Mütter- und Schwangerenforum

Schwanger in der Elternzeit

qlam0rouz
2 Beiträge
20.07.2017 22:18
Hallo liebe Community,

ich habe einen 10 Monate alten Sohn und befinde mich noch bis zum 20. September 2019 in Elternzeit (3 Jahre). Nun ist es so, dass ich und mein Mann uns ein zweites Kind wünschen und das zeitnah, weil wir keinen großen Altersunterschied zwischen unseren Kindern haben wollen.

Das man die zweite Elternzeit dann an die jetzige anschließt weiß ich. Aber wie sieht es mit Mutterschaftsgeld und Elterngeld aus? Steht mir das dann auch noch einmal zu? Und wenn ja aus welchem Gehalt wird dies dann berechnet?

Liebe Grüße Kathi mit Sohn Lucas

Glücksstein
4444 Beiträge
20.07.2017 23:43
Mutterschaftsgeld gibts nur wenn du gearbeitet hast.
Elterngeld kann nochmal aus deinem vorherigen Einkommen berechnet werden. Davon werden aber 4 Monate mit 0€ berechnet da der Mutterschutz vor und nach der Geburt wegfällt bzw. Das Mutterschaftsgeld.
Somit würde man 8 Monate mit dem damaligen Einkommen auf 12 Monate berechnen. Dazu dann minimum 75€ Geschwisterbonus.
Choco
4257 Beiträge
20.07.2017 23:53
Mutterschutz:
Du kannst deine aktuelle Elternzeit zu einem neu eintretenden Mutterschutz ohne Einwilligung des Arbeitgebers beenden. Dann würdest du für die Zeit dein altes Gehalt bekommen. Lässt du die Elternzeit weiter laufen bekommst du soweit ich weiß 13 Euro/Tag Mutterschutzgeld von der Krankenkasse.

Elternzeit:
Wie gesagt, kannst du deine jetzige Elternzeit für den neuen Mutterschutz vorzeitig beenden und dann bei Bedarf den Rest hinten dran hängen. Du kannst glaube ich auch die Elternzeit 1 nur für den neuen Mutterschutz unterbrechen und dann normal weiterlaufen lassen und dann erst eine neue Elternzeit nehmen... Da gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, aber so 100 Prozent krieg ich es nicht zusammen, am besten dann mal mit der Personalabteilung der Arbeit sprechen oder bei einer entsprechenden Stelle beraten lassen..

Elterngeld:
Da du derzeit noch nicht schwanger bist und es eher so klingt als seid ihr noch am überlegen, wird es bei dir wahrscheinlich auf den Mindestsatz von 300 Euro hinaus laufen, plus Geschwisterbonus 75 Euro bis das erste Kind 3 Jahre alt ist. Für die Berechnung werden die letzten 12 Monate hinzugezogen. Es werden nur Monate ausgeklammert, in denen Mutterschutz Bestand oder Elterngeldanspruch (Anspruch, nicht Auszahlung! Es werden also nur 12, maximal 14 Monate ausgeklammert, egal ob man halbe Auszahlung gewählt hat oder nicht). Danach zählen die Monate in Elternzeit mit 0 Euro Einkommen... Leider. Selbst wenn du jetzt sofort schwanger würdest, kämen in die Berechnung wahrscheinlich nur 2 oder 3 Monate mit deinem alten Gehalt und das auf 12 Monate gerechnet wäre vermutlich weniger, als der Mindestsatz..

bluesix
2807 Beiträge
21.07.2017 08:14
Elterngeld kann ich leider nichts zu sagen, weil ich schon am Ende der ersten Elternzeit bin und somit einfach den mindestsatz beantrage.

Zum Mutterschutzgeld: Du beendest dann vorzeitig zum Anfang des nächsten Mutterschutzes die erste Elternzeit und somit steht dir erneut derselbe Krankenkassen und ArbeitgeberSatz zu wie in der ersten Ist Gottseidank vor ein paar Jahren möglich gemacht worden.
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