Mütter- und Schwangerenforum

Schwanger und befristeter Arbeitsvertrag, was steht mir danach an Geld zu?

Maike0902
4534 Beiträge
09.11.2008 13:39
Hallo,

mein Arbeitsvertrag läuft noch bis zum 30.06.09, das der verlängert wird denke ich nicht,da ich eine Schwangerschaftsvertretung bin und genug Personal da ist.
Mein Freund und ich möchten jetzt gerne ein Baby,sodass ich in Mutterschutz gehe wenn der Arbeitsvertrag ausläuft...
Was bekomme ich dann für Geld?Also ich wäre dann ja quasi arbeitslos,bekomme ich dann das komplette Arbeitslosengeld?Sind glaub ich 60 % oder?
Ich hab davon leider noch gar keine Ahnung

Lg Maike
09.11.2008 13:51
Wenn du arbeitest bis genau zum Mutterschutz, dann müsstest du eigentlich im Mutterschutz das gleiche bekommen wie als du gearbeitet hast. Denn das Einkommen hattest du ja dann so lange.
Aber die Frage ist, ob es so genau klappt mit dem schwanger werden, denn du bist ja noch nicht schwanger wenn ich das richtig verstanden habe, oder? Kann ja sein es klappt nicht auf Anhieb. Und wenn du dann arbeitslos bist, dann bekommst du im Mutterschutz das Geld das du auch als ALG bekommen würdest...
09.11.2008 13:55
Hallo ,
ich muss dich entteuschen , wenn dein vertrag nicht unbefristet ist , nach den ablauf , ist das keine Kündigung sondern ein abgelaufenes Vertrag , das heisst , nur dein Arbeitsgeber entscheidet ob du weiter arbeitest oder nicht.Bei mir war es gleich , ich war in 5 Monat Schwanger , mein Vergrag ist am 1.09. abgelaufen und auch ein Anwalt konnte mir nicht helfen , weil das keine kündigung ist ...
Maike0902
4534 Beiträge
09.11.2008 13:58
Ja, das ist auch meine Angst,das es eben nicht sofort klappt,wir üben jetzt schon seit 2 Monaten,noch hat es nicht geklappt,ich müsste bis ende Dezember schwanger werden,dann würde es hinkommen...
Aber mein chef ist da denke ich sehr locker,das man das mit der Arbeitsvertrag so hindrehen könnte,das er bis zum Mutterschutz geht...
Das Geld im mutterschutz und das Elterngeld kommt ja vom Staat oder?
Ashena
3398 Beiträge
09.11.2008 14:01
Wenn du in Elternzeit bist bekommst du kein ALG1, Voraussetzung für den Bezug wäre, dass du dichd em Arbeitsmarkt zur Vermittlung zur Verfügung stellst. Du bekommst dein Elterngeld und kannst ALG2 beantragen. Das bekommst du natürlich nur, wenn du unterm Satz liegst, aber da du ja jmd hast mit dem du zusammenlebst, ist es sehr wahrscheinlich, dass ihr drüber kommt.
Maike0902
4534 Beiträge
09.11.2008 14:02
Zitat von Zoraja:
Hallo ,
ich muss dich entteuschen , wenn dein vertrag nicht unbefristet ist , nach den ablauf , ist das keine Kündigung sondern ein abgelaufenes Vertrag , das heisst , nur dein Arbeitsgeber entscheidet ob du weiter arbeitest oder nicht.Bei mir war es gleich , ich war in 5 Monat Schwanger , mein Vergrag ist am 1.09. abgelaufen und auch ein Anwalt konnte mir nicht helfen , weil das keine kündigung ist ...


Mir geht es ja nicht darum das ich weiter arbeiten will,sondern was mir für Geld zu steht, wie ich bezahlt werde...
Maike0902
4534 Beiträge
09.11.2008 14:03
Zitat von Ashena:
Wenn du in Elternzeit bist bekommst du kein ALG1, Voraussetzung für den Bezug wäre, dass du dichd em Arbeitsmarkt zur Vermittlung zur Verfügung stellst. Du bekommst dein Elterngeld und kannst ALG2 beantragen. Das bekommst du natürlich nur, wenn du unterm Satz liegst, aber da du ja jmd hast mit dem du zusammenlebst, ist es sehr wahrscheinlich, dass ihr drüber kommt.


Wie viel Elterngeld wäre das denn?
Weil wenn man arbeitet sind es ja 67% des letzten Nettogehalts..
Poca
43578 Beiträge
09.11.2008 14:04
ich dachte schon du wärst schwanger (wegen der Überschrift ) Weiß leider keinen Rat für dich.
Ashena
3398 Beiträge
09.11.2008 14:05
Schau mal im Internet nach Elterngeldrechnern, da kriegste zumindest n groben Überblick. Sind ca 67% des Nettogehalts, abzüglich Werbungskosten und wenn du netto unter 1000€ liegst gibts nochmal n ganz kleines Plus.
Maike0902
4534 Beiträge
09.11.2008 14:34
Zitat von Poca:
ich dachte schon du wärst schwanger (wegen der Überschrift ) Weiß leider keinen Rat für dich.




Maike0902
4534 Beiträge
09.11.2008 14:35
Zitat von Ashena:
Schau mal im Internet nach Elterngeldrechnern, da kriegste zumindest n groben Überblick. Sind ca 67% des Nettogehalts, abzüglich Werbungskosten und wenn du netto unter 1000€ liegst gibts nochmal n ganz kleines Plus.


Aber gelten die 67% auch wenn der Vertrag dann abgelaufen ist ?
Ashena
3398 Beiträge
09.11.2008 14:41
es gelten die letzten 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes, ALG wird NICHT angerechnet, das heisst das für die Monate dann 0€ berechnet werden, falls du nicht das komplette Jahr gearbeitet hast.
Ashena
3398 Beiträge
09.11.2008 14:45
Genau, und das wird dann durch 12 bzw durch 24 geteilt, je nachdem wie lange du Elterngeld haben möchtest.
Maike0902
4534 Beiträge
09.11.2008 14:47
Zitat von Ashena:
es gelten die letzten 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes, ALG wird NICHT angerechnet, das heisst das für die Monate dann 0€ berechnet werden, falls du nicht das komplette Jahr gearbeitet hast.


Achso,jetzt verstehe ich,also wenn ich bis zum 30.6. arbeite und dann erst ab dem 30.7. zum Beispiel in Mutterschutz gehe,würde mein Elterngeld auf die letzten 12 monate berechnet werden,also 11 Monate Gehalt und 1 monat 0 €,da arbeitslos?!

Danke schön
Maike0902
4534 Beiträge
09.11.2008 14:47
Supi,jetzt weiß ich bescheid,danke nochmal
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