichtversicherung selber zahlen?

Familienversicherung wäre wahrscheinlich teurer, da mein Freund Beamter ist und bei der freien Heilführsorge ist.

Nun habe ich noch eine Frage wie wird das Elterngeld berechnet. Von meinem gesamten monatlichen Einkommen?
Kleeblatt89
5562 Beiträge
20.10.2012 20:44
hi,

also es ist nicht ganz so,
also die kv wird dir von staat gezahlt,
willst du nach 1 jahr wieder auf 400€ basis arbeiten (mit absprache von AG)
dann beantragst du weiterhin Elternzeit.
dadurch das du vorher schon in den betrieb gearbeitet hast geht das, und es wir dann weiter gezahlt (brauchst also keine 150€ extra zahlen)
der AG teilt er der KK dann mit das du geringfügig arbeitest.

habe auch 3 jahre elternzeit beantragt und nach 1 Jahr auf 400€ basis wieder in meiner alten stelle angefangen (geht also dann bis zum 3. LJ des kindes) dannach musst die wieder mehr arbeiten, oder übern Mann oder selbst zahlen...

hoffe es war einigermaßen verständlich
Kleeblatt89
5562 Beiträge
20.10.2012 20:46
Aso und wenn du vorher da nicht gearbeitet hast, dann müsstest du die KV selbst zahlen.... (aber das is ja nicht der fall)

wegen Elterngeld, ich glaub da zählt immer nur der hauptberuf, bin mir aber nicht sicher
Ninimini
455 Beiträge
22.10.2012 07:18
Ich danke euch, eure Antworten haben mir schon mal sehr weiter geholfen.

Wahnsinn, was man alles bedenken und woran denken muss.
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