Mütter- und Schwangerenforum

schwanger und bald Arbeitslos

Anonym 189606
2 Beiträge
04.08.2016 19:19
Hallo,

ich bin ab 1. Okt. diesen Jahres Arbeitslos, mein Arbeitsvertrag läuft aus.
Zur Zeit bin ich im Beschäftigungsverbot, bis 30.09.16

Ich bin kein Freund vom Arbeitsamt, aber nun bin ich in dieser Situation

Jetzt überlege ich:

- Lasse ich mich ab 1 Okt. krank schreiben und bekomme dann Krankengeld für 2 Monate?, denn dann gehe ich in Mutterschutz.

- Lasse ich mir weiter ein Beschäftigungverbot ausstellen?
Von wem bekomme ich dann Geld? Und wieviel genau ist es dann?

- Bin ich zwei Monate arbeitslos, muss eine Bewerbung nach der anderen schreiben und zu unzähligen Gesprächen gehen? Mal ganz ehrlich, wer stellt mich für 2 Monate ein?

Meine Ss ist gesundheitlich nicht ganz top, daher wäre eine Krankschreibung bzw. ein BV kein Problem.

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

persönliche Daten, mich kennen hier einige und das sind schon ziemlich private Angaben. Habe auch Angst, das das Arbeitsamt das hier mitbekommen könnte.

zetten
14302 Beiträge
04.08.2016 19:44
Wenn du ein BV bekommst, müsstest du doch beim Arbeitsamt als nicht vermittelbar gelten (du musst mindestens drei Stunden pro Tag arbeiten können/dürfen, damit du vermittelbar bist).
Arbeitsamt ist aber mit jeder Menge Papierkrieg verbunden. Das macht alles andere als Spaß, das würde ich nur als Notlösung nehmen.
BlödmannVomDienst
25940 Beiträge
04.08.2016 19:48
"Der befristete Arbeitsvertrag ist ausgelaufen - die Schwangerschaft schützt nicht davor.

Bis Ende der Befristung muß der ArbG das Gehalt weiterzahlen; er erhält es von der Krankenkasse (U2-Verfahren) wieder (da hast du aber nichts mit zu tun).

.
.

Bescheinigt der Arzt einer arbeitslosen Schwangeren, dass sie keinerlei Erwerbstätigkeit von mindestens 15 Stunden pro Woche ausüben darf, dann hat sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, da sie keine Beschäftigung unter den üblichen Bedienungen des Arbeitsmarktes ausüben kann. In diesem Fall muss die Schwangere als arbeitsunfähig gelten und hat Anspruch auf Krankengeld von ihrer Krankenkasse.

> Erlaubt hingegen das ärztliche Beschäftigungsverbot der arbeitslosen Schwangeren noch bestimmte leichte Tätigkeiten in einem Zeitumfang von mindestens 15 Stunden in der Woche, dann hat sie – so das Bundessozialgericht – Anspruch auf Arbeitslosengeld, soweit die übrigen Anspruchsvoraussetzungen dafür erfüllt sind.

Wichtig für arbeitslose werdende Mütter ist deshalb, dass ihr Arzt im Falle eines Beschäftigungsverbots konkret festlegt, ob es sich um ein umfassendes Verbot handelt oder bestimmte Tätigkeiten in einem gewissen Umfang für die Schwangere noch möglich sind.

Bundessozialgericht B11AL26/10R vom 22.02.2012 und B11AL7/11R vom 30.11.2011.

Bei Bezug von Krankengeld bist Du beitragsfrei weiter krankenversichert."


Quelle: http://www.gutefrage.net/frage/befristeter-vertrag -und-schwanger
.Jessica
1356 Beiträge
04.08.2016 20:01
ich war in der selben Situation wie du und du hast somit ne mega arschkarte.

Du bekommst kein alg1 wenn du ein BV hast. Somit bist du auch nicht kranknversichert. Ich musste mein BV aufheben lassen damit ich ALG1 bekomme. Ich musste dann einmal hin zum Jobcenter und sie hat mich dann “beurlaubt“ damit ich keine.Bewerbungen schreiben muss. Die steht auch sonst kein Geld zu.

Wünsche dir alles gute
Anonym 189606
2 Beiträge
04.08.2016 20:25
Danke für eure wirklich sehr hilfreichen Antworten
Also wie es schon ahnte, am besten krankschreiben lassen
.Jessica
1356 Beiträge
04.08.2016 20:46
Zitat von Anonym 189606:

Danke für eure wirklich sehr hilfreichen Antworten
Also wie es schon ahnte, am besten krankschreiben lassen


Ja definitiv! Kein BV
04.08.2016 21:33
Du solltest auf jeden Fall jetzt schon zum Jobcenter gehen, und alle Anträge ausfüllen.
DieEine2
1869 Beiträge
04.08.2016 21:42
Ich hatte die gleiche Situation.
Habe ALG 1 beantragt und er hat mich entsprechend als "unvermittelbar" vermerkt .
Du bekommst also keine Vorschläge o.ä.
Lexi
20499 Beiträge
04.08.2016 22:04
Melde dich für die zwei Monate arbeitslos...dann bekommst du auch mutterschaftsgeld und bist weiterhin krankenversichert...wenn du nen gescheiten Vermittler hast, musst du auch keine Bewerbungen schreiben...zumal du eh die 6 Wochen im Mutterschutz dann wieder ausm Amt raus fällst...

Wenn du ein bv hast bekommst du kein ALG1...und ohne Einkommen vorm Mutterschutz bekommst du auch (meines Wissens) kein mutterschaftsgeld
Mama_2o13
1878 Beiträge
05.08.2016 05:58
Zitat von Lexi:

Melde dich für die zwei Monate arbeitslos...dann bekommst du auch mutterschaftsgeld und bist weiterhin krankenversichert...wenn du nen gescheiten Vermittler hast, musst du auch keine Bewerbungen schreiben...zumal du eh die 6 Wochen im Mutterschutz dann wieder ausm Amt raus fällst...

Wenn du ein bv hast bekommst du kein ALG1...und ohne Einkommen vorm Mutterschutz bekommst du auch (meines Wissens) kein mutterschaftsgeld


Si war es bei mir auch damals.
Dezember 2012 lief mein Vertrag aus und bin zum Amt. Mai war damals ET und dank meiner Vermittlerin brauchte ich mich nicht bewerben. Habe normals ALG 1 bekommen und dann 18 Wochen Mutterschutz,aufgrund von Frühchen.
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