SEHR WICHTIG!!!! (lang)
04.10.2009 20:55
Hallo ihr Lieben. Ich habe ein riesen großes Problem. Also es geht eigentlich um meinen "kleinen" Cousin. Habe ihm heute versprochen dass ich mich für ihn mal erkundige und schlau mache.
Es geht darum:
Mein Cousin ist 19, befindet sich noch in der Ausbildung zum KFZ-Mechaniker in Bayern. Er hat früher mit seiner Familie ebenfalls hier in Thüringen gelebt, seine Freundin lebt hier in Thüringen. Sie ist 27 oder 28 und hat bereits 2 Kinder im Schulalter. Das Verhältnis zu seinen Eltern war schon immer sehr schlecht (Gewalt usw spielten immer eine große Rolle). Nunja, diesen Monat werden er und seine Freundin heiraten. Sie ist im 2. Monat schwanger von meinem Cousin. Ihr werdet jetzt sicherlich das gleiche denken wie ich auch.
Er möchte natürlich von seinen Eltern weg und so schnell wie möglich wieder nach Thüringen ziehen. Seine Ausbildung möchte er auf jeden Fall erfolgreich abschließen und hat sich bereits um einen Betrieb gekümmert der ihm im laufenden Ausbildungsjahr übernehmen würde.
Jetzt kommt das eigentliche Problem. Ich habe mich heute mit ihm unterhalten und ihn wegen Berufsausbildungsbeihilfe usw. gefragt, da seine Freundin Hartz IV bekommt und sein Lehrlingsgehalt ja dann bei ihr als Einkommen mit angerechnet wird. Ich war total erschrocken als er mir sagte, dass er davon noch nie etwas gehört hat.
Nun zu meiner Frage, stehen ihm während seiner Ausbildung irgendwelche Gelder zu, bzw. kann er irgendetwas beantragen? Denn die 300€ Lehrlingsentgelt die er bekommen wird, werden schon fast für die monatlichen Spritkosten drauf gehen und insgesamt werden die dann auch nicht viel haben, da es ja bei ihr garantiert komplett angerechnet wird.
Mache mir einfach totale Sorgen, dass er total in die Scheiße greift, hat er zwar schon, aber naja. Will einfach nur das Beste für ihn. Mir lässt das alles einfach keine Ruhe.
Bitte helft mir, bzw. ihm und sagt mir mal bitte wie ich ihm helfen kann... bzw. was er beantragen kann.
Danke.
Achja, bitte spart euch dumme Kommentare wie z.B. "selber Schuld".... bin froh, dass der Junge endlich aus seinem Elternhaus rauskommt, egal wie.
Es geht darum:
Mein Cousin ist 19, befindet sich noch in der Ausbildung zum KFZ-Mechaniker in Bayern. Er hat früher mit seiner Familie ebenfalls hier in Thüringen gelebt, seine Freundin lebt hier in Thüringen. Sie ist 27 oder 28 und hat bereits 2 Kinder im Schulalter. Das Verhältnis zu seinen Eltern war schon immer sehr schlecht (Gewalt usw spielten immer eine große Rolle). Nunja, diesen Monat werden er und seine Freundin heiraten. Sie ist im 2. Monat schwanger von meinem Cousin. Ihr werdet jetzt sicherlich das gleiche denken wie ich auch.
Er möchte natürlich von seinen Eltern weg und so schnell wie möglich wieder nach Thüringen ziehen. Seine Ausbildung möchte er auf jeden Fall erfolgreich abschließen und hat sich bereits um einen Betrieb gekümmert der ihm im laufenden Ausbildungsjahr übernehmen würde.
Jetzt kommt das eigentliche Problem. Ich habe mich heute mit ihm unterhalten und ihn wegen Berufsausbildungsbeihilfe usw. gefragt, da seine Freundin Hartz IV bekommt und sein Lehrlingsgehalt ja dann bei ihr als Einkommen mit angerechnet wird. Ich war total erschrocken als er mir sagte, dass er davon noch nie etwas gehört hat.
Nun zu meiner Frage, stehen ihm während seiner Ausbildung irgendwelche Gelder zu, bzw. kann er irgendetwas beantragen? Denn die 300€ Lehrlingsentgelt die er bekommen wird, werden schon fast für die monatlichen Spritkosten drauf gehen und insgesamt werden die dann auch nicht viel haben, da es ja bei ihr garantiert komplett angerechnet wird.
Mache mir einfach totale Sorgen, dass er total in die Scheiße greift, hat er zwar schon, aber naja. Will einfach nur das Beste für ihn. Mir lässt das alles einfach keine Ruhe.
Bitte helft mir, bzw. ihm und sagt mir mal bitte wie ich ihm helfen kann... bzw. was er beantragen kann.
Danke.
Achja, bitte spart euch dumme Kommentare wie z.B. "selber Schuld".... bin froh, dass der Junge endlich aus seinem Elternhaus rauskommt, egal wie.
04.10.2009 21:00
also wenn die beiden zusammen zeiehn wir beides zusammen gerechnet usw dann bekommen sie geld vom amt das ihnen allen 4er zum leben reichen muss für miete lebensmittel etc...
sprit geld bekommt er auch von der arge...also es gibt wirklich genug unterstützung für die zwei
sprit geld bekommt er auch von der arge...also es gibt wirklich genug unterstützung für die zwei
04.10.2009 21:09
wenn das seine erste ausbildung ist kann er wie du schon erwähnt hast bab also berufsausbildungsbeihilfe beantragen.
ich weiß aber nur das er es nur bei der ersten ausbildung bekommen wird und das er nicht mehr zuhause wohnen darf bei seinen eltern. aber ob er noch was erfüllen muss weiß ich nicht.
ich weiß aber nur das er es nur bei der ersten ausbildung bekommen wird und das er nicht mehr zuhause wohnen darf bei seinen eltern. aber ob er noch was erfüllen muss weiß ich nicht.
04.10.2009 21:10
grundsätzlich steht jedem Auszubildenden Berufsausbildungsbeihilfe zu. Beim Antrag muss man u. A. angeben, was die Eltern verdienen (spielt eine entscheidende Rolle), wieviel Lehrgeld man bekommt, Reisekosten, Mietkosten etc.
Also fast vergleichbar mit nem Hartz IV Antrag, nur dass hier eben das Einkommen der Eltern herangezogen wird. Was der Partner verdient (solange man nicht verheiratet ist), interessiert die nicht.
Ich an seiner Stelle würde es defintiv versuchen, welches zu bekommen. Denn 300 € Spritkosten im Monat sind ganz schön heftig und in Anbetracht der gesamten Situation würde ich ihn jetzt mal als bezugsberechtigt einschätzen. Wie gesagt: kommt drauf an, was die Eltern von ihm verdienen.
Also fast vergleichbar mit nem Hartz IV Antrag, nur dass hier eben das Einkommen der Eltern herangezogen wird. Was der Partner verdient (solange man nicht verheiratet ist), interessiert die nicht.
Ich an seiner Stelle würde es defintiv versuchen, welches zu bekommen. Denn 300 € Spritkosten im Monat sind ganz schön heftig und in Anbetracht der gesamten Situation würde ich ihn jetzt mal als bezugsberechtigt einschätzen. Wie gesagt: kommt drauf an, was die Eltern von ihm verdienen.
04.10.2009 21:17
wenn die beiden zusammen ziehen wird nicht gleich automatisch sein geld mit angerechnet normal erst nach enem jahr zählt das als eheähnliches verhältniss hab ein gutes beispiel in der nachbarschaft er verdient sehr sehr gutes geld sie ziet mit drei kinder zu ihn und bekommt den kompletten unterhalt vom amt und ich glaube auch anteilig miete aber wie gesagtauch nur 1 jahr würd mich diesbezüglich noch mal schlau machen
04.10.2009 21:17
Zitat von NickyDD:
grundsätzlich steht jedem Auszubildenden Berufsausbildungsbeihilfe zu. Beim Antrag muss man u. A. angeben, was die Eltern verdienen (spielt eine entscheidende Rolle), wieviel Lehrgeld man bekommt, Reisekosten, Mietkosten etc.
Also fast vergleichbar mit nem Hartz IV Antrag, nur dass hier eben das Einkommen der Eltern herangezogen wird. Was der Partner verdient (solange man nicht verheiratet ist), interessiert die nicht.
Ich an seiner Stelle würde es defintiv versuchen, welches zu bekommen. Denn 300 € Spritkosten im Monat sind ganz schön heftig und in Anbetracht der gesamten Situation würde ich ihn jetzt mal als bezugsberechtigt einschätzen. Wie gesagt: kommt drauf an, was die Eltern von ihm verdienen.
Also er wird keine 300€ Spritkosten im Monat haben, aber er muss jeden Tag fahren und bei den Spritpreisen zur Zeit wird er da einiges in der Woche benötigen. Habe ihm auch schon gesagt, dass er dann zusehen soll, dass er evtl. Fahrgemeinschaft mit Kollegen oder so macht um wenigstens ein paar Euro zu sparen.
Aber vielen Dank für die Antworten. Ich werde ihm das nächste mal das mit dem BAB sagen und wenn es dann soweit ist werde ich mich mal mit ihm zusammen setzen und sehen dass er evtl. noch irgendwo etwas bekommt.
Hab schon total Bauchschmerzen weil ich mir solche Sorgen um ihn mache. Man man man.
04.10.2009 21:21
Zitat von jacky76:
wenn die beiden zusammen ziehen wird nicht gleich automatisch sein geld mit angerechnet normal erst nach enem jahr zählt das als eheähnliches verhältniss hab ein gutes beispiel in der nachbarschaft er verdient sehr sehr gutes geld sie ziet mit drei kinder zu ihn und bekommt den kompletten unterhalt vom amt und ich glaube auch anteilig miete aber wie gesagtauch nur 1 jahr würd mich diesbezüglich noch mal schlau machen
Die beiden heiraten ja noch diesen Monat und werden nach der Hochzeit zusammen ziehen.
04.10.2009 21:22
also bei uns war das so :
wohnen zusammen und klar wird das einkommen angerechnet aber nciht voll denn das wird erst ab nem gewissen punkt richtig angerechnet er hat ja noch n eigenbedarf
ich glaub eignebedarf für einen sind 370 euro und für 2 pro person 320 oder sowas
( nur zum verdeutlichen die zahlen stimmen ni ^^)
und ja er würde dann noch geld vom amt bekommen ...
er soll sich da schlau machen bei ihm im ort aufs amt fahren und einfach da die auskunft holen
ichd rück der kleinen familie beide däumchen
wohnen zusammen und klar wird das einkommen angerechnet aber nciht voll denn das wird erst ab nem gewissen punkt richtig angerechnet er hat ja noch n eigenbedarf
ich glaub eignebedarf für einen sind 370 euro und für 2 pro person 320 oder sowas
( nur zum verdeutlichen die zahlen stimmen ni ^^)
und ja er würde dann noch geld vom amt bekommen ...
er soll sich da schlau machen bei ihm im ort aufs amt fahren und einfach da die auskunft holen
ichd rück der kleinen familie beide däumchen
04.10.2009 21:25
Zitat von Maja0407:
Zitat von jacky76:
wenn die beiden zusammen ziehen wird nicht gleich automatisch sein geld mit angerechnet normal erst nach enem jahr zählt das als eheähnliches verhältniss hab ein gutes beispiel in der nachbarschaft er verdient sehr sehr gutes geld sie ziet mit drei kinder zu ihn und bekommt den kompletten unterhalt vom amt und ich glaube auch anteilig miete aber wie gesagtauch nur 1 jahr würd mich diesbezüglich noch mal schlau machen
Die beiden heiraten ja noch diesen Monat und werden nach der Hochzeit zusammen ziehen.
hmmm na dann sieht die sache ja ganz anders aus aber da kann ich dir nicht weiter helfen
04.10.2009 21:27
Zitat von Tenshi:
also bei uns war das so :
wohnen zusammen und klar wird das einkommen angerechnet aber nciht voll denn das wird erst ab nem gewissen punkt richtig angerechnet er hat ja noch n eigenbedarf
ich glaub eignebedarf für einen sind 370 euro und für 2 pro person 320 oder sowas
( nur zum verdeutlichen die zahlen stimmen ni ^^)
und ja er würde dann noch geld vom amt bekommen ...
er soll sich da schlau machen bei ihm im ort aufs amt fahren und einfach da die auskunft holen
ichd rück der kleinen familie beide däumchen
Das mit dem Eigenbedarf beruhigt mich schonmal etwas. Werde zusehen, dass er das vor der Hochzeit noch alles geregelt bekommt. Und er ist einfach in der Beziehung noch "dumm", bzw. hat nicht wirklich viel Ahnung. Ob und wie ihn seine zukünftige dabei unterstützt weiß ich nicht. Aber wenn selbst diese ihm von BAB usw. noch nichts gesagt hat, dann wird sie wohl keine große Hilfe sein.
04.10.2009 21:31
mmh, vielleicht bekommt er noch BaföG?
es gibt bestimmt irgendeine unterstützung, muss er mal zu beratungsstellen gehen.
es gibt bestimmt irgendeine unterstützung, muss er mal zu beratungsstellen gehen.
04.10.2009 21:34
due Ausbildung meiner Cousine war auch über 90km weit weg und sie hat jeden monat die fahrkarte bezahlt bekommen vom amt.
Wie es mit sprit aussieht keine ahnung.
Wie es mit sprit aussieht keine ahnung.
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